28

Die Tätigkeit des Willens, den Widerspruch der Subjektivität und Objektivität aufzuheben und seine Zwecke aus jener Bestimmung in diese zu übersetzen und in der Objektivität zugleich bei sich zu bleiben, ist außer der formalen Weise des Bewußtseins (§ 8), worin die Objektivität nur als unmittelbare Wirklichkeit ist, die wesentliche Entwicklung des substantiellen Inhalts der Idee (§ 21), eine Entwicklung, in welcher der Begriff die zunächst selbst abstrakte Idee zur Totalität ihres Systems bestimmt, die als das Substantielle, unabhängig von dem Gegensatze eines bloß subjektiven Zwecks und seiner Realisierung, dasselbe in diesen beiden Formen ist.

The activity of the will, directed to the task of transcending the
contradiction between subjectivity and objectivity, of transferring its
end from subjectivity into objectivity, and yet while in objectivity of
remaining with itself, is beyond the formal method of consciousness
(§8), in which objectivity is only direct actuality. This activity is the
essential development of the substantive content of the idea (§21). In
this development the conception moulds the idea, which is in the first
instance abstract, into the totality of a system. This totality as
substantive is independent of the opposition between mere subjective
end and its realisation, and in both of these forms is the same.


Kommentare

Eine Antwort zu „28“

  1. Avatar von G.W.F. Hegel

    [zu § 26-28]
    Der Geist will Idee sein – Begriff und Dasein.
    Im vorhergehenden § [26] ist nach Erläuterung – allgemeiner logischer Bestimmungen – zurückgegangen auf § 21.
    Objektivität – ist ein naiver[?] Sinn derselben – zu γ) im vorhergehenden § – Äußerlichkeit als Besonderheit. Man kann insofern sagen, nur[?] ungebildeter Zustand. Menschen, Völker sind noch subjektiv, was in § 17 u. [§ 26] β) war.
    In § 28 eine Bestimmung herausgehoben, die in § 27 nur 7/79 eingeschoben ist, nämlich diese Weise der Objektivierung des Begriffs – die eine Besonderung, Entwicklung der Begriffsbestimmungen ist. § 32 gehört hierher.

    [zu § 28, “Totalität ihres Systems”]
    Nämlich die ganze Wissenschaft – Gebäude der rechtlichen Welt kommt an auf das Setzen, Weise des Daseins – Beim abstrakten Begriff des Willens §§ 6, 8, 9, die Besonderung besteht in Inhalt überhaupt, ob Triebe oder Neigungen zu Bestimmungen übergehen – hier als Bestimmungen der Idee, des Vernünftigen –
    Drittes Moment, Beschließen, Wirklichkeit – ist hier selbstbewußter Geist, § 24 (s. folg. S. [81 f.]).
    – es ist erforderlich diese Einheit des subjektiven Zweckes und seiner Realisierung – das Vernünftige ist unabhängig von diesem, – aber als Gegensatz des Bewußtseins –
    – formell hier – In den Vernunft-Bestimmungen wird selbst der Gegensatz des Subjekts und des Begriffs – das Selbstbewußtsein des subjektiven Willens gegen seinen Begriff vorkommen –

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