43

Die Person hat als der unmittelbare Begriff und damit auch [als] wesentlich einzelne eine natürliche Existenz, teils an ihr selbst, teils als eine solche, zu der sie als einer Außenwelt sich verhält. – Nur von diesen Sachen, als die es unmittelbar, nicht von Bestimmungen, die es durch die Vermittlung des Willens zu werden fähig sind, ist hier bei der Person, die selbst noch in ihrer ersten Unmittelbarkeit ist, die Rede.

Geistige Geschicklichkeiten, Wissenschaften, Künste, selbst Religiöses (Predigten, Messen, Gebete, Segen in geweihten Dingen) Erfindungen usf. werden Gegenstände des Vertrags, anerkannten Sachen in Weise des Kaufens, Verkaufens usf. gleichgesetzt. Man kann fragen, ob der Künstler, der Gelehrte, usf. im juristischen Besitze seiner Kunst, Wissenschaft, seiner Fähigkeit eine Predigt zu halten, Messe zu lesen usf. sei, d. i. ob dergleichen Gegenstände Sachen seien. Man wird Anstand nehmen, solche Geschicklichkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten, usf. Sachen zu nennen; da über dergleichen Besitz einerseits als über Sachen verhandelt und kontrahiert wird, er andererseits aber ein Inneres und Geistiges ist, kann der Verstand über die juristische Qualifikation desselben in Verlegenheit sein, da ihm nur der Gegensatz: dass etwas entweder Sache oder Nicht-Sache |49| (wie das Entweder unendlich, Oder endlich), vorschwebt. Kenntnisse, Wissenschaften, Talente usf. sind freilich dem freien Geiste eigen und ein Innerliches desselben, nicht ein Äußerliches, aber ebensosehr kann er ihnen durch die Äußerung ein äußerliches Dasein geben und sie veräußern, (s. unten) wodurch sie unter die Bestimmung von Sachen gesetzt werden. Sie sind also nicht zuerst ein Unmittelbares, sondern werden es erst durch die Vermittlung des Geistes, der sein Inneres zur Unmittelbarkeit und Äußerlichkeit herabsetzt. – Nach der unrechtlichen und unsittlichen Bestimmung des römischen Rechts waren die Kinder Sachen für den Vater und dieser hiermit im juristischen Besitze seiner Kinder, und doch wohl stand er auch im sittlichen Verhältnisse der Liebe zu ihnen, (das freilich durch jenes Unrecht sehr geschwächt werden musste). Es fand darin also eine, aber ganz unrechtliche Vereinigung der beiden Bestimmungen von Sache und Nicht-Sache statt. – Im abstrakten Rechte, das nur die Person als solche, somit auch das Besondere, was zum Dasein und Sphäre ihrer Freiheit gehört, nur insofern zum Gegenstande hat, als es als ein von ihr Trennbares und unmittelbar Verschiedenes ist, dies mache seine wesentliche Bestimmung aus, oder es könne sie nur erst vermittels des subjektiven Willens erhalten, kommen geistige Geschicklichkeiten, Wissenschaften usf. allein nach ihrem juristischen Besitze in Betracht; der Besitz des Körpers und des Geistes, der durch Bildung, Studium, Gewöhnung usf. erworben wird, und als ein inneres Eigentum des Geistes ist, ist hier nicht abzuhandeln. Von dem Übergange aber eines solchen geistigen Eigentums in die Äußerlichkeit, in welcher es unter die Bestimmung eines juristisch-rechtlichen Eigentums fällt, ist erst bei der Veräußerung zu sprechen |50|.1

  1. Hegels Handexemplar. – wäre besser hier als Art von Äußerlichem aufzuführen – Veräußerung ist das Aufgeben eines schon Äußerlichen, das mein Eigentum ist, – nicht erst das Äußern. ↩︎

