Die Verfassung Deutschlands

[S. 585]

|585| in Rücksicht der Geber und ihres Quantums als der Empfänger getrennt vom Staat ohne alle Beziehung auf ihn bestehen.

Ein ebenso loser oder gar kein Zusammenhang mag in unseren Staaten stattfinden in Rücksicht auf Sitten, Lebensart, Sprache usw. Ein kleiner Staat, Rom in seinem Ursprung oder Athen, hätte freilich nicht bestehen können, wenn in seinen Mauern griechisch, französisch, deutsch, russisch, kamtschadalisch, kirgisisch usw. in 30erlei Sprachen gesprochen worden wäre, oder wenn zugleich so [viele] Sitten unter ihren Bürgern geherrscht hätten als die Sitten von russischem Hofadel, reichen Bürgern, von Kosaken usw. oder nur so verschiedene Sitten, als in jeder großen Stadt in den Abstufungen der Stände vorhanden sind … [bricht ab].

2.

Doch würden die nachteiligen Folgen der Beschaffenheit [dieses] Teils der Reichsarmee großenteils wegfallen, wenn nur eine wahre Reichsarmee zusammengebracht werden könnte; und hierin zeigt sich am sichtbarsten die Auflösung Deutschlands in unabhängige Staaten und sein Aufhören, ein Staat zu sein. Nach den Grundgesetzen und nach der Theorie würde die Reichsarmee ein furchtbares Heer sein können, aber die Praxis, dies mächtige Prinzip des deutschen Staatsrechts, gibt ganz andere Resultate. Allerdings hat man nur zu oft eine ungeheure Anzahl deutscher Soldaten im Felde gesehen, aber auf welche Art? Es versteht sich von selbst, nicht als Reichsarmee, sondern bei innerlichen Kriegen, im Dreißigjährigen, Siebenjährigen, in welchen die Kräfte, die zum gegenseitigen Beistand gebraucht werden sollten, sich selbst zerstörten und Deutschland seine eigenen Eingeweide zerfleischte; das, was man deutsche Staatsverfassung nennt, vermag nicht nur nicht, solche Kriege zu verhüten, sondern sie sind vielmehr, wovon unten die Rede sein wird, gesetz- und rechtmäßig. Desto unbeträchtlicher ist die deutsche Armee, wenn der Feind eine fremde Macht ist; sie besteht alsdann gewöhnlich vorzüglich meist aus den Truppen der minder mächtigen Länder. Die – fünffachen – Kontingente von Österreich, Brandenburg, Hessen, Hannover, Sachsen, Bayern und anderer bilden für sich kleine Heere, und vereinigt würden sie eine an sich furchtbare Armee ausmachen und die Ungeschicklichkeit der damit vereinigten kleineren Kontingente verschwinden machen. Allein weil diese großen Kontingente von etwas ganz anderem als der obersten Staatsgewalt abhängig sind, ist ihre Mitwirkung zur

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