Die Verfassung Deutschlands

[S. 587]

|587| zu lassen, was um so mehr angeht, da solche auswärtigen Mächte zugleich Mitstände des Reichs sind, aber bei der Unabhängigkeit und Eigentümlichkeit ihrer Interessen eigentlich nur diesen Namen haben und somit durch ihre Untätigkeit wieder neuen Vorteil ziehen. Dieser gewährte Schutz ist um so unverfänglicher, weil er ursprünglich nur einen bestimmten Gegenstand betrifft und also seinem Wesen nach temporär erscheint, also keine Schutzherrlichkeit heißt und auch deswegen nicht so genannt wird, weil in neueren Zeiten solche Namen vermieden und gern jedem Staate der Titel eines unabhängigen Staates gelassen wird, wie sich auch die französische Republik in ihren Verträgen mit der batavischen und zisalpinischen Republik nicht Schutzherrin genannt hat; und wenn die Artikel solcher Verträge stipulieren, daß sie in diese Staaten Heere als Garnisonen legt und dafür jährliche Summen bezieht, welche nicht Schutzgelder heißen, so enthält immer der erste Artikel einer solchen Übereinkunft die Anerkennung der Unabhängigkeit eines solchen Staates.

Sind nun mehrere große Kontingente zusammengetreten, so stört das Unstete ihrer Verhältnisse die gemeinschaftliche Wirksamkeit. Es findet über diese Truppenkorps nicht die freie Disposition statt, die zur Sicherheit der Ausführung der Kriegspläne notwendig, und der Plan eines Feldzugs oder vielleicht einzelner Operationen erfordert zur Tat nicht sowohl Orders an die Truppen als vielmehr Negoziationen. Es kann nicht fehlen, daß nicht auch die Berechnung eintritt, ob ein Korps eines einzelnen Standes zuviel gebraucht, andere dagegen geschont und die Gleichheit des Rechts verletzt werde. Wenn die Möglichkeit, daß ein solches Kontingent in den wichtigsten [Momenten] vielleicht zurückgezogen wird, noch in Betracht kommt, und die Eifersucht der verschiedenen Korps, die sich als verschiedene Nationen ansehen, so tragen alle diese Umstände bei, daß eine auch der Zahl und dem Gehalt nach ansehnliche Reichsarmee keine verhältnismäßige Wirkung hervorbringen kann.

Die kriegerische Schwäche Deutschlands wird daher nicht [als] eine Folge der Feigheit oder der militärischen Untauglichkeit seiner Bewohner geachtet, es hält sie niemand weder für unkriegerisch noch unbekannt mit den Geschicklichkeiten, die in neueren Zeiten zum Siege soviel als Tapferkeit beitragen. Wenn bei jeder Gelegenheit die Reichskontingente die größten Beweise von Mut gegeben und sich ihres deutschen Namens und ihrer Ahnen würdig gezeigt haben, so ist die Anordnung des Ganzen und die allgemeine Trennung schuld daran, daß in jenen Taten kein Segen ist und die Anstrengungen und Aufopferungen der einzelnen Menschen und Korps fruchtlos verlorengehen.

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