Die Verfassung Deutschlands

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|531| diesem Kriege hat zwar das Deutsche Reich einem seiner Mitstände den Krieg erklärt, aber dieser hat ihm nicht die Ehre angetan, ihn anzuerkennen. Es geschieht zwar, daß ein Staat, mit dem wirklich Krieg geführt wird, nicht anerkannt ist; schon der Tat nach, dadurch, daß Krieg mit ihm geführt wird, ist er aber anerkannt, und er wird es vollends, wenn Friede mit ihm geschlossen wird; allein dem Deutschen Reiche ist kaum von seinem Feinde die Ehre angetan worden, daß Krieg mit ihm geführt wurde, und sein Krieg ist nicht durch einen Frieden anerkannt worden; denn es ist mit dem Deutschen Reiche kein Friede geschlossen worden.

Dieser Krieg hat mit älteren den Charakter gemeinschaftlich gehabt, daß er innerlicher Krieg der deutschen Stände miteinander war. Ein Teil der Stände hat nach den Reichstagsbeschlüssen seine Truppen zu dem Reichsexekutionsheer stoßen lassen; ein anderer Teil dagegen hat von diesem Verhältnis gegen das Deutsche Reich gänzlich abstrahiert und als souveräne Stände sich mit Preußen alliiert. Es galt kein allgemeines Interesse mehr; eine alte Eifersucht der Protestanten gegen Österreich brachte zum Teil die Religion mit ins Spiel, was in dem bekannten Eifer der Kaiserin für die katholische Religion, der zum Teil ihr sonst mütterliches Herz den Intrigen bloßgegeben hatte, wodurch Protestanten in ihren Staaten bedrückt wurden, und in einigen anderen Umständen, daß der Papst den Degen des österreichischen Oberfeldherrn geweiht hatte usw., Nahrung fand. Der Teil von Animosität, der von dieser Seite herkam, war aber bei beiden Seiten nur als öffentlicher Geist vorhanden; der Krieg selbst betraf kein solches allgemeineres Interesse, er galt nur dem Privatinteresse der kriegführenden Mächte.

Seitdem hat sich die preußische Macht in Polen vergrößert. Die Zahl der Stände Deutschlands hat sich wieder um drei, Bayern, Ansbach und Bayreuth, vermindert. Die Resultate des Kriegs mit Frankreich in dieser Rücksicht sind noch nicht zu ihrer völligen Entwicklung gediehen.

So hat einerseits die Religion und der Fortgang der Bildung,

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