[S. 537]
|537| bestehen durch sie, und nur ihre Ausartung, d. h. der Verlust ihres wahren Wesens hat Frankreichs Verfassung, aber es nicht als Staat zerstört. Sie ist aus Deutschland gekommen, aber es ist ein höheres Gesetz, daß dasjenige Volk, von dem aus der Welt ein neuer universeller Anstoß gegeben wird, selbst am Ende vor allen übrigen zugrunde geht und sein Grundsatz, aber es selbst nicht bestehe.
[7. Die Unabhängigkeit der Stände]
Deutschland hat sein Prinzip, das es der Welt gegeben, für sich nicht ausgebildet und darin seine Erhaltung [nicht] zu finden gewußt. Es hat sich nicht nach demselben organisiert, sondern, indem es die Lehensverfassung nicht zu einer Staatsmacht ausbildete, sondern seinem ursprünglichen Charakter der Unabhängigkeit der Einzelnen von einem Allgemeinen, dem Staat, durchaus treu bleiben wollte, sich desorganisiert. Es ist in eine Menge von Staaten zerfallen, deren Art zu bestehen durch feierliche Verträge unter sich ausgemacht und von großen Mächten garantiert ist. Diese Art zu bestehen beruht aber nicht auf eigener Macht und Kraft, sondern ist von der Politik der großen Mächte abhängig.
Welche wahre Garantie bliebe dieser Existenz der einzelnen Staaten?
Da ihr die wahre Staatsmacht fehlt, so könnte diese Garantie nur auf der Ehrwürdigkeit der Rechte an und für sich selbst beruhen, die durch eine Dauer von Jahrhunderten, durch eine Menge feierlicher Friedensschlüsse bis zur Unmöglichkeit, angetastet zu werden, erhoben worden wären, und es ist überhaupt allgemeiner Ton, die Art des politischen Bestands der einzelnen Staaten zu einer moralischen Macht zu machen und ihre Heiligkeit in die Gemüter zu pflanzen, so

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