Die Verfassung Deutschlands

[S. 603]

D

[Fragmente zur Verfassungsschrift]

1.

[Eine Disposition]

Deutschland kein Staat mehr.

a) ist keine Verbesserung im Frieden zu hoffen? Staatsrecht ist in Pr[ivat]recht übergegangen.

b) was ist einem Staate wesentlich?

nicht Gleichheit der Religion usw.

c) keine höchste Gewalt ist in Deutschland
α) Verteilung der Staatsgewalt
ist erblich, und gerichtlich, Gerichte
β) Macht. 1. Kriegs[macht]
2. Finanzen
3. Krieg und Frieden

d) α Gerichts[barkeit]

2.

[Landeshoheit und Reichsmacht]

… über ihre Entstehung und Rechtsbegründung einzugehen; solche Untersuchungen haben gewöhnlich den Zweck, dasjenige Resultat, worüber das Interesse schon entschieden hat, zu finden.

Die Landeshoheit, der Stolz der deutschen Stände, der Stolz ihrer Untertanen, zu einem besonderen Staate zu gehören, ist in Rücksicht aufs Ganze das Prinzip, von dem es zerrissen wird, eins ist unverträglich mit dem anderen; aber sie hat so viele lockende Reize, sie war von dem Charakter des Volks so sehr unterstützt, daß jeder Stand es übersah, daß diese Absonderung die Grube ist, die er sich selbst gräbt, daß, je mehr er in seinem Streben, sich zu isolieren, Fortschritte macht, er an Stärke verliert, daß jeder Gewinn Vergrößerung der Gefahr ist. – Das Streben der Reichsstände bietet das Schauspiel einer Menge dar, die sich auf einen gefrorenen Strom stürzt, von dessen Eise jeder soviel als möglich

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