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	<title>Moralität &#8211; grundlinien.de</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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	<title>Moralität &#8211; grundlinien.de</title>
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		<title>105</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:21:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Zweiter Teil. Die Moralität Der moralische Standpunkt ist der Standpunkt des Willens, insofern er nicht bloß an sich, sondern für sich unendlich ist (vorh. §). Diese Reflexion des Willens in sich und seine für sich seiende Identität gegen das Ansichsein und die Unmittelbarkeit und die darin sich entwickelnden Bestimmtheiten bestimmt die Person zum Subjekte.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Zweiter Teil. Die Moralität</strong></p>



<p>Der moralische Standpunkt ist der Standpunkt des Willens, insofern er nicht bloß <em>an</em> <em>sich</em>, sondern <em>für</em> <em>sich</em> <em>unendlich</em> ist (<a href="https://grundlinien.de/104" data-type="post" data-id="811">vorh. §</a>). Diese Reflexion des Willens in sich und seine für sich seiende Identität gegen das Ansichsein und die Unmittelbarkeit und die darin sich entwickelnden Bestimmtheiten bestimmt die <em>Person</em> zum <em>Subjekte</em>.</p>
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		<title>106</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Indem die Subjektivität nunmehr die Bestimmtheit des Begriffs ausmacht und von ihm als solchem, dem an sich seienden Willen, unterschieden [ist,] und zwar indem der Wille des Subjekts als des für sich seienden Einzelnen zugleich ist (die Unmittelbarkeit auch noch an ihm hat), macht sie das Dasein des Begriffs aus. &#8211; Es hat sich damit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Indem die Subjektivität nunmehr die Bestimmtheit des Begriffs ausmacht und von ihm als solchem, dem an sich seienden Willen, unterschieden [ist,] und zwar indem der Wille des Subjekts als des für sich seienden Einzelnen zugleich <em>ist</em> (die Unmittelbarkeit auch noch an ihm hat), macht sie das <em>Dasein</em> des Begriffs aus. &#8211; Es hat sich damit für die Freiheit ein höherer <em>Boden</em> bestimmt; an der Idee ist jetzt die Seite der <em>Existenz</em> oder ihr reales Moment, die <em>Subjektivität</em> des Willens. Nur im Willen, als subjektivem, kann die Freiheit oder der <em>an</em> <em>sich</em> seiende Wille wirklich sein.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Die zweite Sphäre, die Moralität, stellt daher im ganzen die reale Seite des Begriffs der Freiheit dar, und der Prozeß dieser Sphäre ist, den zunächst nur für sich seienden Willen, der unmittelbar nur <em>an</em> <em>sich</em> identisch ist mit dem <em>an</em> <em>sich</em> seienden oder allgemeinen Willen, nach diesem Unterschiede, in welchem er sich in sich vertieft, aufzuheben und ihn für sich als <em>identisch</em> mit dem an sich seienden Willen zu setzen. Diese Bewegung ist sonach die Bearbeitung dieses nunmehrigen Bodens der Freiheit, der Subjektivität, [diese,] die zunächst <em>abstrakt</em>, nämlich vom Begriffe unterschieden ist, ihm gleich [zu machen] und dadurch für die Idee ihre wahrhafte Realisation zu erhalten, &#8211; daß der subjektive Wille sich zum ebenso objektiven, hiermit wahrhaft konkreten bestimmt.</p>
</blockquote>
