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|77| Zweiter Abschnitt. Der Vertrag

Das Eigentum, von dem die Seite des Daseins oder der Äußerlichkeit nicht mehr nur eine Sache ist, sondern das Moment eines (und hiermit anderen) Willens in sich enthält, kommt durch den Vertrag zustande – als den Prozess, in welchem der Widerspruch, dass Ich für mich seiender, den anderen Willen ausschließender Eigentümer insofern bin und bleibe, als Ich in einem mit dem anderen identischen Willen aufhöre, Eigentümer zu sein, sich darstellt und vermittelt.

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Kommentare

3 Kommentare zu „72“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Diese Einheit zweier sich anerkennender als freier – erhält selbst Dasein, – Prozeß – Anerkennung ist nur diese abstrakte Einheit – Erwerben, Besitznehmen – innerhalb und vermöge dieses Anerkennens. Anerkennen für sich formell.
    Formell, äußere Vorstellung –
    Erwerb einer Sache, die einem andern freien Willen angehört – So bestimmt hat der Vertrag das Interesse, daß Ich Etwas besitze; – dies das Interesse der Besonderheit –
    durch gemeinschaftlichen Willen
    Vernunftinteresse: α) daß ich Eigentümer bin und bleibe – β) daß mein Dasein, als Eigentümer, Objektivität – das freie Selbstbewußtsein eines Andern sei –
    Besonderes Interesse durch
    – mein Wille als daseiend, d. i. als Allgemeines

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der Vertrag als Prozess, in dem der Widerspruch, ausschließender Eigentümer zu bleiben und es im identischen Willen zugleich aufzuhören, sich darstellt und vermittelt.

    Der Vertrag wird nicht als Übereinkunft zweier Personen über eine Sache bestimmt, sondern als ein Widerspruch, der sich abarbeitet. Eigentum heißt: Mein Wille schließt jeden anderen aus. Im Vertrag höre ich auf, ausschließender Eigentümer zu sein, weil mein Wille mit dem des anderen zusammenfällt, und bin es zugleich, weil ich überhaupt nur als Eigentümer etwas aufgeben kann. Prozess heißt dabei, dass dieser Widerspruch nicht beseitigt, sondern durchlaufen wird: Er tritt hervor und wird im gemeinsamen Willen ausgehalten, statt hinter einer der beiden Seiten zu verschwinden.

  3. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 72: Was ein Vertrag ist

    Im Vertrag gehört mir eine Sache nicht mehr nur durch meinen eigenen Willen. Auch der Wille eines anderen steckt darin.

    Das klingt einfach. Doch darin steckt ein seltsamer Widerspruch. Ich will Eigentümer sein und bleiben, ganz für mich. Zugleich höre ich auf, Eigentümer zu sein. Denn ich einige mich mit einem anderen und gebe etwas her.

    Wie passt das zusammen?

    Der Vertrag löst diesen Widerspruch. Er ist ein Vorgang, in dem beides geschieht. Wer auf dem Markt seine Äpfel verkauft, gibt die Äpfel her. Trotzdem bleibt er Eigentümer. Er hat jetzt Geld statt Äpfel. Und er hat die Äpfel mit seinem eigenen Willen hergegeben.

    Zusammenfassung: Im Vertrag gebe ich Eigentum auf und bleibe doch Eigentümer. Das gelingt, weil zwei Willen sich einigen.

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