29

Dies, dass ein Dasein überhaupt, Dasein des freien Willens ist, ist das Recht. – Es ist somit überhaupt die Freiheit, als Idee.

Die Kantische (Kants Rechtslehre Einl.) und auch allgemeiner angenommene Bestimmung, worin „die Beschränkung meiner Freiheit oder Willkür, dass sie mit jedermanns Willkür nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne“, das Hauptmoment ist1 – enthält teils nur eine negative Bestimmung, die der Beschränkung, teils läuft das Positive, das allgemeine oder sogenannte Vernunftgesetz, die Übereinstimmung der Willkür des einen mit der Willkür des anderen, auf die bekannte formelle Identität und den Satz des Widerspruchs hinaus. Die angeführte |35| Definition des Rechts enthält die seit Rousseau vornehmlich verbreitete Ansicht, nach welcher der Wille, nicht als an und für sich seiender, vernünftiger, der Geist nicht als wahrer Geist, sondern als besonderes Individuum, als Wille des Einzelnen in seiner eigentümlichen Willkür, die substantielle Grundlage und das Erste sein soll. Nach diesem einmal angenommenen Prinzip kann das Vernünftige freilich nur als beschränkend für diese Freiheit sowie auch nicht als immanent Vernünftiges, sondern nur als ein äußeres, formelles Allgemeines herauskommen. Jene Ansicht ist ebenso ohne allen spekulativen Gedanken und von dem philosophischen Begriffe verworfen, als sie in den Köpfen und in der Wirklichkeit Erscheinungen hervorgebracht hat, deren Fürchterlichkeit nur an der Seichtigkeit der Gedanken, auf die sie sich gründeten, eine Parallele hat.

  1. vgl. Metaphysik der Sitten, I. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Einleitung in die Rechtslehre, § B ↩︎

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Kommentare

3 Kommentare zu „29“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 29]
    Die große Stellung des Rechts – Geist sich wirklich machen; – Natur ist, was sie ist; wird begriffen – daß der Geist – als eine Natur – als das System einer Welt sei, – Sitte, Ordnung – Vorstellung, Idee notwendig – für sich. Ob das, was in Idee notwendige Bestimmung, das sei, was die Menschen Recht heißen –
    Recht erscheint in der nächsten Vorstellung als Möglichkeit zu tun oder auch nicht. Ich tue nichts Unrechtes, wenn Ich mein Recht nicht geltend mache – höhere, konkrete Bestimmungen sind nicht nur R[echte], auch Pflichten –
    Zufälligkeit, ob es gelte oder nicht, – nur nicht verletzen das Recht des andern. Recht soll gelten – α) Ich will, β) gültig, γ) warum gültig? Allgemeinheit – Freiheit – α) Unrecht – β) von meinem Willen aus; α) Wille allein der Grund der Gültigkeit – daß man ihn gelten läßt –
    Konkretes Recht die absolute Notwendigkeit des Geistes α) Dasein in äußerlichen Dingen – Ich kann nur dieses oder jenes Recht geltend machen, das Recht daran selbst aufgeben – schenken – aber es ist notwendig, daß ich rechtliche Person bin – das Recht habe – daß es auch Existenz hat – Wille, subjektiv, kann sein, daß es nicht gilt. Aber es soll gelten, weil Wille, was ich tue – dies ist nicht bloß eine Befugnis oder Erlaubnis. Nicht weil es ein Recht ist, sondern weil formell. Dies macht die Seite seiner Zufälligkeit aus – Absolutes Recht auch seinem Inhalt nach bestimmt. – Sittlichkeit hat ein Recht, – Dasein*2)
    α) in äußerlicher Sache, Eigentum
    β) Idee, substantielles Verhältnis in mir; Subjekt, Einsicht, Überzeugung, erzogen, Gewohnheit, Sitte, – hier kann nicht von Erlaubnis [die Rede] sein – ob dieses oder jenes Dasein der Freiheit sein soll, dies ist hier Selbstbewußtsein –
    γ) –
    Es ist notwendiges Moment α) von Seite des Sittlichen – sein Dasein – β) von Seite des Selbstbewußtseins, sein Wesen, sein Begriff, sich zur Idee zu machen.
    Daß der Geist zu seinem Rechte komme, d. i. daß die Vernunftbestimmungen desselben, die entwickelten herausgesetzt – nicht eingehüllt bleiben – bei einem einfachen Volke ist dies der Fall – und dies gelte, d. i. als dieser Wille und Sitte des Selbstbewußtseins sei – – ein Geisterreich in seinen Gesetzen – Gesetze die Substanz, – Selbstbewußtsein die Realität.
    Was Recht ist – Definition – muß man sich nicht an die Juristen wenden – Recht aus Gesetzen
    Hier: was ist an und für sich Recht, d. h. wie kann Gesetz sein?
    Beschränkung, – ungeheurer Irrtum – Knechtschaft Allenthalben hört man davon sprechen, – Cortes in Lissabon.

