70

Die umfassende Totalität der äußerlichen Tätigkeit, das Leben, ist gegen die Persönlichkeit, als welche selbst diese und unmittelbar ist, kein Äußerliches. Die Entäußerung oder Aufopferung desselben ist vielmehr das Gegenteil, als das Dasein dieser Persönlichkeit. |75| Ich habe daher zu jener Entäußerung überhaupt kein Recht, und nur eine sittliche Idee, als in welcher diese unmittelbar einzelne Persönlichkeit an sich untergegangen, und die deren wirkliche Macht ist, hat ein Recht darauf, so dass zugleich wie das Leben als solches unmittelbar, auch der Tod die unmittelbare Negativität desselben ist, daher er von außen, als eine Natursache, oder im Dienste der Idee, von fremder Hand empfangen werden muss.

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Kommentare

4 Kommentare zu „70“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    α) Elend, reines, abstraktes Unglück – Unglück als solches.
    β) Schande; dies Subjekt zu hoch.
    Verlust –
    α) der äußeren Möglichkeit des Standes, der Ehre – kann von sehr beschränkter Art sein – Werther –
    β) der Republik, Roms;
    γ) des Genießens – Interesse am Genuß – Engländer blasé
    δ) des guten Gewissens – durch Verbrechen –
    Beurteilung – α) ob rechtlich erlaubt – β) ob sittlich erlaubt – sich dem Unglücke, der Schande, Entehrung – und zwar unverdienter- [zu] entziehen –
    Wenn der Mensch in diese Tiefe hinabsteigt, – sein Leben Gesamtumfang zur Vergleichung, zur Entgegenstellung und zur Frage bringt, – so tritt damit die Forderung ein, daß er auch in die Tiefe seines Geistes steigt, – ehe er urteilt, dies Leben hat keinen Wert. – Ist in ihm nichts vorhanden, wodurch er ihm einen Wert verschaffen könnte, – so steht er auf einer untergeordneten Stufe seines sittlichen Bewußtseins.
    Der Ansicht des spezifischen Individuums – dasselbe verdammen wie bei jedem Verbrechen – Mensch schlecht erzogen, Mangel, etwas Zurückstoßendes in seinem Äußeren, Manieren – vielfach in sich verbittert – psychologische Schilderung – z. B. Sonnenwirt bei Schiller [„Der Verbrecher aus verlorener Ehre“].
    Verstehen kann man es wohl, aber nicht rechtfertigen –

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die einzelne Person ist allerdings ein Untergeordnetes, das dem sittlichen Ganzen sich weihen muß. Wenn der Staat daher das Leben fordert, so muß das Individuum es geben, aber darf der Mensch sich selbst das Leben nehmen? Man kann das sich Töten zuvörderst als eine Tapferkeit ansehen, aber als eine schlechte von Schneidern und Mägden. Dann kann es wiederum als ein Unglück betrachtet werden, indem Zerrissenheit des Inneren dazu führt. Aber die Hauptfrage ist: habe ich ein Recht dazu? Die Antwort wird sein, daß ich als dies Individuum nicht Herr über mein Leben bin, denn die umfassende Totalität der Tätigkeit, das Leben, ist gegen die Persönlichkeit, die selbst diese unmittelbar ist, kein Äußerliches. Spricht man also von einem Recht, das die Person über ihr Leben habe, so ist dies ein Widerspruch, denn es hieße, die Person habe ein Recht über sich. Dieses hat sie aber nicht, denn sie steht nicht über sich und kann sich nicht richten. Wenn Herkules sich verbrannte, wenn Brutus sich in sein Schwert stürzte, so ist dieses das Benehmen des Heroen gegen seine Persönlichkeit; aber wenn vom einfachen Recht, sich zu töten, gehandelt wird, so darf dies auch den Heroen abgesprochen werden.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Grenze der Entäußerungsreihe — das Leben als umfassende Totalität der äußerlichen Tätigkeit ist gegen die Persönlichkeit, die unmittelbar dieses Leben ist, kein Äußerliches.

    Mit dem äußersten Fall endet die Reihe §§ 65 bis 69, und noch einmal wird die Bestimmung des § 67 angewandt: Die Gesamtheit aller Äußerungen ist nicht selbst eine Äußerung, sondern das Sichäußernde. Deshalb steht das Leben nicht wie eine Sache neben der Person; sie ist unmittelbar es, das heißt ohne alles Dazwischentretende. Ein Recht, es aufzugeben, gibt es daher nicht, denn ein solches Recht müsste die Person voraussetzen, die es gerade beseitigt. Nur eine sittliche Idee, in der die einzelne Person schon aufgehoben ist, hat ein Recht darauf, und weil das Leben unmittelbar ist, muss auch seine Negation, der Tod, unmittelbar sein: von außen empfangen, nicht selbst vollzogen.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 70: Das Leben ist keine Sache

    Bisher ging es um Dinge, die ich weggeben kann. Auch meine Arbeitszeit kann ich zum Teil weggeben. Aber was ist mit meinem Leben als Ganzem?

    Mein Leben ist nichts, was ich habe wie ein Buch oder ein Haus. Mein Leben bin ich selbst. In ihm ist meine Person überhaupt da.

    Was folgt daraus?

    Ich habe kein Recht, mein Leben wegzuwerfen. Das Recht, über eine Sache zu verfügen, setzt voraus: Ich stehe über der Sache. Über mir selbst aber stehe ich nicht. Ich kann nicht zugleich Richter und Angeklagter sein. Wer von einem Recht auf das eigene Leben spricht, widerspricht sich.

    Einen Menschen in großer Not kann man verstehen. Man kann verstehen, warum er keinen Ausweg mehr sieht. Aber ein Recht ist das nicht.

    Wer kann dann das Leben verlangen?

    Nur etwas, das höher steht als der Einzelne. Das ist die sittliche Gemeinschaft, der Staat. In einem Krieg kann er verlangen, dass Bürger ihr Leben einsetzen. Davon ist später die Rede. Der Tod kommt dann von außen. Entweder durch die Natur oder im Dienst einer größeren Sache, durch fremde Hand.

    Zusammenfassung: Das Leben ist keine Sache, über die ich verfügen kann. Es ist das Dasein meiner Person. Darum habe ich kein Recht, es aufzugeben.

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