29

Dies, daß ein Dasein überhaupt Dasein des freien Willens ist, ist das Recht. – Es ist somit überhaupt die Freiheit, als Idee.

That a reality is the realisation of the free will, this is what is meant
by a right. Right, therefore, is, in general, freedom as idea.


Kommentare

2 Antworten zu „29“

  1. Avatar von G.W.F. Hegel

    Die Kantische (Kants Rechtslehre Einl.) und auch allgemeiner angenommene Bestimmung, worin ‘die Beschränkung meiner Freiheit oder Willkür, daß sie mit jedermanns Willkür nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne’, das Hauptmoment ist17) , enthält teils nur eine negative Bestimmung, die der Beschränkung, teils läuft das Positive, das allgemeine oder sogenannte Vernunftgesetz, die Übereinstimmung der Willkür des einen mit der Willkür des anderen, auf die bekannte formelle Identität und den Satz des Widerspruchs hinaus. Die angeführte Definition des Rechts enthält die seit Rousseau vornehmlich verbreitete Ansicht, nach welcher der Wille nicht als an und für sich seiender, vernünftiger, der Geist nicht als wahrer Geist, sondern als besonderes Individuum, 7/80 als Wille des Einzelnen in seiner eigentümlichen Willkür, die substantielle Grundlage und das Erste sein soll. Nach diesem einmal angenommenen Prinzip kann das Vernünftige freilich nur als beschränkend für diese Freiheit sowie auch nicht als immanent Vernünftiges, sondern nur als ein äußeres, formelles Allgemeines herauskommen. Jene Ansicht ist ebenso ohne allen spekulativen Gedanken und von dem philosophischen Begriffe verworfen, als sie in den Köpfen und in der Wirklichkeit Erscheinungen hervorgebracht hat, deren Fürchterlichkeit nur an der Seichtigkeit der Gedanken, auf die sie sich gründeten, eine Parallele hat.

  2. Avatar von G.W.F. Hegel

    [zu § 29]
    Die große Stellung des Rechts – Geist sich wirklich machen; – Natur ist, was sie ist; wird begriffen – daß der Geist – als eine Natur – als das System einer Welt sei, – Sitte, Ordnung [eine]r Vorstellung, Idee notwendig – für sich. Ob das, was in Idee notwendige Bestimmung, das sei, was die Menschen Recht heißen –
    Recht erscheint in der nächsten Vorstellung als Möglichkeit zu tun oder auch nicht. Ich tue nichts Unrechtes, wenn Ich mein Recht nicht geltend mache – höhere, konkrete Bestimmungen sind nicht nur R[echte], auch Pflichten –
    Zufälligkeit, ob es gelte oder nicht, – nur nicht verletzen das Recht des andern. Recht soll gelten – α) Ich will, β) gültig, γ) warum gültig? Allgemeinheit – Freiheit – α) Unrecht – β) von meinem Willen aus; α) Wille allein der Grund der Gültigkeit – daß man ihn gelten läßt –
    Konkretes Recht die absolute Notwendigkeit des Geistes α) Dasein – Ich kann dieses oder jenes Recht geltend machen, das Recht daran selbst aufgeben – schenken – aber es ist notwendig, daß ich rechtliche Person bin – das Recht habe – daß es auch Existenz hat – Wille, subjektiv, kann sein, daß es nicht gilt. Aber es soll gelten, weil Wille, was ich tue – dies ist nicht bloß eine Befugnis oder Erlaubnis. Nicht weil es ein Recht ist, sondern weil formell. Dies macht die Seite seiner Zufälligkeit aus – Absolutes Recht auch seinem Inhalt nach bestimmt. – Sittlichkeit hat ein Recht, – Dasein18) 7/81
    α) in äußerlicher Sache, Eigentum
    β) Idee, substantielles Verhältnis in mir; Subjekt, Einsicht, Überzeugung hier nicht vorgezogen, Gewohnheit, Sitte, – kann wesentliches Moment der Idee – Erlaubnis sein – ob dieses oder jenes Dasein der Freiheit sein soll, dies ist hier Selbstbewußtsein –
    γ) –
    Es ist notwendiges Moment α) von Seite des Sittlichen – sein Dasein – β) von Seite des Selbstbewußtseins, sein Wesen, sein Begriff, sich zur Idee zu machen.
    Daß der Geist zu seinem Rechte komme, d. i. daß die vernünftigen Bestimmungen desselben, die entwickelten herausgesetzt – nicht eingehüllt bleiben – bei einem einfachen Volke ist dies der Fall – und dies gelte, d. i. als dieser Wille und Sitte des Selbstbewußtseins sei – – ein Geisterreich in seinen Gesetzen – Gesetze der Substanz, – Selbstbewußtsein die Realität.
    Was Recht ist – Definition – muß man sich nicht an die Juristen wenden – Recht aus Gesetzen
    Hier: was ist an und für sich Recht, d. h. wie kann Gesetz sein?
    Beschränkung, – ungeheurer Irrtum – Knechtschaft Allenthalben hört man davon sprechen, – Cortes in Lissabon.

    [zu § 29 Anm.]
    α) Freiheit – ihr Dasein – ist an und für sich notwendig.
    α) Freiheit für d[ie] Fr[eien], aber
    β) als ein Gegenständliches – d. i. Äußerliches auch Bestimmung und Unterschied
    γ) Weisen dieser Unterschiede, macht die Einteilung
    β) Ist dies nun das, was wir Recht nennen? – Empfindung, Vorstellung im formellen Denken – Meine Freiheit darin –
    γ) Diese Definition könnte auch auf genetische Weise gefunden werden.
    Aber in der Vorstellung des Rechts – viele andere Bestimmungen, die nur Konsequenzen sind, und auf welche die Reflexion zuerst fällt, um sie als die wesentliche Bestimmung zu nehmen – Einsicht, daß Folge
    α) Wozu ich Recht habe, das darf ich, befugt, erlaubt – aber es [ist] nicht geboten – der Andere aber nicht – warum nicht? – weil mein Wille – Freiheit – absolut – Aber hier schon der Andere gehört nicht her – Liebe und Gegenliebe 7/82
    Trennbarkeit der Sache als einer äußerlichen von meinem Willen – aber im Höheren, Staat – was Recht, ist auch Pflicht.
    β) Beschränkung der Freiheit – Konsequenz selbst wieder in Beziehung auf Andere – und zwar ganz nur in Form von Freiheit – welche noch die Willkür zu ihrer Determination in Ansehung des Besonderen hat –

    17) vgl. Metaphysik der Sitten, I. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Einleitung in die Rechtslehre, § B

    18) *Dasein ist der subjektive Wille – für ihn Pflicht – diese Realität – subjektives Selbstbewußtsein ist notw. wesentliches Moment der Idee

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