38

In Beziehung auf die konkrete Handlung und moralische 96 und sittliche Verhältnisse ist gegen deren weiteren Inhalt das abstrakte Recht nur eine Möglichkeit, die rechtliche Bestimmung daher nur eine Erlaubnis oder Befugnis. Die Notwendigkeit dieses Rechts beschränkt sich aus demselben Grunde seiner Abstraktion auf das Negative, die Persönlichkeit und das daraus Folgende nicht zu verletzen. Es gibt daher nur Rechtsverbote, und die positive Form von Rechtsgeboten hat ihrem letzten Inhalte nach das Verbot zugrunde liegen.

In relation to action in the concrete and to moral and ethical ties,
abstract right is, in contrast with the further content which these
involve, only a possibility, and to have a right is therefore to have
only a permission or a warrant. The unconditional commands of
abstract right are restricted, once again because of its abstractness, to
the negative: ‘Do not infringe personality and what personality
entails.’ The result is that there are only prohibitions in the sphere of
right, and the positive form of any command in this sphere is based
in the last resort, if we examine its ultimate content, on prohibition.


Kommentare

Eine Antwort zu „38“

  1. Avatar von Hegel
    Hegel

    Nicht Einigkeit des Willens; nur für sich, negativ.
    Erlaubnis, weil Bestimmtheit nur für mich eine äußerliche Sache ist, nicht identisch mit Recht selbst; für den andern bin ich da in der Sache; also keine bloße Möglichkeit für ihn –
    α) Konkreter noch etwas ganz anderes – Hier sogleich seine Möglichkeit, – Reflexion auf höhere Verhältnisse – kann so oder auch so – kann dies Recht oder jenes aufgeben, aber nicht die Rechtsfähigkeit, d. i. selbst diese Möglichkeit. Im einzelnen Recht auch das Allgemeine.
    Positives Tun ist Hervorbringen einer Gegenständlichkeit und eines Inhalts.
    β) Rechtsgebot – Im Verhältnis zu[m] Andern, – Übergehen von dem Meinigen an ihn
    Leisten – scheint positiv – ein Tun – aus Vertrag – Vertrag allerdings Verwicklung mit Anderen – eine Identität mit ihnen – nicht bloß sie gehen lassen –
    Es geht überhaupt so, – nur das Allererste ist ganz dem Begriff gemäß
    Bin in der Vermittlung, handle wesentlich in Beziehung auf einen Andern, d. i. ich setze etwas – aus Grund der Gemeinsamkeit.
    Ich tue für ihn – ein Soll, das ihm von mir zugute kommt, ihm von mir wird.
    α) ich kann den Vertrag eingehen oder nicht
    β) Leistung ist, in Besitz den Andern setzen, in sein Eigentum [?].
    β) Betrifft Verhältnis, Rücksicht auf Andere – die streng noch nicht hierher gehört; – aber diese Beziehung auf Andere gehört überhaupt (wie später Vertrag und Unrecht) zur Realität, die weiter bestimmt ist – In § 37 in meinem Interesse – Rücksicht auf Andere ist, in ihrem, für ihr Interesse tätig sein, es wahren u. dgl.

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