29

Dies, daß ein Dasein überhaupt Dasein des freien Willens ist, ist das Recht. – Es ist somit überhaupt die Freiheit, als Idee.

Die Kantische (Kants Rechtslehre Einl.) und auch allgemeiner angenommene Bestimmung, worin ‚die Beschränkung meiner Freiheit oder Willkür, daß sie mit jedermanns Willkür nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne‘, das Hauptmoment ist1 enthält teils nur eine negative Bestimmung, die der Beschränkung, teils läuft das Positive, das allgemeine oder sogenannte Vernunftgesetz, die Übereinstimmung der Willkür des einen mit der Willkür des anderen, auf die bekannte formelle Identität und den Satz des Widerspruchs hinaus. Die angeführte Definition des Rechts enthält die seit Rousseau vornehmlich verbreitete Ansicht, nach welcher der Wille nicht als an und für sich seiender, vernünftiger, der Geist nicht als wahrer Geist, sondern als besonderes Individuum, als Wille des Einzelnen in seiner eigentümlichen Willkür, die substantielle Grundlage und das Erste sein soll. Nach diesem einmal angenommenen Prinzip kann das Vernünftige freilich nur als beschränkend für diese Freiheit sowie auch nicht als immanent Vernünftiges, sondern nur als ein äußeres, formelles Allgemeines herauskommen. Jene Ansicht ist ebenso ohne allen spekulativen Gedanken und von dem philosophischen Begriffe verworfen, als sie in den Köpfen und in der Wirklichkeit Erscheinungen hervorgebracht hat, deren Fürchterlichkeit nur an der Seichtigkeit der Gedanken, auf die sie sich gründeten, eine Parallele hat.

  1. vgl. Metaphysik der Sitten, I. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Einleitung in die Rechtslehre, § B ↩︎

EN ES


Kommentare

2 Kommentare zu „29“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 29]
    Die große Stellung des Rechts – Geist sich wirklich machen; – Natur ist, was sie ist; wird begriffen – daß der Geist – als eine Natur – als das System einer Welt sei, – Sitte, Ordnung [eine]r Vorstellung, Idee notwendig – für sich. Ob das, was in Idee notwendige Bestimmung, das sei, was die Menschen Recht heißen –
    Recht erscheint in der nächsten Vorstellung als Möglichkeit zu tun oder auch nicht. Ich tue nichts Unrechtes, wenn Ich mein Recht nicht geltend mache – höhere, konkrete Bestimmungen sind nicht nur R[echte], auch Pflichten –
    Zufälligkeit, ob es gelte oder nicht, – nur nicht verletzen das Recht des andern. Recht soll gelten – α) Ich will, β) gültig, γ) warum gültig? Allgemeinheit – Freiheit – α) Unrecht – β) von meinem Willen aus; α) Wille allein der Grund der Gültigkeit – daß man ihn gelten läßt
    Konkretes Recht die absolute Notwendigkeit des Geistes α) Dasein – Ich kann dieses oder jenes Recht geltend machen, das Recht daran selbst aufgeben – schenken – aber es ist notwendig, daß ich rechtliche Person bin – das Recht habe – daß es auch Existenz hat – Wille, subjektiv, kann sein, daß es nicht gilt. Aber es soll gelten, weil Wille, was ich tue – dies ist nicht bloß eine Befugnis oder Erlaubnis. Nicht weil es ein Recht ist, sondern weil formell. Dies macht die Seite seiner Zufälligkeit aus – Absolutes Recht auch seinem Inhalt nach bestimmt. – Sittlichkeit hat ein Recht, – Dasein*2)
    α) in äußerlicher Sache, Eigentum
    β) Idee, substantielles Verhältnis in mir; Subjekt, Einsicht, Überzeugung hier nicht vorgezogen, Gewohnheit, Sitte, – kann wesentliches Moment der Idee – Erlaubnis sein – ob dieses oder jenes Dasein der Freiheit sein soll, dies ist hier Selbstbewußtsein –
    γ) –
    Es ist notwendiges Moment α) von Seite des Sittlichen – sein Dasein – β) von Seite des Selbstbewußtseins, sein Wesen, sein Begriff, sich zur Idee zu machen.
    Daß der Geist zu seinem Rechte komme, d. i. daß die vernünftigen Bestimmungen desselben, die entwickelten herausgesetzt – nicht eingehüllt bleiben – bei einem einfachen Volke ist dies der Fall – und dies gelte, d. i. als dieser Wille und Sitte des Selbstbewußtseins sei – – ein Geisterreich in seinen Gesetzen – Gesetze der Substanz, – Selbstbewußtsein die Realität.
    Was Recht ist – Definition – muß man sich nicht an die Juristen wenden – Recht aus Gesetzen
    Hier: was ist an und für sich Recht, d. h. wie kann Gesetz sein?
    Beschränkung, – ungeheurer Irrtum – Knechtschaft Allenthalben hört man davon sprechen, – Cortes in Lissabon.