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Kommentare

3 Kommentare zu „43“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Arbeit –
    Wissenschaft Tätigkeit – wird erst zu etwas Äußerlichem gemacht
    Was ist eine Sache? – ein rundes, ganzes Ding wird verlangt –
    ist Wissenschaft, Geschicklichkeit eine Sache? Sache kann eine Seite, Möglichkeit an Etwas sein –
    Geschicklichkeiten usf. werden erst Sachen durch meine Entäußerung, d. i. die Äußerlichkeit, die ich ihnen in der Äußerung gebe, die sie in der Äußerung erhalten (Zeit) – in der Beziehung, daß ich sie zum Gebrauch einem Andern überlasse, oder sie zu seinem Nutzen tue (z. B. bete, Messe lese) – ebenso körperliche Arbeiten – (in der Zeit) – gehören darum zur Entäußerung des Eigentums, weil sie nur in dieser Entäußerung Äußerlichkeit, Sachen werden.
    Wäre besser hier als Art von Äußerlichem aufzuführen – Veräußerung ist das Aufgeben eines schon Äußerlichen, das mein Eigentum ist – nicht erst das Äußern.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Einschränkung des Gegenstandes durch die Unmittelbarkeit der Stufe — in Betracht kommt nur, was unmittelbar Sache ist, nicht was es erst durch Vermittlung des Willens wird.

    Der Paragraph zieht eine Grenze, die aus der Stellung im Gang folgt und nicht aus der Natur der Gegenstände. Weil die Person hier noch in ihrer ersten Unmittelbarkeit steht, ist auch nur von dem die Rede, was unmittelbar äußerlich ist. Fähigkeiten, Kenntnisse, Künste sind zunächst gerade nicht äußerlich, sondern ein Inneres des Geistes; sie werden erst zur Sache, indem der Geist sie äußert und damit sein Inneres selbst zur Unmittelbarkeit herabsetzt. Deshalb verschiebt Hegel sie auf die Veräußerung (§§ 65 ff.); die vom Verstand gestellte Frage, ob dergleichen „entweder Sache oder Nicht-Sache“ sei, ist nach der Anmerkung falsch gestellt, weil sie ein Werden als starres Entweder-Oder nimmt.

  3. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 43: Sind Können und Wissen Sachen?

    Zuerst geht es um die einfachen Sachen. Dazu gehört mein eigener Körper. Dazu gehören die Dinge der Außenwelt.

    Eine schwierige Frage:

    Eine Sängerin gibt ein Konzert und bekommt dafür Geld. Ein Lehrer verkauft seinen Unterricht. Ein Erfinder verkauft seine Erfindung. Sogar für Gebete und Predigten zahlt man. Sind Können und Wissen also Sachen?

    Man zögert. Eine Sache stellen wir uns rund und fest vor, wie einen Stein. Können und Wissen dagegen sind etwas Inneres. Der Verstand kennt nur zwei Möglichkeiten: Sache oder nicht Sache. Darum weiß er hier nicht weiter.

    Die Lösung:

    Wissen und Können gehören zuerst dem Geist selbst. Sie sind nichts Äußeres. Aber der Geist kann sie nach außen bringen. Er kann singen, lehren, aufschreiben. Dann haben sie ein äußeres Dasein. Und dann kann er sie abgeben wie eine Sache. Sie sind also nicht von selbst Sachen. Sie werden es erst, wenn der Geist sie äußert.

    Ein warnendes Beispiel:

    Im alten Rom galten Kinder als Sachen des Vaters. Er besaß sie wie ein Ding. Zugleich liebte er sie. Hier waren Sache und Nicht-Sache auf eine ganz falsche Weise vereint. Das war Unrecht. Und es hat die Liebe gewiss geschwächt.

    Zusammenfassung: Können und Wissen sind zuerst etwas Inneres. Zur Sache werden sie erst, wenn wir sie äußern und abgeben. Menschen dagegen dürfen nie als Sachen gelten.

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