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|575| Staatskosten abzuliefern, aufgehoben und dem Ermessen der Fürsten es anheimgestellt werden sollte, was sie für die Bedürfnisse des Landes für nötig erachten würden. Diese Ausdehnung der Fürstenmacht, wodurch die damaligen Fürsten das ganze Prinzip, worauf die neueren Staaten beruhen, aufgehoben und welche Folgen? für ihre Nachkommen zubereitet hätten, – diese Ausdehnung der – wenn man will – deutschen Freiheit wurde von Kaiser Leopold gehindert und das Reichstagsgutachten von ihm nicht ratifiziert, der in seinen deutschen Ländern, Böhmen, Österreich, ebenso berechtigt worden wäre, die Rechte seiner Länder aufzuheben. Er wäre [ferner] durch den Reichstag berechtigt worden, wenn anders der [noch] immer gewissermaßen bestehende Reichsnexus des burgundischen Kreises28) geltend gemacht worden wäre, die Rechte der dortigen Stände, die in einen despotischen Aristokratismus ausgeartet waren, [aufzuheben und] das auszuführen, woran mehr als ein Jahrhundert später Josef II. gescheitert ist.
28) Am Rand: was sind die österr. Niederlande an Österreich gekommen? Reichsnexus derselben?
Von der Seite des Interesses dieser deutschen Freiheit erscheint das Verhältnis des Kaisers zu Deutschland in einem anderen Lichte und sein Verhältnis sehr verschieden von dem Verhältnisse Preußens. Durch die Macht der Zeit ist das große Volksinteresse zu seiner Quelle zurückgekehrt, – als Bedürfnis, das aber seine Befriedigung durch eine ihm gemäße Staatsorganisation noch nicht gefunden hat.
Das Prinzip des ursprünglichen deutschen Staats, welches von Deutschland aus auf ganz Europa verbreitet worden ist, war das Prinzip der Monarchie, eine Staatsmacht unter einem Oberhaupt zur Führung der allgemeinen Angelegenheiten und mit Mitwirkung des Volks durch seine Abgeordneten. Die Form hiervon ist selbst an dem, was Reichstag heißt, übriggeblieben; aber die Sache ist verschwunden.
In dem langen Schwanken Europas zwischen Barbarei und

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