    [zu § 29 Anm.]
    α) Freiheit – ihr Dasein – ist an und für sich notwendig.
    α) Freiheit für d[ie] Fr[eien], aber
    β) als ein Gegenständliches – d. i. Äußerliches auch Bestimmung und Unterschied
    γ) Weisen dieser Unterschiede, macht die Einteilung
    β) Ist dies nun das, was wir Recht nennen? – Empfindung, Vorstellung im formellen Denken – Meine Freiheit darin –
    γ) Diese Definition könnte auch auf genetische Weise gefunden werden.
    Aber in der Vorstellung des Rechts – viele andere Bestimmungen, die nur Konsequenzen sind, und auf welche die Reflexion zuerst fällt, um sie als die wesentliche Bestimmung zu nehmen – Einsicht, daß Folge
    α) Wozu ich Recht habe, das darf ich, befugt, erlaubt – aber es [ist] nicht geboten – der Andere aber nicht – warum nicht? – weil mein Wille – Freiheit – absolut – Aber hier schon der Andere gehört nicht her – Liebe und Gegenliebe
    Trennbarkeit der Sache als einer äußerlichen von meinem Willen – aber im Höheren, Staat – was Recht, ist auch Pflicht.
    β) Beschränkung der Freiheit – Konsequenz selbst wieder in Beziehung auf Andere – und zwar ganz nur in Form von Freiheit – welche noch die Willkür zu ihrer Determination in Ansehung des Besonderen hat –

    2) *Dasein ist der subjektive Wille – für ihn Pflicht – diese Realität – subjektives Selbstbewußtsein ist notw. wesentliches Moment der Idee

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    „Recht“ (im weitesten Sinn) heißt: Jedes Dasein, das Dasein des freien Willens ist. Recht ist also nichts anderes als die Freiheit selbst, insofern sie wirklich geworden ist.

    Erklärung: Hegel grenzt sich hier scharf von einer damals (und bis heute) verbreiteten Definition ab, die auf Kant zurückgeht: Recht sei die Beschränkung meiner Freiheit, damit sie mit der Freiheit aller anderen nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann. Hegels Einwand: Diese Definition ist bloß negativ – sie sagt nur, wo meine Freiheit aufhört, nicht, was Freiheit positiv ist. Und ihr positiver Kern läuft am Ende nur auf die leere Formel der Widerspruchsfreiheit hinaus, ohne echten Inhalt.

    Der tiefere Grund dieses Fehlers, so Hegel: Diese – seit Rousseau verbreitete – Sichtweise nimmt den Willen nicht als das vernünftige Ganze, sondern als bloß den Willen des Einzelnen in seiner zufälligen Willkür. Genommen als Grundlage, kann das Vernünftige dann nur noch als äußere Schranke dieser Einzelfreiheit erscheinen, nicht als etwas, das in der Freiheit selbst schon steckt. Aus lauter einzelnen, zufälligen Willen lässt sich aber kein wirklich Allgemeines gewinnen.

    Hegel geht so weit zu sagen: Diese Ansicht ist ohne echten spekulativen Gedanken – und sie hat in der Wirklichkeit Erscheinungen hervorgebracht (er denkt an die Terrorherrschaft der Französischen Revolution), deren Schrecken der Oberflächlichkeit der zugrunde liegenden Gedanken genau entspricht.

    Auf den Punkt gebracht: Recht ist für Hegel nicht in erster Linie „Grenze zwischen Egoismen“, sondern der positive Ausdruck der Freiheit selbst – wer Recht nur als Schranke denkt, verfehlt sein eigentliches Wesen.

Schreibe einen Kommentar