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Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist, so dass die Freiheit seine Substanz und Bestimmung ausmacht und das Rechtssystem das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht, als eine zweite Natur, ist.

In Ansehung der Freiheit des Willens kann an die vormalige Verfahrungsart des Erkennens erinnert werden. Man setzte nämlich die Vorstellung des Willens voraus und versuchte, aus ihr eine Definition desselben herauszubringen und festzusetzen; dann wurde |15| nach der Weise der vormaligen empirischen Psychologie aus den verschiedenen Empfindungen und Erscheinungen des gewöhnlichen Bewusstseins als Reue, Schuld und dergleichen, als welche sich nur aus dem freien Willen sollen erklären lassen, der sogenannte Beweis geführt, dass der Wille frei sei. Bequemer ist es aber, sich kurzweg daran zu halten, dass die Freiheit als eine Tatsache des Bewusstseins gegeben sei und an sie geglaubt werden müsse. Dass der Wille frei und was Wille und Freiheit ist – die Deduktion hiervon kann, wie schon bemerkt ist (§ 2), allein im Zusammenhange des Ganzen stattfinden. Die Grundzüge dieser Prämisse – dass der Geist zunächst Intelligenz und dass die Bestimmungen, durch welche sie in ihrer Entwicklung fortgeht, vom Gefühl durch Vorstellen zum Denken der Weg sind, sich als Wille hervorzubringen, welcher, als der praktische Geist überhaupt, die nächste Wahrheit der Intelligenz ist – habe ich in meiner Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften (Heidelberg 1817) § 363-399 1 dargestellt und hoffe, deren weitere Ausführung dereinst geben zu können. Es ist mir um so mehr Bedürfnis, dadurch, wie ich hoffe, zu gründlicherer Erkenntnis der Natur des Geistes das Meinige beizutragen, da sich, wie daselbst, § 367 Anm., bemerkt ist, nicht leicht eine philosophische Wissenschaft in so vernachlässigtem und schlechtem Zustande befindet als die Lehre vom Geiste, die man gewöhnlich Psychologie nennt. – In Ansehung der in diesem und in den folgenden Paragraphen der Einleitung angegebenen Momente des Begriffes des Willens, welche das Resultat jener Prämisse sind, kann sich übrigens zum Behuf des Vorstellens auf das Selbstbewusstsein eines jeden berufen werden. Jeder wird zunächst in sich finden, von allem, was es sei, abstrahieren zu können |16|, und ebenso sich selbst bestimmen, jeden Inhalt durch sich in sich setzen zu können, und ebenso für die weiteren Bestimmungen das Beispiel in seinem Selbstbewusstsein haben.


  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 443–482 ↩︎

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Kommentare

7 Kommentare zu „4“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), §§ 387, 400:

    § 387. Das Denken, weil es der freye Begriff ist, ist auch dem Inhalte nach frey; die Bestimmtheit der Vernunft ist die eigene der subjectiven Intelligenz, und als bestimmt ist sie ihr Inhalt und Daseyn. Die denkende Subjectivität, ist somit wirklich; ihre Bestimmungen sind Zwecke; sie ist freyer Willen.

    § 400. Der objective Geist ist die Einheit des theoretischen und praktischen; freyer Wille, der für sich als freyer Wille ist, indem der Formalismus, Zufälligkeit und Subjectivität seiner praktischen Thätigkeit sich aufgehoben hat. Durch das Aufheben dieser Vermittlung ist er die durch sich gesetzte unmittelbare Einzelnheit, welche eben so allgemeine, die Freyheit selbst ist. Der Wille ist nur so für sich, indem er sich denkt, Wille als freye Intelligenz ist.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 4 Anm.]

    Intelligenz
    Praktisch
    Theoretisch
    als durch mich gesetzt, negative Bestimmung – praktisch sich dagegen
    verhalten, es verändern
    Seiend, positiv vorhanden – Betrachten, es lassen und – erkennen,
    wie es ist, es als Allgemeines wissen

    Theoretische und praktische
    α) überhaupt nicht 2 Vermögen – Praktische
    Vorstellung
    αα) subjektiver Zweck, was Ich
    will, ββ) daß es sei

    β) im Willen – Welt, Natur, Notwendigkeit. – ewig
    gebauter Tempel – Ewig vorhanden – gefunden.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), §§ 468, 482–484:

    § 468. Das Denken, als der freie Begriff, ist hiemit auch dem Inhalte nach frei; die Bestimmtheit der Vernunft ist an sich die eigene der subjectiven Intelligenz, und der Inhalt heißt nichts anders, als eben die Bestimmtheit, welche das begreifende Denken aus sich entwickelt. Die Intelligenz sich wissend als das Bestimmende eines Inhalts, der ebenso der ihrige, als er als seyend bestimmt ist, ist Wille.