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		<title>107</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:20:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Selbstbestimmung des Willens ist zugleich Moment seines Begriffs und die Subjektivität nicht nur die Seite seines Daseins, sondern seine eigene Bestimmung (§ 104). Der als subjektiv bestimmte, für sich freie Wille, zunächst als Begriff, hat, um als Idee zu sein, selbst Dasein. Der moralische Standpunkt ist daher in seiner Gestalt das Recht des subjektiven [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die <em>Selbstbestimmung</em> des Willens ist zugleich Moment seines Begriffs und die Subjektivität nicht nur die Seite seines Daseins, sondern seine eigene Bestimmung (<a href="https://grundlinien.de/104" data-type="post" data-id="811">§ 104</a>). Der als subjektiv bestimmte, für sich freie Wille, zunächst als Begriff, hat, um als <em>Idee</em> zu sein, selbst <em>Dasein</em>. Der moralische Standpunkt ist daher in seiner Gestalt das <em>Recht</em> <em>des</em> <em>subjektiven</em> <em>Willens</em>. Nach diesem Rechte <em>anerkennt</em> und <em>ist</em> der Wille nur etwas, insofern es das <em>Seinige</em>, er darin sich als Subjektives ist.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Derselbe Prozeß des moralischen Standpunkts (s. <a href="https://grundlinien.de/106" data-type="post" data-id="807">Anm. zum vor. §</a>) hat nach dieser Seite die Gestalt, die Entwicklung des <em>Rechts</em> des subjektiven Willens zu sein oder der Weise seines Daseins -, so daß er das, was er als das Seinige in seinem Gegenstande erkennt, dazu fortbestimmt, sein wahrhafter Begriff, das Objektive im Sinne seiner Allgemeinheit zu sein.</p>
</blockquote>



<p></p>
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		<title>108</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:18:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Der subjektive Wille als unmittelbar für sich und von dem an sich seienden unterschieden (§ 106 Anm.) ist daher abstrakt, beschränkt und formell. Die Subjektivität ist aber nicht nur formell, sondern macht als das unendliche Selbstbestimmen des Willens das Formelle desselben aus. Weil es in diesem seinem ersten Hervortreten am einzelnen Willen noch nicht als [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der subjektive Wille als unmittelbar für sich und von dem an sich seienden unterschieden (<a href="https://grundlinien.de/106" data-type="post" data-id="807">§ 106 Anm</a>.) ist daher abstrakt, beschränkt und formell. Die Subjektivität ist aber nicht nur formell, sondern macht als das unendliche Selbstbestimmen des Willens das <em>Formelle</em> desselben aus. Weil es in diesem seinem ersten Hervortreten am einzelnen Willen noch nicht als identisch mit dem Begriffe des Willens gesetzt ist, so ist der moralische Standpunkt der Standpunkt des <em>Verhältnisses</em> und des <em>Sollens</em> oder der <em>Forderung</em>. &#8211; Und indem die Differenz der Subjektivität ebenso die Bestimmung gegen die Objektivität als äußerliches Dasein enthält, so tritt hier auch der Standpunkt des <em>Bewußtseins</em> ein (<a href="https://grundlinien.de/8" data-type="post" data-id="847">§ 8</a>) &#8211; überhaupt der Standpunkt der Differenz, <em>Endlichkeit</em> und <em>Erscheinung</em> des Willens.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Das Moralische ist zunächst nicht schon als das dem Unmoralischen Entgegengesetzte bestimmt, wie das Recht nicht unmittelbar das dem Unrecht Entgegengesetzte, sondern es ist der allgemeine Standpunkt des Moralischen sowohl als des Unmoralischen, der auf der Subjektivität des Willens beruht.</p>
</blockquote>
