Die Verfassung Deutschlands

[S. 483]

|483| welche, wenn das Ganze nach einer allgemeinen Hierarchie eingerichtet ist, ebenfalls durch regelmäßige Auflagen gedeckt werden müssen, dahingegen der Staat, der, was bei diesen Einrichtungen [erfordert wird], die nur auf das Zufällige und Einzelne [gehen], wie die Rechtspflege, Erziehungskosten, Beiträge zur Unterstützung der Armut usw., auch die Kosten diesen Einzelheiten überläßt, die dabei interessiert sind, diese Kosten ohne die Form von Auflagen bestritten werden sieht. Wer den Richter und Sachwalter sowie einen Erzieher nötig hat oder nach seinem Antrieb die Armen bedenkt, bezahlt hier allein. Es ist keine Auflage vorhanden, keiner bezahlt für ein Gericht, einen Sachwalter, Erzieher, Geistlichen, die er nicht braucht; so wie, wenn [jemand] für die niedrigeren obrigkeitlichen Ämter, des Gerichts, der Verwaltung von Städte- [und] Korporationenangelegenheiten, von den Mitgliedern selbst dazu gewählt wird, [der Gewählte] durch die Ehre, die ihm hierdurch widerfährt, bezahlt ist, von dem Staat aber, dem er leisten sollte, Bezahlung fordern muß, weil hier diese innere Ehre fehlt. Beide Umstände, wenn auch in Beziehung auf den ersteren mehr Geld vom Volk ausgegeben werden sollte, was nicht zu glauben ist, bewirken: der erste den Unterschied, daß keiner für etwas ihm Unnötiges, für ein nicht allgemeines Staatsbedürfnis Geld ausgibt, der andere für alle eine wirkliche Ersparnis, beide, daß das Volk dort sich mit Vernunft und nach der Notwendigkeit, hier mit Zutrauen und Freiheit behandelt fühlt, – ein Umstand, der den Unterschied vornehmlich der zweiten und dritten Art der Berechnung ausmacht.

Die maschinistische, höchstverständige und edlen Zwecken gewidmete Hierarchie erweist in nichts ihren Bürgern Zutrauen, kann also auch keines von ihnen erwarten; – sie hält sich in keiner Leistung sicher, deren Befehl und Ausführung sie nicht eingerichtet hat, verbannt also freiwillige Gaben und Aufopferungen, zeigt dem Untertan die Überzeugung von seinem Unverstand und die Verachtung gegen seine

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160

EN

Kommentare

Schreibe einen Kommentar