    § 482. Der objective Geist ist die Einheit des theoretischen und praktischen; freier Wille, der für sich als freier Wille ist, indem der Formalismus, Zufälligkeit und Beschränktheit seines bisherigen praktischen Inhalts sich aufgehoben hat. Durch das Aufheben der Vermittlung, die darin enthalten war, ist er die durch sich gesetzte unmittelbare Einzelnheit, welche aber ebenso zur allgemeinen Bestimmung, der Freiheit selbst, gereinigt ist. Diese allgemeine Bestimmung hat er nur, indem er sich denkt, Wille als freie Intelligenz ist.

    § 483. Der Geist, der sich als frei weiß und diesen seinen Gegenstand will, d. i. sein Wesen zur Bestimmung und zum Zwecke hat, ist überhaupt der vernünftige Wille, oder an sich die Idee, und darum nur der Begriff des absoluten Geistes. Diese abstracte Idee ist daher nur die Seite des Daseyns der Vernunft, der einzelne Wille als Wissen jener seiner Bestimmung, die seinen Inhalt und Zweck ausmacht und deren nur formelle Thätigkeit er ist.

    § 484. Weil dieser Wille nur die an sich seyende Idee und damit endlich ist, hat seine Objectivität zunächst die Unterschiede an ihr, α) daß die Freiheit seine innere Bestimmung und Zweck ist, und sich β) auf eine äußerliche Objectivität bezieht, welche sich spaltet in das Anthropologische der particulären Bedürfnisse, in die äußern Naturdinge, welche für das Bewußtseyn sind, und in das Verhältniß zu andern Willen, welches zugleich ein Selbstbewußtseyn und ein Bewußtseyn derselben als verschiedener und particulärer ist.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), §§ 468, 481–484:

    § 468. Die Intelligenz, die als theoretische sich die unmittelbare Bestimmtheit aneignet, ist nach vollendeter Besitznahme nun in ihrem Eigentume; durch die letzte Negation der Unmittelbarkeit ist an sich gesetzt, daß für sie der Inhalt durch sie bestimmt ist. Das Denken, als der freie Begriff, ist nun auch dem Inhalte nach frei. Die Intelligenz, sich wissend als das Bestimmende des Inhalts, der ebenso der ihrige, als er als seiend bestimmt ist, ist Wille.

    § 481. Der wirkliche freie Wille ist die Einheit des theoretischen und praktischen Geistes; freier Wille, der für sich als freier Wille ist, indem der Formalismus, die Zufälligkeit und Beschränktheit des bisherigen praktischen Inhalts sich aufgehoben hat. Durch das Aufheben der Vermittlung, die darin enthalten war, ist er die durch sich gesetzte unmittelbare Einzelheit, welche aber ebenso zur allgemeinen Bestimmung, der Freiheit selbst, gereinigt ist. Diese allgemeine Bestimmung hat der Wille als seinen Gegenstand und Zweck, indem er sich denkt, diesen seinen Begriff weiß, Wille als freie Intelligenz ist.

