Die Verfassung Deutschlands

[S. 593]

|593| sein sollte, so [ist] über die politische Unwichtigkeit kein Wort zu verlieren. Aber auch in Rücksicht auf die ehemalige Staatsverbindung dieser Länder ist zu bemerken, daß sie nicht mit dem deutschen Staat in Verbindung waren, sondern mit dem römischen Kaiser, in seiner ehemaligen Eigenschaft als Haupt der Christenheit, Herr der Welt usw., und daß die Verbindung den deutschen Staat nichts angeht; daß der Römische Kaiser und in Germanien König, wie es noch im Titel getrennt ist, dem Wesen nach getrennt war; und das Deutsche Reich hatte weder das Interesse und den Willen noch Kraft, dasjenige, was zur Herrschaft des römischen Kaisers gerechnet werden konnte, und eine solche unnatürliche Vereinigung von Ländern zu behaupten, konnte und wollte es doch diejenigen Staaten, die in eigentlicher Staatsverbindung mit ihm standen, [als] integrierende Teile von ihm nicht erhalten.

Das langobardische Königreich stand in engerer Beziehung auf Deutschland, und bis auf die neuesten Zeiten haben sich von ihr Spuren erhalten, aber diese Spuren sind noch schwächer [als die Beziehungen], in denen die deutschen Stände mit dem Reiche stehen, und können daher in Rücksicht auf den Staat nicht in Betracht kommen.

Was die zum Deutschen Reich wesentlich gehörigen, völlige Reichsstandschaft besitzenden Länder betrifft, so hat sich fast jeder Krieg des Reichs mit dem Verlust solcher Stände für dasselbe geendigt; dieser Verlust begreift zweierlei Arten in sich; nämlich außer der Unterwerfung deutscher Länder unter fremde Oberherrschaft und völliger Losreißung derselben von allen Rechten und Pflichten gegen das Reich, außer diesem Verlust Deutschlands muß als Verlust für den Staat angesehen werden, daß so viele Länder zwar in aller ihrer bisherigen rechtlichen Beziehung gegen Kaiser und Reich geblieben sind, aber Fürsten erhielten, welche zugleich Monarchen unabhängiger Reiche sind. Dieser Umstand ist es, der scheinbar kein Verlust ist, der scheinbar alles beim Alten ließ, [aber] den Zusammenhang des Staats in seinen Grundpfeilern untergraben hat, weil diese Länder damit von der ausübenden Gewalt des deutschen Staats, von der Staatsmacht unabhängig geworden sind.

Ohne in ältere Zeiten zurückzugehen, wollen wir eine Übersicht davon geben, wie vom Westfälischen Frieden an die Ohnmacht Deutschlands, das Schicksal desselben im Verhältnis zu auswärtigen Mächten und dem Umfang seines Gebiets sich geäußert hat; was Deutschlands Verlust durch den Frieden gewesen ist; denn der Schaden durch den Krieg selbst ist für alle Angabe zu unermeßlich.31)

31) Werkausgabe: Es folgt eine Übersicht über die deutschen Gebietsverluste.

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