44

Die Person hat das Recht, in jede Sache ihren Willen zu legen, welche dadurch die meinige ist, zu ihrem substantiellen Zwecke, da sie einen solchen nicht in sich selbst hat, ihrer Bestimmung und Seele meinen Willen erhält, – absolutes Zueignungsrecht des Menschen auf alle Sachen.

Diejenige sogenannte Philosophie, welche den unmittelbaren einzelnen Dingen, dem Unpersönlichen, Realität im Sinne von Selbstständigkeit und wahrhaftem Für- und Insichsein zuschreibt, ebenso diejenige, welche versichert, der Geist könne die Wahrheit nicht erkennen und nicht wissen, was das Ding an sich ist, wird von dem Verhalten des freien Willens gegen diese Dinge unmittelbar widerlegt. Wenn für das Bewusstsein, für das Anschauen und Vorstellen die sogenannten Außendinge den Schein von Selbstständigkeit haben, so ist dagegen der freie Wille der Idealismus, die Wahrheit solcher Wirklichkeit.

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Kommentare

4 Kommentare zu „44“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Nichts ist Selbstzweck – Lebendiges nicht
    Nicht Blut, Juden – nicht Tiere, Inder, Ägypten –
    Ein Anderes ist, ob und was ich in Besitz nehmen kann, – nämlich nur einzelne, nicht allgemeine Dinge – nicht elementarische –
    Ich selbst verhalte mich nur zu Einzelnen – in wirklichem, physischem Besitz – bin beschränkt darin, in Ansehung dessen, was auch als allgemeines vorhanden ist – Elementarische – Das Allgemeine – als solche[s] – nehme ich mit dem Denken in Besitz.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Alle Dinge können Eigentum des Menschen werden, weil dieser freier Wille und als solcher an und für sich ist, das Entgegenstehende aber diese Eigenschaft nicht hat. Jeder hat also das Recht, seinen Willen zur Sache zu machen oder die Sache zu seinem Willen, das heißt mit anderen Worten, die Sache aufzuheben und zu der seinigen umzuschaffen; denn die Sache als Äußerlichkeit hat keinen Selbstzweck, ist nicht die unendliche Beziehung ihrer auf sich selbst, sondern sich selbst ein Äußerliches. Ein solches Äußerliche ist auch das Lebendige (das Tier) und insofern selber eine Sache. Nur der Wille ist das Unendliche, gegen alles andere Absolute, während das Andere seinerseits nur relativ ist. Sich zueignen heißt im Grunde somit nur die Hoheit meines Willens gegen die Sache manifestieren und aufweisen, daß diese nicht an und für sich, nicht Selbstzweck ist. Diese Manifestation geschieht dadurch, daß ich in die Sache einen anderen Zweck lege, als sie unmittelbar hatte; ich gebe dem Lebendigen als meinem Eigentum eine andere Seele, als es hatte; ich gebe ihm meine Seele. Der freie Wille ist somit der Idealismus, der die Dinge nicht, wie sie sind, für an und für sich hält, während der Realismus dieselben für absolut erklärt, wenn sie sich auch nur in der Form der Endlichkeit befinden. Schon das Tier hat nicht mehr diese realistische Philosophie, denn es zehrt die Dinge auf und beweist dadurch, daß sie nicht absolut selbstständig sind.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der freie Wille als die Wahrheit der Sache — weil die Sache keinen substantiellen Zweck in sich selbst hat, erhält sie Bestimmung und Seele erst durch den in sie gelegten Willen.

    Aus § 42 folgt hier ein Recht, und zwar ein unbeschränktes: Was an ihm selbst äußerlich und unselbständig ist, kann dem Willen nichts entgegensetzen. „Seele“ der Sache ist mein Wille in dem Sinn, dass erst er ihr einen Zweck gibt, den sie von sich aus nicht hat. Die Anmerkung zieht daraus eine philosophische Folge: Wer den einzelnen Dingen ein selbständiges Für- und Insichsein zuschreibt oder behauptet, das Ding an sich sei unerkennbar, wird durch das bloße Verhalten des freien Willens widerlegt — nicht durch ein Argument, sondern dadurch, dass der Wille die vermeintliche Selbständigkeit tatsächlich aufhebt.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 44: Das Recht, sich alles anzueignen

    Die Person darf ihren Willen in jede Sache legen. Dann gehört ihr die Sache.

    Warum darf sie das?

    Die Sache hat keinen eigenen Zweck. Sie ist nicht für sich selbst da. Wenn ich sie mir aneigne, gebe ich ihr einen Zweck. Mein Wille wird gleichsam ihre Seele. Darum hat der Mensch ein Recht, sich alle Sachen anzueignen.

    Das gilt sogar für Tiere. Auch ein Tier lebt, aber es weiß sich nicht als frei. Es ist nicht Zweck für sich. Darum kann es mein Eigentum werden.

    Eine Lehre für die Philosophen:

    Manche Philosophen sagen, die Dinge seien ganz selbstständig. Andere sagen, wir könnten nie wissen, was die Dinge an sich sind. Der freie Wille widerlegt beide. Er behandelt die Dinge nicht als letzte Größen. Er nimmt sie und macht sie zu den seinen.

    Das kann schon das Tier. Es frisst das Gras. Es fragt nicht, was das Gras an sich ist. Damit zeigt es: Das Gras ist nichts Unantastbares.

    Eine Grenze:

    Besitzen kann ich nur einzelne Dinge. Die Luft oder das Meer kann ich nicht im Ganzen besitzen. Das Allgemeine kann ich nur im Denken ergreifen.

    Zusammenfassung: Keine Sache ist Zweck für sich. Darum darf der Mensch sich jede Sache aneignen. Im Aneignen zeigt sich, dass der freie Wille über den Dingen steht.

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