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		<title>109</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:17:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Dieses Formelle enthält seiner allgemeinen Bestimmung nach zuerst die Entgegensetzung der Subjektivität und Objektivität und die sich darauf beziehende Tätigkeit (§ 8) &#8211; deren Momente näher diese sind: Dasein und Bestimmtheit ist im Begriffe identisch (vgl. § 104), und der Wille als subjektiv ist selbst dieser Begriff -, beides und zwar für sich zu unterscheiden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Dieses Formelle enthält seiner allgemeinen Bestimmung nach zuerst die Entgegensetzung der Subjektivität und Objektivität und die sich darauf beziehende Tätigkeit (<a href="https://grundlinien.de/8" data-type="post" data-id="847">§ 8</a>) &#8211; deren Momente näher diese sind: <em>Dasein</em> und <em>Bestimmtheit</em> ist im Begriffe identisch (vgl. <a href="https://grundlinien.de/104" data-type="post" data-id="811">§ 104</a>), und der Wille als subjektiv ist selbst dieser Begriff -, beides und zwar <em>für</em> <em>sich</em> zu unterscheiden und sie als identisch zu setzen. Die Bestimmtheit ist im sich selbst bestimmenden Willen <span class="unicode">α</span>) zunächst als durch ihn selbst <em>in</em> <em>ihm</em> gesetzt; &#8211; die Besonderung seiner in ihm selbst, ein <em>Inhalt</em>, den er sich gibt. Dies ist die <em>erste</em> Negation und deren formelle Grenze, nur ein <em>Gesetztes</em>, Subjektives zu sein. Als die <em>unendliche</em> <em>Reflexion</em> in sich ist diese Grenze <em>für</em> <em>ihn</em> <em>selbst</em> und er <span class="unicode">β</span>) das Wollen, diese Schranke aufzuheben &#8211; die <em>Tätigkeit</em>, diesen Inhalt aus der Subjektivität in die Objektivität überhaupt, in ein <em>unmittelbares</em> <em>Dasein</em> zu übersetzen. <span class="unicode">γ</span>) Die einfache <em>Identität</em> des Willens mit sich in dieser Entgegensetzung ist der sich in beiden gleichbleibende und gegen diese Unterschiede der Form gleichgültige <em>Inhalt</em>, der <em>Zweck</em>.</p>
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		<title>110</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:17:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Diese Identität des Inhalts erhält aber auf dem moralischen Standpunkt, wo die Freiheit, diese Identität des Willens mit sich, für ihn ist (§ 105), die nähere eigentümliche Bestimmung.a) Der Inhalt ist für mich als der meinige so bestimmt, daß er in seiner Identität nicht nur als mein innerer Zweck, sondern auch, insofern er die äußerliche [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Diese Identität des Inhalts erhält aber auf dem moralischen Standpunkt, wo die Freiheit, diese Identität des Willens mit sich, für ihn ist (<a href="https://grundlinien.de/105" data-type="post" data-id="809">§ 105</a>), die nähere eigentümliche Bestimmung.<br>a) Der Inhalt ist für mich als der <em>meinige</em> so bestimmt, daß er in seiner Identität nicht nur als mein <em>innerer</em> Zweck, sondern auch, insofern er die <em>äußerliche</em> <em>Objektivität</em> erhalten hat, meine Subjektivität <em>für</em> <em>mich</em> <em>enthalte</em>.</p>
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		<title>111</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:16:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
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					<description><![CDATA[b) Der Inhalt, ob er zwar ein Besonderes enthält (dies sei sonst genommen, woher es wolle), hat als Inhalt des in seiner Bestimmtheit in sich reflektierten, hiermit mit sich identischen und allgemeinen Willens α) die Bestimmung in ihm selbst, dem an sich seienden Willen angemessen zu sein oder die Objektivität des Begriffes zu haben; aber [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>b) Der Inhalt, ob er zwar ein Besonderes enthält (dies sei sonst genommen, woher es wolle), hat als Inhalt des in seiner Bestimmtheit <em>in</em> <em>sich</em> <em>reflektierten</em>, hiermit mit sich identischen und allgemeinen Willens <span class="unicode">α</span>) die Bestimmung in ihm selbst, dem <em>an</em> <em>sich</em> seienden Willen angemessen zu sein oder die <em>Objektivität</em> <em>des</em> <em>Begriffes</em> zu haben; aber <span class="unicode">β</span>) indem der subjektive Wille als für sich seiender zugleich noch formell ist (<a href="https://grundlinien.de/108" data-type="post" data-id="802">§ 108</a>), ist dies nur <em>Forderung</em>, und er enthält ebenso die Möglichkeit, dem Begriffe nicht angemessen zu sein.</p>
