69

Indem der Erwerber eines solchen Produkts an dem Exemplar als einzelnem den vollen Gebrauch und Wert desselben besitzt, so ist er vollkommener und freier Eigentümer desselben als eines einzelnen, obgleich der Verfasser der Schrift 146 oder der Erfinder der technischen Vorrichtung Eigentümer der allgemeinen Art und Weise bleibt, dergleichen Produkte und Sachen zu vervielfältigen, als welche allgemeine Art und Weise er nicht unmittelbar veräußert hat, sondern sich dieselbe als eigentümliche Äußerung vorbehalten kann.

Since the owner of such a product, in owning a copy of it, is in
possession of the entire use and value of that copy
qua a single thing,
he has complete and free ownership of that copy
qua a single thing,
even if the author of the book or the inventor of the machine
remains the owner of the
universal ways and means of multiplying
such books and machines, &c.
Qua universal ways and means of
expression, he has not necessarily alienated them, but may reserve
them to himself as means of expression which belong to him.


Kommentare

Eine Antwort zu „69“

  1. Avatar von Hegel
    Hegel

    [zu § 69]
    Es ist zweierlei Bestimmung, – Benutzung, – was ist die direkte Bestimmung des Verkaufs eines Exemplars? Verkauft nur das, was und insofern es Gedanken vorstellt – diesen Wert, – nicht den andern Wert, der die Vervielfältigung in sich schließt – dieser Wert ein weiteres Vermögen –
    Es gehört mein (nicht stillschweigender, sondern) ausdrücklicher Wille dazu, – wenn auch diese Seite veräußert wird –
    Solche Produktion überhaupt in Beziehung auf den Andern –
    In Besitz nehmen ist meine Arbeit, Geschicklichkeit – mache dies meinige äußerlich – (wesentlich) in bezug auf den Andern, oder es gesellt sich unmittelbar dazu –
    Wenn solches, welches Zeichen von Vorstellungen ist, produziert wird, ist es schlechterdings in Beziehung auf [den] Andern –
    Gebrauch – stellt vor meinen Willen, etwas, eine Sache, als Eigentum zu haben; – Besitzergreifung wird zur Vorstellung. Zuletzt (schriftstellerische Produktion) [werden] die Vorstellungen selbst zur Sache. Weise eines Daseins, Besitzes, der sich schlechthin auf andere bezieht – Mein soll bleiben das Äußerliche, Wert – zum Tausche – als Vermögen.

    [zu § 69 Anm., (a)]
    Art und Weise des Gebrauchs – eine Art von Gebrauch zediert – eine andere Art nicht – Erbpacht, Lehen – auch eine Art von Gebrauch – eine andere, nämlich es zu verkaufen, nicht – aber dies letztere ist nicht eine Art von Gebrauch – sondern ist Eigentum des Werts der Sache –
    Gesetze gegen Nachdruck – α) Schutz der Schriftsteller und Verleger – ihre Kommissionäre gemeinschaftlich gegen Nachdruck – β) der Verleger gegen Nachdrucker wie gegen das Publikum. Gemeinsames Eigentum der Nation – jeder kann es nachdrucken – Privilegium – Versorgung, Sicherung der Verlagshandlungen –

    [zu § 69 Anm., (b)]
    Der allergrößte Teil der deutschen Literatur ist Fabrikwesen, bare Industrie geworden.

    [zu § 69 Anm., (c)]
    Musenalmanach, Geometrie ist kein besonderer Einfall, – also ist es jedem erlaubt, solchen Einfall zu exploitieren.
    Gelehrte Zeitungen – Morgen-, Abendblätter. Alle Götter und Göttinnen – Musen, Minerva, Hermes – Einfall.

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