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Übergang vom Eigentum zum Vertrage

Das Dasein ist als bestimmtes Sein wesentlich Sein für anderes (siehe oben Anm. zu § 48); das Eigentum nach der Seite, dass es ein Dasein als äußerliche Sache ist, ist für andere Äußerlichkeiten und im Zusammenhange dieser Notwendigkeit und Zufälligkeit. Aber als Dasein des Willens ist es als für anderes nur für den Willen einer anderen Person. Diese Beziehung von Willen auf Willen ist der eigentümliche und wahrhafte Boden, in welchem die Freiheit Dasein hat. Diese Vermittlung, Eigentum nicht mehr nur vermittels einer Sache und meines subjektiven Willens zu haben, sondern ebenso vermittels eines anderen Willens und hiermit in einem gemeinsamen Willen zu haben, macht die Sphäre des Vertrags aus.

Es ist durch die Vernunft ebenso notwendig, dass die Menschen in Vertragsverhältnisse eingehen – schenken, tauschen, handeln usf. -, als dass sie Eigentum besitzen (§ 45 Anm.). Wenn für ihr Bewusstsein das Bedürfnis überhaupt, das Wohlwollen, der Nutzen usf. es ist, was sie zu Verträgen führt, so ist es an sich die Vernunft, nämlich die Idee des reellen (d. i. nur im Willen vorhandenen) Daseins der freien Persönlichkeit. Der Vertrag setzt voraus, dass die darein Tretenden sich als Personen und Eigentümer anerkennen; da er ein Verhältnis des objektiven Geistes ist, so ist das Moment der Anerkennung schon in ihm enthalten und vorausgesetzt (vgl. § 35; 57 Anm.).

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Kommentare

6 Kommentare zu „71“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 405:

    § 405. Mein Willen ist damit zunächst äusserlich und für andere. Indem ich Person, die unendliche Beziehung meiner auf mich bin, bin ich die absolute Repulsion meiner von mir selbst, habe meine Realisirung nur in dem Seyn anderer Personen, und bin darin erst eine wirkliche Person für mich.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 71]
    Es ist immer eine höhere Vorstellung – Zweck – die man dem Leben entgegensetzt – Beziehung auf Moralität – beim Selbstmord – höhere Idee, in der ich mich zum Richter machen –
    Tapferkeit – eines Schneiders, Magd, Hausknecht; – Mangel, Dürftigkeit bis hinaus zu angeborner[?] Trägheit – Tapferkeit nur als gegen etwas[?] Furchtbares – Großes – Mächtiges – d. h. hier gegen meine Größe, – meine Vortrefflichkeit – Ein elender Kerl bringt sich um – ein Mädchen, das ein Kind hat, gestohlen, weiß sich nicht zu helfen, kann die Schande nicht ertragen; – eine Unangemessenheit, die nicht stattfinden soll – wird für nichts Großes geachtet – aber Werther, sonst ein groß denkender, groß empfindender Mensch – d. i. seine Größe, über die er Meister werden soll – Es ist dasselbe – er ist verfangen in seiner Empfindung, in seiner Lage – solche Liebe, solche Naturempfindung soll befriedigt werden* – soll höheres Interesse in sich haben – weiß sich nicht zu helfen – es ist dasselbe – Hohlheit, Leerheit des Lebens, des Geistes – Negatives – gegen das Bedürfnis von Interesse –
    Ich bin Herr über mein Leben – jeder andere ebensogut – Hobbes: jeder kann den andern umbringen, – daher alle Menschen gleich – Ich habe allein das wahrhafte Urteil – Jeder macht sich ein Urteil, ob ich verdiene zu leben – [Karl L.] Sand – ein elender Kerl – ob ich es sei – soll nur ich das wahrhafte Urteil haben. Ich am wenigsten.
    Ehre – Hannibal, Cato, Brutus – Große Individuen – diese soll entzogen werden – diesen Umständen, die sie entehren – Recht der Ehre der Individualität gegen diese Umstände – die Ehre, – gegen mich in diesen Umständen.
    Herkules verbrennt sich auf dem Scheiterhaufen – vergiftet von dem Kleide der Dejanira – übernimmt selbst das Schicksal –
    Wenn ein wahrhaft hohes Recht erworben worden, diese Umstände nicht ihr adäquat, zu unangemessen – ein Heros – jeder macht sich zu solchem Heros
    Wirft sich herum zwischen Gegensätzen
    α) Elender, der nicht verdient zu leben – der zu elend für dies Leben – dies Leben ist etwas Besseres, als du verdienst –
    β) Hoher, dessen das Leben, dieses Leben – Stand – diese Umstände – nicht würdig ist – ich bin zu vortrefflich – dies mein Leben ist das Vortreffliche – Solche Eitelkeit, Hochmut –
    Tapferkeit – höhere Pflichten – General an der Spitze – stürzt sich in die Feinde, wird getötet – französische Schiffskapitäne – bei Isle de France[?] lassen sich töten – dies nicht was von ihnen verlangt wird –
    Unglück überhaupt – konnte das Leben nicht aushalten. Aber ein anderes ist Achten, Ehren