    § 482. Der Geist, der sich als frei weiß und sich als diesen seinen Gegenstand will, d. i. sein Wesen zur Bestimmung und zum Zwecke hat, ist zunächst überhaupt der vernünftige Wille oder an sich die Idee, darum nur der Begriff des absoluten Geistes. Als abstrakte Idee ist sie wieder nur im unmittelbaren Willen existierend, ist [sie] die Seite des Daseins der Vernunft, der einzelne Wille als Wissen jener seiner Bestimmung, die seinen Inhalt und Zweck ausmacht und deren nur formelle Tätigkeit er ist. Die Idee erscheint so nur im Willen, der ein endlicher, aber die Tätigkeit ist, sie zu entwickeln und ihren sich entfaltenden Inhalt als Dasein, welches als Dasein der Idee Wirklichkeit ist, zu setzen, – objektiver Geist. Über keine Idee weiß man es so allgemein, daß sie unbestimmt, vieldeutig und der größten Mißverständnisse fähig und ihnen deswegen wirklich unterworfen ist als [über] die Idee der Freiheit, und keine ist mit so wenigem Bewußtsein geläufig. Indem der freie Geist der wirkliche Geist ist, so sind die Mißverständnisse über denselben so sehr von den ungeheuersten praktischen Folgen, als nichts anderes, wenn die Individuen und Völker den abstrakten Begriff der für sich seienden Freiheit einmal in ihre Vorstellung gefaßt haben, diese unbezwingliche Stärke hat, eben weil sie das eigene Wesen des Geistes, und zwar als seine Wirklichkeit selbst ist. Ganze Weltteile, Afrika und der Orient, haben diese Idee nie gehabt und haben sie noch nicht; die Griechen und Römer, Platon und Aristoteles, auch die Stoiker haben sie nicht gehabt; sie wußten im Gegenteil nur, daß der Mensch durch Geburt (als atheniensischer, spartanischer usf. Bürger) oder Charakterstärke, Bildung, durch Philosophie (der Weise ist auch als Sklave und in Ketten frei) wirklich frei sei. Diese Idee ist durch das Christentum in die Welt gekommen, nach welchem das Individuum als solches einen unendlichen Wert hat, indem es Gegenstand und Zweck der Liebe Gottes, dazu bestimmt ist, zu Gott als Geist sein absolutes Verhältnis, diesen Geist in sich wohnen zu haben, d. i. daß der Mensch an sich zur höchsten Freiheit bestimmt ist. Wenn in der Religion als solcher der Mensch das Verhältnis zum absoluten Geiste als sein Wesen weiß, so hat er weiterhin den göttlichen Geist auch als in die Sphäre der weltlichen Existenz tretend gegenwärtig, als die Substanz des Staats, der Familie usf. Diese Verhältnisse werden durch jenen Geist ebenso ausgebildet und ihm angemessen konstituiert, als dem Einzelnen durch solche Existenz die Gesinnung der Sittlichkeit inwohnend wird und er dann in dieser Sphäre der besonderen Existenz, des gegenwärtigen Empfindens und Wollens wirklich frei ist. Wenn das Wissen von der Idee, d. i. von dem Wissen der Menschen, daß ihr Wesen, Zweck und Gegenstand die Freiheit ist, spekulativ ist, so ist diese Idee selbst als solche die Wirklichkeit der Menschen, nicht die sie darum haben, sondern [die] sie sind. Das Christentum hat es in seinen Anhängern zu ihrer Wirklichkeit gemacht, z.B. nicht Sklave zu sein; wenn sie zu Sklaven gemacht, wenn die Entscheidung über ihr Eigentum in das Belieben, nicht in Gesetze und Gerichte gelegt würde, so fänden sie die Substanz ihres Daseins verletzt. Es ist dies Wollen der Freiheit nicht mehr ein Trieb, der seine Befriedigung fordert, sondern der Charakter, – das zum trieblosen Sein gewordene geistige Bewußtsein. – Aber diese Freiheit, die den Inhalt und Zweck der Freiheit hat, ist selbst zunächst nur Begriff, Prinzip des Geistes und Herzens und sich zur Gegenständlichkeit zu entwickeln bestimmt, zur rechtlichen, sittlichen und religiösen wie wissenschaftlichen Wirklichkeit.

    § 483. Der objektive Geist ist die absolute Idee, aber nur an sich seiend; indem er damit auf dem Boden der Endlichkeit ist, behält seine wirkliche Vernünftigkeit die Seite äußerlichen Erscheinens an ihr. Der freie Wille hat unmittelbar zunächst die Unterschiede an ihm, daß die Freiheit seine innere Bestimmung und Zweck ist und sich auf eine äußerliche vorgefundene Objektivität bezieht, welche sich spaltet in das Anthropologische der partikulären Bedürfnisse, in die äußeren Naturdinge, die für das Bewußtsein sind, und in das Verhältnis von einzelnen zu einzelnen Willen, welche ein Selbstbewußtsein ihrer als verschiedener und partikulärer sind; diese Seite macht das äußerliche Material für das Dasein des Willens aus.

