[S. 483]
|483| welche, wenn das Ganze nach einer allgemeinen Hierarchie eingerichtet ist, ebenfalls durch regelmäßige Auflagen gedeckt werden müssen, dahingegen der Staat, der, was bei diesen Einrichtungen [erfordert wird], die nur auf das Zufällige und Einzelne [gehen], wie die Rechtspflege, Erziehungskosten, Beiträge zur Unterstützung der Armut usw., auch die Kosten diesen Einzelheiten überläßt, die dabei interessiert sind, diese Kosten ohne die Form von Auflagen bestritten werden sieht. Wer den Richter und Sachwalter sowie einen Erzieher nötig hat oder nach seinem Antrieb die Armen bedenkt, bezahlt hier allein. Es ist keine Auflage vorhanden, keiner bezahlt für ein Gericht, einen Sachwalter, Erzieher, Geistlichen, die er nicht braucht; so wie, wenn [jemand] für die niedrigeren obrigkeitlichen Ämter, des Gerichts, der Verwaltung von Städte- [und] Korporationenangelegenheiten, von den Mitgliedern selbst dazu gewählt wird, [der Gewählte] durch die Ehre, die ihm hierdurch widerfährt, bezahlt ist, von dem Staat aber, dem er leisten sollte, Bezahlung fordern muß, weil hier diese innere Ehre fehlt. Beide Umstände, wenn auch in Beziehung auf den ersteren mehr Geld vom Volk ausgegeben werden sollte, was nicht zu glauben ist, bewirken: der erste den Unterschied, daß keiner für etwas ihm Unnötiges, für ein nicht allgemeines Staatsbedürfnis Geld ausgibt, der andere für alle eine wirkliche Ersparnis, beide, daß das Volk dort sich mit Vernunft und nach der Notwendigkeit, hier mit Zutrauen und Freiheit behandelt fühlt, – ein Umstand, der den Unterschied vornehmlich der zweiten und dritten Art der Berechnung ausmacht.
Die maschinistische, höchstverständige und edlen Zwecken gewidmete Hierarchie erweist in nichts ihren Bürgern Zutrauen, kann also auch keines von ihnen erwarten; – sie hält sich in keiner Leistung sicher, deren Befehl und Ausführung sie nicht eingerichtet hat, verbannt also freiwillige Gaben und Aufopferungen, zeigt dem Untertan die Überzeugung von seinem Unverstand und die Verachtung gegen seine

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.