Die Verfassung Deutschlands

[S. 496]

|496| wieder an sich brächte, hat es sich immer so einzurichten gewußt, daß es noch mehr verloren, also den Reichsfonds vergrößert hat. Somit muß auch der Verlust des linken Rheinufers von einer tröstlicheren Seite angesehen werden, nämlich als ein Weg der Möglichkeit der Gründung eines Reichsfinanzfonds.

Wenn solche zu ihrer Zeit gründliche Gedanken – und man [kann] sicher sein, daß, wenn noch jetzt [einem] deutschen Staatsrechtslehrer von dem unseligen Mangel der Finanzen gesprochen würde, er die Vollkommenheit auch dieser Seite der deutschen Reichsverfassung mit dem aufgezeigten Wege vindizieren würde – noch fähig wären, daß der in solchen Hoffnungen sanguinische deutsche Charakter bei dem jetzigen politischen Zustande Europas und Deutschlands auf sie eine Hoffnung setzen könnte, so können sie doch bei Erwägung, ob Deutschland die Art von Macht, die in unseren Zeiten zum Wesen eines Staats gehört, eine Geldmacht in der Tat und in jetziger Zeit, in welcher wir sprechen, besitze, nicht gerechnet werden.

Sonst gab es eine besondere Art, wenn – nicht in einem auswärtigen Kriege, sondern in einem gegen einen rebellischen und geächteten Stand – ein anderer Stand für den Staat Kosten hatte, diese allgemeine Ausgabe zu tragen und den letzteren zu entschädigen. Wenn nämlich Exekutionen von Achtserklärungen und anderen reichsgerichtlichen Bescheiden, was nicht immer der Fall ist, wirklich in Gang gebracht wurden, so fielen die Unkosten der unterliegenden Partei, wenn sie nämlich nicht bloß im Recht, sondern auch im Krieg unterliegt, zur Last. Das Reichsexekutionsheer des Siebenjährigen Krieges erhielt für seine Mühe keinen Schadenersatz. Jene Art, die Exekutionskosten bezahlt zu machen, war in älteren Zeiten ein mächtiger Sporn, eine Achtserklärung zuweilen wirklich zu exequieren, indem der exequierende Teil ohne weiteres Recht und sonst nähere Rechnung die Länder des exequierten Teils behielt, – wie die Schweizer in den Besitz des größten Teils der alten habsburgischen

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160

EN

Kommentare

Schreibe einen Kommentar