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		<title>112</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:11:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
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					<description><![CDATA[c) Indem ich meine Subjektivität in Ausführung meiner Zwecke erhalte (§ 110), hebe ich darin als [in] der Objektivierung &#8211; derselben diese Subjektivität zugleich als unmittelbare, somit als diese meine einzelne auf. Aber die so mit mir identische äußerliche Subjektivität ist der Wille anderer (§ 73). &#8211; Der Boden der Existenz des Willens ist nun [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>c) Indem ich meine Subjektivität in Ausführung meiner Zwecke <em>erhalte</em> (<a href="https://grundlinien.de/110" data-type="post" data-id="798">§ 110</a>), hebe ich darin als [in] der Objektivierung &#8211; derselben diese Subjektivität <em>zugleich</em> als <em>unmittelbare</em>, somit als diese meine einzelne auf. Aber die so mit mir identische äußerliche Subjektivität ist der <em>Wille</em> anderer (<a href="https://grundlinien.de/73" data-type="post" data-id="877">§ 73</a>). &#8211; Der Boden der <em>Existenz</em> des Willens ist nun die <em>Subjektivität</em> (<a href="https://grundlinien.de/106" data-type="post" data-id="807">§ 106</a>) und der Wille anderer die zugleich mir andere Existenz, die ich meinem Zwecke gebe. &#8211; Die Ausführung meines Zwecks hat daher diese Identität meines und anderer Willen in sich, &#8211; sie hat eine <em>positive</em> Beziehung auf den Willen anderer.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Die <em>Objektivität</em> des ausgeführten Zwecks schließt daher die drei Bedeutungen in sich oder enthält vielmehr in einem die drei Momente: α) <em>Äußerliches</em> unmittelbares Dasein (<a href="https://grundlinien.de/109" data-type="post" data-id="800">§ 109</a>), β) dem Begriffe angemessen (<a href="https://grundlinien.de/112" data-type="post" data-id="794">§ 112</a>), γ) <em>allgemeine</em> Subjektivität zu sein. Die <em>Subjektivität</em>, die sich in dieser Objektivität <em>erhält</em>, ist α) daß der objektive Zweck der <em>meinige</em> sei, so daß Ich mich als <em>Diesen</em> darin erhalte (<a href="https://grundlinien.de/110" data-type="post" data-id="798">§ 110</a>); β) und γ) der Subjektivität ist schon mit den Momenten β) und γ) der Objektivität zusammengefallen. &#8211; Daß diese Bestimmungen so, auf dem moralischen Standpunkte sich unterscheidend, nur zum <em>Widerspruche</em> vereinigt sind, macht näher das <em>Erscheinende</em> oder die <em>Endlichkeit</em> dieser Sphäre aus (<a href="https://grundlinien.de/108" data-type="post" data-id="802">§ 108</a>), und die Entwicklung dieses Standpunkts ist die Entwicklung dieser Widersprüche und deren Auflösungen, die aber innerhalb desselben nur <em>relativ</em> sein können.</p>
</blockquote>