    § 484. Die Zwecktätigkeit aber dieses Willens ist, seinen Begriff, die Freiheit, in der äußerlich objektiven Seite zu realisieren, daß sie als eine durch jenen bestimmte Welt sei, so daß er in ihr bei sich selbst, mit sich selbst zusammengeschlossen, der Begriff hiermit zur Idee vollendet sei. Die Freiheit, zur Wirklichkeit einer Welt gestaltet, erhält die Form von Notwendigkeit, deren substantieller Zusammenhang das System der Freiheitsbestimmungen und der erscheinende Zusammenhang als die Macht, das Anerkanntsein, d. i. ihr Gelten im Bewußtsein ist.

  5. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die Freiheit des Willens ist am besten durch eine Hinweisung auf die physische Natur zu erklären. Die Freiheit ist nämlich ebenso eine Grundbestimmung des Willens, wie die Schwere eine Grundbestimmung der Körper ist. Wenn man sagt, die Materie ist schwer, so könnte man meinen, dieses Prädikat sei nur zufällig; es ist es aber nicht, denn nichts ist unschwer an der Materie: diese ist vielmehr die Schwere selbst. Das Schwere macht den Körper aus und ist der Körper. Ebenso ist es mit der Freiheit und dem Willen, denn das Freie ist der Wille. Wille ohne Freiheit ist ein leeres Wort, so wie die Freiheit nur als Wille, als Subjekt wirklich ist. Was aber den Zusammenhang des Willens mit dem Denken betrifft, so ist darüber folgendes zu bemerken. Der Geist ist das Denken überhaupt, und der Mensch unterscheidet sich vom Tier durch das Denken. Aber man muß sich nicht vorstellen, daß der Mensch einerseits denkend, andererseits wollend sei und daß er in der einen Tasche das Denken, in der anderen das Wollen habe, denn dies wäre eine leere Vorstellung. Der Unterschied zwischen Denken und Willen ist nur der zwischen dem theoretischen und praktischen Verhalten, aber es sind nicht etwa zwei Vermögen, sondern der Wille ist eine besondere Weise des Denkens: das Denken als sich übersetzend ins Dasein, als Trieb, sich Dasein zu geben. Dieser Unterschied zwischen Denken und Willen kann so ausgedrückt werden. Indem ich einen Gegenstand denke, mache ich ihn zum Gedanken und nehme ihm das Sinnliche, ich mache ihn zu etwas, das wesentlich und unmittelbar das Meinige ist: denn erst im Denken bin ich bei mir, erst das Begreifen ist das Durchbohren des Gegenstandes, der nicht mehr mir gegenübersteht und dem ich das Eigene genommen habe, das er für sich gegen mich hatte. Wie Adam zu Eva sagt, du bist Fleisch von meinem Fleisch und Bein von meinem Bein, so sagt der Geist, dies ist Geist von meinem Geist, und die Fremdheit ist verschwunden. Jede Vorstellung ist eine Verallgemeinerung, und diese gehört dem Denken an. Etwas allgemein machen heißt, es denken. Ich ist das Denken und ebenso das Allgemeine. Wenn ich Ich sage, so lasse ich darin jede Besonderheit fallen, den Charakter, das Naturell, die Kenntnisse, das Alter. Ich ist ganz leer, punktuell, einfach, aber tätig in dieser Einfachheit. Das bunte Gemälde der Welt ist vor mir: ich stehe ihm gegenüber und hebe bei diesem Verhalten den Gegensatz auf, mache diesen Inhalt zu dem meinigen. Ich ist in der Welt zu Hause, wenn es sie kennt, noch mehr, wenn es sie begriffen hat. Soweit das theoretische Verhalten. Das praktische Verhalten fängt dagegen beim Denken, beim Ich selbst an und erscheint zuvörderst als entgegengesetzt, weil es nämlich gleich eine Trennung aufstellt. Indem ich praktisch, tätig bin, das heißt handele, bestimme ich mich, und mich bestimmen heißt, eben einen Unterschied setzen. Aber diese Unterschiede, die ich setze, sind dann wieder die meinigen, die Bestimmungen kommen mir zu, und die Zwecke, wozu ich getrieben bin, gehören mir an. Wenn ich nun auch diese Bestimmungen und Unterschiede herauslasse, das heißt in die sogenannte Außenwelt setze, so bleiben sie doch die meinigen: sie sind das, was ich getan, gemacht habe, sie tragen die Spur meines Geistes. Wenn dieses nun der Unterschied des theoretischen und praktischen Verhaltens ist, so ist nunmehr das Verhältnis beider anzugeben. Das Theoretische ist wesentlich im Praktischen enthalten: es geht gegen die Vorstellung, daß beide getrennt sind, denn man kann keinen Willen haben ohne Intelligenz. Im Gegenteil, der Wille hält das Theoretische in sich: der Wille bestimmt sich, diese Bestimmung ist zunächst ein Inneres: was ich will, stelle ich mir vor, ist Gegenstand für mich. Das Tier handelt nach Instinkt, wird durch ein Inneres getrieben und ist so auch praktisch, aber es hat keinen Willen, weil es sich das nicht vorstellt, was es begehrt. Ebensowenig kann man sich aber ohne Willen theoretisch verhalten oder denken, denn indem wir denken, sind wir eben tätig. Der Inhalt des Gedachten erhält wohl die Form des Seienden, aber dies Seiende ist ein Vermitteltes, durch unsere Tätigkeit Gesetztes. Diese Unterschiede sind also untrennbar: sie sind eines und dasselbe, und in jeder Tätigkeit, sowohl des Denkens als Wollens, finden sich beide Momente.

