318

Die öffentliche Meinung verdient daher ebenso geachtet als verachtet zu werden, dieses nach ihrem konkreten Bewusstsein und Äußerung, jenes nach ihrer wesentlichen Grundlage, die, mehr oder weniger getrübt, in jenes Konkrete nur scheint. Da sie in ihr nicht den Maßstab der Unterscheidung noch die Fähigkeit hat, die substantielle Seite zum bestimmten Wissen in sich heraufzuheben, so ist die Unabhängigkeit von ihr die erste formelle Bedingung zu etwas Großem und Vernünftigem (in der Wirklichkeit wie in der Wissenschaft). Dieses kann seinerseits sicher sein, dass sie es sich in der Folge gefallen lassen, anerkennen und es zu einem ihrer Vorurteile machen werde.

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Kommentare

2 Kommentare zu „318“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    In der öffentlichen Meinung ist alles Falsche und Wahre, aber das Wahre in ihr zu finden, ist die Sache des großen Mannes. Wer, was seine Zeit will und ausspricht, ihr sagt und vollbringt, ist der große Mann der Zeit. Er tut, was das Innere und Wesen der Zeit ist, verwirklicht sie, – und wer die öffentliche Meinung, wie er sie hier und da hört, nicht zu verachten versteht, wird es nie zu Großem bringen.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Zugleich zu achten und zu verachten — dieselbe Sache erhält entgegengesetzte Urteile, je nachdem ob ihre wesentliche Grundlage oder ihre konkrete Äußerung genommen wird.

    Das scheinbar paradoxe Doppelurteil ist nur die praktische Folge aus § 316: Weil in der öffentlichen Meinung Wesentliches und Unwesentliches in einer Existenz zusammenliegen, muss sie nach der einen Seite geachtet und nach der anderen verachtet werden, und die Grundlage „scheint“ in ihre konkrete Äußerung nur hinein, das heißt sie zeigt sich darin, ohne rein darin aufzugehen. Da sie den Maßstab, um beides zu trennen, selbst nicht besitzt, kann derjenige, der sich nach ihr richtet, nicht wissen, welcher Seite er folgt; deshalb ist die Unabhängigkeit von ihr die erste formelle Bedingung für Großes und Vernünftiges. Formell heißt hier: sie garantiert noch nichts, ist aber unerlässlich. Dass die öffentliche Meinung das Zustandegebrachte hinterher anerkennt und zu einem ihrer Vorurteile macht, bestätigt genau die Bestimmung aus § 317 — sie trägt das Substantielle, aber immer nur in der Form des Vorgefundenen.

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