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		<title>113</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:10:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Äußerung des Willens als subjektiven oder moralischen ist Handlung. Die Handlung enthält die aufgezeigten Bestimmungen, α) von mir in ihrer Äußerlichkeit als die meinige gewußt zu werden, β) die wesentliche Beziehung auf den Begriff als ein Sollen und γ) auf den Willen anderer zu sein. Erst die Äußerung des moralischen Willens ist Handlung. Das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Äußerung des Willens als <em>subjektiven</em> oder <em>moralischen</em> ist <em>Handlung</em>. Die Handlung enthält die aufgezeigten Bestimmungen, <span class="unicode">α</span>) von mir in ihrer Äußerlichkeit als die meinige gewußt zu werden, <span class="unicode">β</span>) die wesentliche Beziehung auf den Begriff als ein Sollen und <span class="unicode">γ</span>) auf den Willen anderer zu sein.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Erst die Äußerung des moralischen Willens ist <em>Handlung</em>. Das <em>Dasein</em>, das der Wille im formellen Rechte sich gibt, ist in <em>einer</em> <em>unmittelbaren</em> <em>Sache</em>, ist selbst unmittelbar und hat für sich zunächst keine <em>ausdrückliche</em> Beziehung auf den Begriff, der als noch nicht gegen den subjektiven Willen, von ihm nicht unterschieden ist, noch eine <em>positive</em> Beziehung auf den Willen anderer; das Rechtsgebot ist seiner Grundbestimmung nach nur <em>Verbot</em> (<a href="https://grundlinien.de/38" data-type="post" data-id="949">§ 38</a>). Der Vertrag und das Unrecht fangen zwar an, eine Beziehung auf den Willen anderer zu haben, &#8211; aber die <em>Übereinstimmung</em>, die in jenem zustande kommt, gründet sich auf die Willkür; und die <em>wesentliche</em> Beziehung, die darin auf den Willen des anderen ist, ist als rechtliche das Negative, mein Eigentum (dem Werte nach) zu behalten und dem anderen das seinige zu lassen. Die Seite des Verbrechens dagegen als aus dem <em>subjektiven</em> <em>Willen</em> kommend und nach der Art und Weise, wie es in ihm seine Existenz hat, kommt hier erst in Betracht. &#8211; Die gerichtliche <em>Handlung</em> (actio), als mir nicht nach ihrem Inhalt, der durch Vorschriften bestimmt ist, imputabel, enthält nur einige Momente der moralischen eigentlichen Handlung, und zwar <em>in</em> <em>äußerlicher</em> <em>Weise</em>; eigentliche moralische Handlung zu sein, ist daher eine von ihr als gerichtlicher unterschiedene Seite.</p>
</blockquote>
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		<title>114</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:09:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Recht des moralischen Willens enthält die drei Seiten:a) Das abstrakte oder formelle Recht der Handlung, daß, wie sie ausgeführt in unmittelbarem Dasein ist, ihr Inhalt überhaupt der meinige, daß sie so Vorsatz des subjektiven Willens sei.b) Das Besondere der Handlung ist ihr innerer Inhalt, α) wie für mich dessen allgemeiner Charakter bestimmt ist, was [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Recht des moralischen Willens enthält die drei Seiten:<br>a) Das <em>abstrakte</em> oder <em>formelle</em> Recht der Handlung, daß, wie sie ausgeführt in <em>unmittelbarem</em> Dasein ist, ihr Inhalt überhaupt der <em>meinige</em>, daß sie so <em>Vorsatz</em> des subjektiven Willens sei.<br>b) Das <em>Besondere</em> der Handlung ist ihr <em>innerer</em> Inhalt, <span class="unicode">α</span>) wie <em>für</em> <em>mich</em> dessen allgemeiner Charakter bestimmt ist, was den <em>Wert</em> der Handlung und das, wonach sie für mich gilt, die <em>Absicht</em>, ausmacht; &#8211; <span class="unicode">β</span>) ihr Inhalt, als <em>mein</em> <em>besonderer</em> <em>Zweck</em> meines partikulären subjektiven Daseins, ist das <em>Wohl</em>.<br>c) Dieser Inhalt als <em>Inneres</em> zugleich in seine <em>Allgemeinheit</em>, als in die an und für sich seiende <em>Objektivität</em> erhoben, ist der absolute Zweck des Willens, das <em>Gute</em>, in der Sphäre der Reflexion mit dem Gegensatze der <em>subjektiven</em> Allgemeinheit, teils des <em>Bösen</em>, teils des <em>Gewissens</em>.</p>
]]></content:encoded>
					
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