    [zu § 71 Anm.]
    Übergang
    α) Ich bleibe Eigentümer – des Allgemeinen – gebe das Besondere auf
    β) Allgemeinheit als gemeinsamer Willen – über das Besondere – der Wert steckt im Besonderen –
    γ) Tausch – Prozeß – Erwerbung einer Sache, die einem andern b[esonderen] Willen angehört.
    a) Dasein der Freiheit – Sache die meinige
    b) Aber die Sache ist eine besondere – das Aufheben ihrer Besonderheit ist – a) diese kann ich mir nur aneignen durch Gebrauch – Vernichtung derselben – β) das Aufheben ihrer Besonderheit – durch Entäußerung
    In dem einen und dem andern Falle bin ich nicht mehr Eigentümer. – Bleibt Widerspruch, daß die unmittelbare Sache mein Eigentum sein soll; – und doch soll ich Eigentümer sein, meine Freiheit Dasein haben –
    Zur unmittelbaren Einzelheit des Dinges habe ich kein anderes Verhältnis als Person, als es zu verzehren, gebrauchen – oder ihm zu entsagen –
    Seite des Daseins α) als äußerlicher Sache, β) für andern freien Willen –
    Dies wahrhafte Dasein des freien Willens für den Andern, mit dem Andern – durch ihn anerkannt – Ich bleibe Eigentümer.
    Hierin mir, als Eigentümer, in dem eigentlichen Element der Freiheit – gegenständlich – nicht gefürchtet, hochgeachtet, – lassen es[?] meiner Gewalt zu –
    sondern gegenständlich α) Äußerlichkeit, Dasein, β) daseiendes Element des freien Willens würdig –
    Vertrag – reales Dasein des Eigentums.
    Übergang – a) Unmittelbare Besitzergreifung
    Es tritt sogleich b) mittelbare – durch den Willen eines andern [hinzu].
    Vorhergehende Vermittlungen sind subjektiv – durch Zeichen, durch meine Tätigkeit.

    *[darüber:] Witwen in Ostindien

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 490:

    § 490. In dem Eigenthum ist die Person mit sich selbst zusammengeschlossen. Aber die Sache ist zugleich eine abstract äußerliche, und Ich darin äußerlich. Diese Aeußerlichkeit ist näher, daß Ich als Person, die unendliche Beziehung meiner auf mich, die Repulsion meiner von mir selbst bin, und die höhere Seite meiner Realisirung in dem Seyn anderer Personen und meiner Beziehung auf sie habe.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 490:

    § 490. In dem Eigentum ist die Person mit sich selbst zusammengeschlossen. Aber die Sache ist eine abstrakt äußerliche und Ich darin abstrakt äußerlich. Die konkrete Rückkehr meiner in mich in der Äußerlichkeit ist, daß Ich, die unendliche Beziehung meiner auf mich, als Person die Repulsion meiner von mir selbst bin und in dem Sein anderer Personen, meiner Beziehung auf sie und dem Anerkanntsein von ihnen, das gegenseitig ist, das Dasein meiner Persönlichkeit habe.

  5. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Im Vertrage habe ich Eigentum durch gemeinsamen Willen: es ist nämlich das Interesse der Vernunft, daß der subjektive Wille allgemeiner werde und sich zu dieser Verwirklichung erhebe. Die Bestimmung dieses Willens bleibt also im Vertrage, aber in Gemeinsamkeit mit einem anderen Willen. Der allgemeine Wille dagegen tritt hier nur noch in der Form und Gestalt der Gemeinsamkeit auf.

  6. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Übergang vom Eigentum zum Vertrag — Dasein ist Sein für anderes; das Eigentum als Dasein des Willens ist nur für einen anderen Willen, und diese Beziehung von Willen auf Willen ist die Vermittlung, in der die Freiheit Dasein hat.

    Der Übergang wird durch Anwendung einer allgemeinen logischen Bestimmung auf das Eigentum vollzogen: Etwas ist nur bestimmt, sofern es sich gegen anderes abgrenzt, und Dasein heißt darum immer auch Sein für anderes (Anm. zu § 48). Als Ding steht das Eigentum in einem Zusammenhang mit anderen Dingen, der zufällig ist. Als Dasein eines Willens aber kann es nur für einen anderen Willen sein, und damit ist der Boden gewechselt: Nicht mehr das Verhältnis von Wille und Sache trägt, sondern das Verhältnis von Wille zu Wille. Vermittelt heißt hier, dass ich mein Eigentum nicht mehr allein durch meinen Willen habe, sondern durch den eines anderen hindurch, in einem gemeinsamen Willen. Genau das ist der Vertrag.

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