  6. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 4: Der Wille als Grundlage des Rechts

    Das Recht ist nichts Natürliches. Es wächst nicht wie ein Baum. Es kommt aus dem Geist. Und die Stelle, an der es beginnt, ist der Wille.

    Der Wille ist frei. Die Freiheit ist keine Eigenschaft, die er auch haben könnte. Sie ist das, was er ist.

    Deshalb ist das ganze Recht nichts anderes als die Freiheit, die wirklich geworden ist. Die Gesetze, die Familie, der Staat: das alles ist Freiheit, die Gestalt angenommen hat. Der Geist bringt sich hier eine eigene Welt hervor. Diese Welt steht so fest da wie die Natur. Wir nennen sie darum eine zweite Natur.

    Woher wissen wir, dass der Wille frei ist? Früher hat man es auf drei Arten versucht.

    Man nahm den Willen als bekannt an und suchte eine Definition dafür.

    Man schloss aus Gefühlen: Wer Reue empfindet oder sich schuldig fühlt, der muss frei gewesen sein.

    Oder man sagte kurz: Die Freiheit ist eine Tatsache unseres Bewusstseins. Daran muss man glauben.

    Das Letzte ist das Bequemste. Ein Beweis ist keines davon. Wer aus der Reue auf die Freiheit schließt, setzt schon voraus, was er zeigen will.

    Wir sind anders vorgegangen, in der Lehre vom Geist. Dort haben wir gezeigt, wie der Wille überhaupt entsteht. Der Geist beginnt als Intelligenz. Er fühlt, er stellt sich Dinge vor, er denkt. Aber das Denken bleibt nicht bei sich. Es drängt hinaus, es will wirken. Das Denken, das handelt, ist der Wille.

    Der Wille ist also nichts anderes als das Denken. Er ist das Denken, das sich ins Werk setzt.

    Und Sie können das an sich selbst nachprüfen. Sie können von allem absehen, was Sie umgibt und was Sie drängt. Und Sie können sich selbst einen Inhalt geben und sich ein Ziel setzen. Diese beiden Fähigkeiten sind die Wurzel des Rechts.

  7. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Setzung des Bodens — der Wille als Ausgangspunkt, die Freiheit als seine Substanz, das Rechtssystem als das Reich der verwirklichten Freiheit, als zweite Natur.

    Was § 2 als vorausgesetzt erklärt hatte, wird hier eingesetzt: der Ausgangspunkt heißt Wille. „Substanz“ ist dabei kein Schmuckwort — es besagt, dass Freiheit nicht eine Eigenschaft ist, die der Wille auch nicht haben könnte, sondern das, woraus er überhaupt besteht, so wie nach § 7 die Schwere die Substantialität des Körpers ausmacht. Daraus folgt die Bauform des ganzen Werks: wenn Freiheit die Substanz des Willens ist, dann ist jede Rechtsgestalt eine Gestalt, in der die Freiheit sich ein Dasein gegeben hat, und die Reihe dieser Gestalten ist keine Sammlung, sondern eine Entwicklung. „Zweite Natur“ benennt genau diesen Status: eine Welt, die vorgefunden dasteht wie die Natur, aber vom Geist selbst hervorgebracht ist. Die Anmerkung hält ausdrücklich fest, dass der Beweis dieser Prämisse nicht hier, sondern im Ganzen der Philosophie liegt.

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