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|590| die Stände Geldbeiträge unter der Benennung von Römermonaten. Es hat sich nach den Rechnungen dieser, der deutschen Reichs-Kriegs-Operations-Kassen-Gelder gezeigt, daß etwa die Hälfte desjenigen eingegangen ist, was beschlossen war; in den letzten Monaten des Kriegs, vor Eröffnung des Rastatter Kongresses, gaben die öffentlichen Bekanntmachungen des in der Kasse Vorrätigen die Summe auf 500, im anderen Monat auf 300 Gulden an usw., und wenn in anderen Staaten der Bestand der Kriegskasse eben nicht monatlich bekannt gemacht wird, so hat diese Bekanntmachung bei Deutschland auf die feindlichen Operationen gegen die Reichs-Kriegs-Operationen eben keinen Einfluß.
Eine wichtigere Seite aber sind die Grundsätze, die hierüber obwalten und zum Vorschein kommen. Es ist nämlich reichsgesetzmäßig, daß in Reichssteuersachen überhaupt durch die Majorität der Stimmen die Minorität nicht gebunden ist, mit der Einschränkung nämlich, wenn die Minorität protestantisch ist. Aber auch ohne diese Einschränkung bezahlt Brandenburg die erhöhten Kammerzieler nicht, weil es überhaupt unausgemacht sei, ob die Majorität verbindende Kraft habe; auch ist oben schon angeführt worden, daß in die von der Majorität in den letzten Zeiten des Kriegs beschlossenen Ausschreibungen von Römermonaten von vielen Ständen wegen anderweitiger Verbindungen sich nicht eingelassen worden ist. Man sieht, daß, wenn Deutschland ein Staat wäre, solche Grundsätze durchaus unmöglich sein würden.
Ehemals gab es auch in Rücksicht auf Finanzen eher eine Staatsmacht; aber diese Einkünfte des Kaisers, Zölle, Abgaben der Reichsstädte wurden allgemein als Eigentum des Kaisers betrachtet; jene Zeiten waren durchaus vom Begriff eines Allgemeinen, eines Staats, einer Macht desselben entfernt; die Kaiser verkauften und, was noch unbegreiflicher, die Stände kauften und nahmen sie zum – späterhin unablöslich gemachten – Pfande, so wie auch die unmittelbare Staatsgewalt gekauft oder zum Pfand genommen wurde. Ein stärkerer Zug von Barbarei eines Volkes ist nicht aufzutreiben.
Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß nicht das Bedürfnis, Finanzen für Deutschland zu erschaffen, von Zeit zu Zeit gefühlt worden ist und Vorschläge getan worden sind, die Geldquellen des Reichs zu vermehren. Weil zugleich die Stände nicht gesonnen waren, diese Geldmacht durch Gesetze zu Beiträgen zu bewerkstelligen, so mußte beides vereinigt werden, einen bleibenden Fonds für den Staat zu finden und die Stände nicht zu beschweren. Weil der letztere Umstand in der Gesinnung hauptsächlich hervorsticht, so ist nicht zu zweifeln, daß einen, der den Wunsch täte, ein Goldberg möchte in Deutschland aufwachsen, von dem jeder

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