Das weiter Bestimmte der Besonderung (β. § 6) macht den Unterschied der Formen des Willens aus: a) insofern die Bestimmtheit der formelle Gegensatz von Subjektivem und Objektivem als äußerlicher unmittelbarer Existenz ist, so ist dies der formale Wille als Selbstbewußtsein, welcher eine Außenwelt vorfindet und als die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelheit der Prozeß ist, den subjektiven Zweck durch die Vermittlung der Tätigkeit und eines Mittels in die Objektivität zu übersetzen. Im Geiste, wie er an und für sich ist, als in welchem die Bestimmtheit schlechthin die seinige und wahrhafte ist (Enzyklop., § 363), macht das Verhältnis des Bewußtseins nur die Seite der Erscheinung des Willens aus, welche hier nicht mehr für sich in Betrachtung kommt.
8
Kommentare
3 Antworten zu „8“
-
[zu § 8]
1. Wille überhaupt. Form von Zweck – für die weitere Abhandlung überflüssig.
Material – Gegebener, vorgefundener Gegenstand, Veränderung, Mittel – Form der Unmittelbarkeit – als Unmittelbarkeit gegen Unmittelbarkeit – sinnliches Dasein.
2. Bestimmtheit des Willens – Bestimmtheit, Besonderung zunächst überhaupt – jedes ein Besonderes – ohne Unterschied. Rückkehr von Subjektivität und Äußerlichkeit ist hier Vollbringen; – Aufheben des Gegensatzes.
α) Das abstrakt Allgemeine der Tätigkeit des Willens. Tätigkeit des Selbstbewußtseins, wenn der Gegensatz diese Bestimmtheit hat. Sinnliche Weise des Vollbringens – In allen und jeden Willens-Akten – Vollbringungen des Rechts dasselbe – Besitznahme – Verbrechen – Strafe – Arbeit, Staat – ohnehin Geist an Geist, – Wille an Wille sich wendet. Vollbringen – daß der andere Wille es gelten läßt.
Verhältnis des Bewußtseins setzt diese Seite hinzu – Hier werden betrachtet die Willensbestimmungen – als solche freilich so zu realisieren – aber Bestimmungen – nach ihrer Beschaffenheit und Inhalt – ob subjektiv oder objektiv – Hier Gelten α) vernünftig an und für sich, β) in ihrem eigentümlichen Stoffe, Medium, d. i. im subjektiven Willen – insofern dieser entgegen oder noch nicht dem Vernünftigen gemäß ist – Gegensatz nur des allgemeinen vernünftigen und des subjektiven Willens. 58 Gegensatz innerhalb des Willens selbst – nicht des Bewußtseins. Beide Seiten geistig. – Hier Objektivierung des Willens in sich – Begriff, Gedanke. -
Alle Willensbestimmungen können Zwecke genannt werden, Bestimmungen, die gelten sollen, – aber es hat kein Interesse, sie so zu betrachten, weil Inhalt des Zwecks als eines solchen, der noch nicht vollführt ist, – und objektiver Zweck ein und derselbe Inhalt ist.
Was hier ausgeführt werden soll, ist der Begriff der Freiheit – er der Zweck; seine Vollführung, Objektivierung ist seine Entwicklung, Setzen der Momente – (als Bestimmungen der Freiheit, die in ihm enthalten sind) – Momente, die den Begriff – Objektivierung heißt hier diese Unterscheidung – das eine Mal im Begriff eingeschlossen, das andre Mal auseinandergesetzt –
Gestalt des Bewußtseins – auch Ehre, Ruhm, Furcht, Hoffnung, Neid – Bewußtsein andere[r] von mir – Essen – wie ist Gegenstand bestimmt, Mangel – -
Die Betrachtung der Bestimmtheit des Willens gehört dem Verstande an und ist zunächst nicht spekulativ. Der Wille ist überhaupt nicht nur im Sinne des Inhalts, sondern auch im Sinne der Form bestimmt. Die Bestimmtheit der Form nach ist der Zweck und die Ausführung des Zweckes: der Zweck ist zunächst nur ein mir Innerliches, Subjektives, aber er soll auch objektiv werden, den Mangel der bloßen Subjektivität abwerfen. Man kann hier fragen: warum ist er dieser Mangel? Wenn das, was Mangel hat, nicht zugleich über seinem Mangel steht, so ist der Mangel für dasselbe kein Mangel. Für uns ist das Tier ein Mangelhaftes, für sich nicht. Der Zweck, insofern er nur erst unser ist, ist für uns ein Mangel, denn Freiheit und Wille sind uns Einheit des Subjektiven und Objektiven. Der Zweck ist also objektiv zu setzen und kommt dadurch nicht in eine neue einseitige Bestimmung, sondern nur zu seiner Realisation.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.