[S. 560]
|560| ebenso haben sich die Stände in den Besitz der Selbständigkeit gesetzt, aber neben der österreichischen Macht, gegen welche die Besorgnisse unter dem Namen einer Universalmonarchie ehemals gerichtet waren, hat sich die preußische Monarchie gebildet, die, für sich stark genug, im Siebenjährigen Krieg nicht nur gegen die Macht der österreichischen, sondern mehrerer Monarchien [sich] erhalten und seitdem in Polen und in Franken sich noch mehr vergrößert hat.
Preußen ist durch diese seine Macht außer der Sphäre des gemeinschaftlichen Interesses der Erhaltung seiner Selbständigkeit getreten und ist deswegen nicht mehr [als] der natürliche Mittelpunkt für die Stände für Erhaltung der Selbständigkeit anzusehen. Es kann die Allianz anderer Stände wünschen, es ist hierin unabhängig von dem Beistand der deutschen Fürsten, es kann sich für sich schützen. Der Bund der deutschen Stände mit ihm ist demnach ungleich, denn es bedarf desselben weniger, als sie desselben bedürfen, und der Vorteil muß also auch ungleich sein. Preußen kann selbst Besorgnisse erwecken.
Es haben sich im letzten Kriege vier politische Systeme in Deutschland gezeigt: das eine das österreichische, das andere das kaiserliche, [das dritte] das neutrale, das vierte das preußische.
Österreich hat keinen unmittelbaren Beistand, [außer] etwa von einigen kleinen Fürsten, [z. B.] dem Bischof von Brixen, der in der Mitte seiner Staaten liegt, gehabt. Es fordert an die deutschen Stände Beistand und gemeinschaftliche Mitwirkung als Kaiserhaus; und zum kaiserlichen System gehörig haben sich alle die mindermächtigen Stände, besonders des südlichen Deutschlands, gehalten, welche irgendeine Selbständigkeit nur durch ein Bestehen eines Deutschen Reichs erhalten können, vorzüglich geistliche Stände und Reichsstädte.

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