3. Die beschließende und unmittelbare Einzelheit der Person verhält sich zu einer vorgefundenen Natur, welcher hiermit die Persönlichkeit des Willens als ein Subjektives gegenübersteht, aber dieser, als in sich unendlich und allgemein, ist die Beschränkung, nur subjektiv zu sein, widersprechend und nichtig. Sie ist das Tätige, sie aufzuheben und sich Realität zu geben oder, was dasselbe ist, jenes Dasein als das ihrige zu setzen.
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Kommentare
Ein Kommentar zu „39“
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3. Mensch Herr über alles in der Natur – nur durch ihn Dasein als der Freiheit – Es hat keine Seele für sich, ist nicht Selbstzweck – selbst lebendige Natur nicht – nur Mensch als frei, – nicht als lebendig.
Leben wohl Selbstzweck – nicht für sich –
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