Die Verfassung Deutschlands

[S. 465]

|465| hat, durch Worte mit Gewalt der Begriffe beides einander anzupassen. Der Begriff aber, der die übrigen in sich schließt, ist, daß Deutschland überhaupt noch jetzt ein Staat sei, weil es ehemals ein Staat gewesen und noch die Formen, aus denen das Belebende derselben entflohen ist, vorhanden sind.

Die Organisation dieses Körpers, welche die deutsche Staatsverfassung heißt, hatte sich in einem ganz anderen Leben gebildet, als nachher und jetzt in ihm wohnt; die Gerechtigkeit und Gewalt, die Weisheit und die Tapferkeit verflossener Zeiten, die Ehre und das Blut, das Wohlsein und die Not längst verwester Geschlechter und mit ihnen untergegangener Sitten und Verhältnisse ist in den Formen dieses Körpers ausgedrückt. Der Verlauf der Zeit aber und der in ihr sich entwickelnden Bildung hat das Schicksal jener Zeit und das Leben der jetzigen voneinander abgeschnitten. Das Gebäude, worin jenes Schicksal hauste, wird von dem Schicksal des jetzigen Geschlechts nicht mehr getragen und steht ohne Anteil und Notwendigkeit für dessen Interesse und seine Tätigkeit isoliert von dem Geiste der Welt. Wenn diese Gesetze ihr altes Leben verloren haben, so hat sich die jetzige Lebendigkeit nicht in Gesetze zu fassen gewußt; jede ist ihren eigenen Weg gegangen, hat sich für sich festgesetzt, und das Ganze [ist] zerfallen, der Staat ist nicht mehr.

Diese Form des deutschen Staatsrechts ist tief in dem gegründet, wodurch die Deutschen sich am berühmtesten gemacht haben, nämlich in ihrem Trieb zu Freiheit. Dieser Trieb ist es, der die Deutschen, nachdem alle anderen europäischen Völker sich der Herrschaft eines gemeinsamen Staates unterworfen haben, nicht zu einem gemeinschaftlicher Staatsgewalt sich unterwerfenden Volke werden ließ. Die Hartnäckigkeit des deutschen Charakters hat sich nicht bis dahin überwinden lassen, daß die einzelnen Teile ihre Besonderheiten

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