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|519| hören, worauf der Protestantismus drang. Beide Teile vereinigten sich endlich dahin, sich gegenseitig bürgerlich auszuschließen und diese Ausschließung mit aller Pedanterie des Rechts zu umgeben und zu befestigen.
Die Erscheinung ist dieselbe, daß in katholischen Ländern den Protestanten und in protestantischen den Katholiken Bürgerrechte versagt sind. Doch scheint der Grund verschieden. Die Katholiken hatten die Stellung von Unterdrückern, die Protestanten die der Unterdrückten: die Katholiken [hatten] den Protestanten als Verbrechern freie Religionsübung in ihrer Mitte [versagt]; für die Protestanten, wo ihre Kirche herrschend war, fällt dieser Grund weg sowie die Besorgnis, unterdrückt zu werden. Der Grund der protestantischen Intoleranz konnte nur entweder das Wiedervergeltungsrecht des Hasses und der Intoleranz der Katholiken – was ein zu unchristliches Motiv gewesen wäre – oder ein Mißtrauen in die Kraft und Wahrheit des eigenen Glaubens und die Furcht vor der leichten Verführbarkeit durch den Glanz des katholischen Gottesdienstes und den Eifer seiner Anhänger usw. [sein].
Besonders war im vorigen Jahrhundert diese ewige Furcht, daß der protestantische Glaube überlistet und überschlichen werden möchte, dieser zionswächterliche Glaube an seine Ohnmacht und Furcht vor der List des Feindes herrschend und die Veranlassung, die Gnade bei Gott mit unsäglichen Sicherheitsmaßregeln und Bollwerken von Rechten zu verschanzen.
Dieses Rechtsverhältnis ist mit der größten Erbitterung behauptet worden, wenn es von einzelnen der gegenseitigen Partei als eine Gnadensache vorgestellt wurde; und allerdings ist Gnade einerseits niedriger als Recht, denn das Recht ist bestimmt und das, was rechtlich ist, für beide Teile unwillkürlich gemacht worden, und Gnade ist für das Recht nur Willkür. Durch diese Festhaltung am reinen, bloßen Recht ist aber auch der höhere Sinn der Gnade verdunkelt worden, so daß lange sich kein Teil über das Recht erhob

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