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|525| die Länder seines Hauses eine hinreichende Staatsmacht gehabt [hätte] und die einzelnen Vasallen nicht zu der übermächtigen Größe anschwellen konnten, die Lehensverfassung Deutschlands den Staat erhalten konnte. Nicht das Prinzip der Lehensverfassung ist es, was die Möglichkeit, daß Deutschland ein Staat sei, abgeschnitten hat, sondern die unverhältnismäßige Vergrößerung einzelner Stände hat das Prinzip der Lehensverfassung selbst und den Bestand Deutschlands als eines Staats vernichtet.
Die Macht dieser einzelnen Staaten hat in Deutschland keine Staatsmacht aufkommen lassen und die Vergrößerung derselben sie immer unmöglicher gemacht. Das hartnäckige Wesen der deutschen Natur auf Selbständigkeit hat alles dasjenige, was zur Errichtung einer Staatsmacht und zur Verbindung der Gesellschaft zu einem Staat dienen möchte, zu einem durchgängig formellen Ding gemacht und ebenso hartnäckig an dieser Formalität festgehalten. Diese Hartnäckigkeit an der Formalität ist nicht anders zu begreifen, als daß sie der Widerstand gegen die Realität der Verbindung ist, die durch die Behauptung jenes formellen Wesens abgewendet wird, und diese Unveränderlichkeit der Form wird für Unveränderlichkeit der Sache ausgegeben.
Wie die römischen Imperatoren, die der Anarchie der römischen Republik ein Ende machten und das Reich wieder in einen Staat zusammenfaßten, alle äußeren Formen der Republik unversehrt erhielten, so wurden zum entgegengesetzten Zwecke in Deutschland alle Zeichen des deutschen Staatsverbands seit Jahrhunderten gewissenhaft bewahrt, wenn schon die Sache selbst, der Staat, verschwunden ist und er sich zwar nicht in offene Anarchie, sondern in viele abgesonderte Staaten aufgelöst hat. Die Verfassung scheint gar seit den tausend Jahren, die seit Karl dem Großen verflossen sind, keine Veränderung erlitten zu haben, wenn der neuerwählte Kaiser noch jetzt bei der Krönung die Krone, den

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