    [zu § 29 Anm.]
    α) Freiheit – ihr Dasein – ist an und für sich notwendig.
    α) Freiheit für den Freien, aber
    β) als ein Gegenständliches – d. i. Äußerliches auch Bestimmung und Unterschied
    γ) Weisen dieser Unterschiede, macht die Einteilung
    β) Ist dies nun das, was wir Recht nennen? – Empfindung, Vorstellung im formellen Denken – Meine Freiheit darin –
    γ) Diese Definition könnte auch auf gewöhnliche Weise gefunden werden.
    Aber in der Vorstellung des Rechts – viele andere Bestimmungen, die nur Konsequenzen sind, und auf welche die Reflexion zuerst fällt, um sie als die wesentliche Bestimmung zu nehmen – Einsicht, daß Folge
    α) Wozu ich Recht habe, das darf ich, befugt, erlaubt – aber es [ist] nicht geboten – der Andere aber nicht – warum nicht? – weil mein Wille – Freiheit – absolut – Aber hier schon der Andere gehört nicht her – Liebe und Gegenliebe
    Trennbarkeit der Sache als einer äußerlichen von meinem Willen – aber im Höheren, Staat – was Recht, ist auch Pflicht.
    β) Beschränkung der Freiheit – Konsequenz selbst wieder in Beziehung auf Andere – und zwar ganz nur in formeller Freiheit – welche noch die Willkür zu ihrer Determination in Ansehung des Besonderen hat –

    2) *Dasein ist der subjektive Wille – für ihn Pflicht – diese Realität – subjektives Selbstbewußtsein ist notw. wesentliches Moment der Idee

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 29: Was das Recht ist

    Jetzt kommt der Satz, auf den die ganze Einleitung zuläuft. Er ist sehr kurz.

    Überall, wo die Freiheit Gestalt annimmt, da ist Recht. Recht ist also die Freiheit, die wirklich da ist. Es ist die Freiheit als Idee: der Kern samt seiner Verwirklichung.

    Das klingt ungewohnt. Denn meist denken wir an Verbote und Grenzen.

    Die übliche Ansicht:

    Kant hat das Recht so bestimmt: Das Recht beschränkt meine Freiheit so, dass sie neben der Freiheit aller anderen bestehen kann. Das Recht ist hier wie die Linien auf einem Parkplatz. Jeder hat seinen Platz. Die Linien sorgen dafür, dass keiner dem anderen in die Quere kommt.

    Was fehlt daran?

    Erstens sagt diese Bestimmung nur etwas Verneinendes. Recht heißt hier: Grenze, Schranke. Zweitens ist ihr einziger positiver Gedanke sehr dünn. Die Willen sollen sich nicht widersprechen. Das ist alles.

    Dahinter steckt ein Bild vom Menschen, das seit Rousseau verbreitet ist. Am Anfang steht der einzelne Mensch mit seinem Belieben. Das Vernünftige kommt erst hinterher dazu, als Zaun von außen.

    Wir sehen es umgekehrt. Das Vernünftige ist keine Schranke der Freiheit. Es ist die Gestalt, in der die Freiheit erst wirklich wird.

    Das harte Urteil:

    Die übliche Ansicht ist flach gedacht. Und sie hat in den Köpfen und in der Welt Furchtbares angerichtet. Man denke an den Schrecken nach der Französischen Revolution. Das Furchtbare war so groß, wie der Gedanke flach war.

    Zusammenfassung: Recht ist die Freiheit, die wirklich da ist. Es ist nicht zuerst Grenze, sondern Gestalt der Freiheit. Wer beim einzelnen Belieben anfängt, kann das Vernünftige nur als Fessel sehen.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Definition des Rechts als Dasein des freien Willens — das Recht ist die Freiheit als Idee, nicht die Beschränkung der Willkür.

    Aus allem Vorhergehenden wird jetzt der Begriff gezogen, um dessentwillen die Einleitung geführt wurde. Recht heißt nicht eine Regel, die dem Willen etwas verwehrt, sondern jedes Dasein, in dem Freiheit da ist — deshalb können später auch Moralität, Sittlichkeit und Staatsinteresse je ein Recht heißen (§ 30). Die Anmerkung macht den Unterschied an Kant deutlich: bestimmt man das Recht als die Beschränkung meiner Willkür, damit sie mit der Willkür aller zusammen bestehen kann, so ist das Bestimmende ein Negatives, und das Allgemeine, das dabei herauskommt, bleibt eine bloß äußerliche Übereinstimmung, die auf den Satz vom Widerspruch hinausläuft. Hegels Bestimmung ist umgekehrt positiv: nicht was der Freiheit Grenzen setzt, ist Recht, sondern das, worin sie besteht.

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