Der subjektive Wille als unmittelbar für sich und von dem an sich seienden unterschieden (§ 106 Anm.) ist daher abstrakt, beschränkt und formell. Die Subjektivität ist aber nicht nur formell, sondern macht als das unendliche Selbstbestimmen des Willens das Formelle desselben aus. Weil es in diesem seinem ersten Hervortreten am einzelnen Willen noch nicht als identisch mit dem Begriffe des Willens gesetzt ist, so ist der moralische Standpunkt der Standpunkt des Verhältnisses und des Sollens oder der Forderung. – Und indem die Differenz der Subjektivität ebenso die Bestimmung gegen die Objektivität als äußerliches Dasein enthält, so tritt hier auch der Standpunkt des Bewußtseins ein (§ 8) – überhaupt der Standpunkt der Differenz, Endlichkeit und Erscheinung des Willens.
Das Moralische ist zunächst nicht schon als das dem Unmoralischen Entgegengesetzte bestimmt, wie das Recht nicht unmittelbar das dem Unrecht Entgegengesetzte, sondern es ist der allgemeine Standpunkt des Moralischen sowohl als des Unmoralischen, der auf der Subjektivität des Willens beruht.
The subjective will, directly aware of itself, and distinguished from
the principle of the will (see Remark to §106), is therefore abstract,
restricted, and formal. But not merely is subjectivity itself formal; in
addition, as the infinite self-determination of the will, it constitutes
the form of all willing. In this, its first appearance in the single will,
this form has not yet been established as identical with the concept of
the will, and therefore the moral point of view is that of relation, of
ought-to-be, or demand. And since the self-difference of subjectivity
involves at the same time the character of being opposed to
objectivity as external fact, it follows that the point of view of
consciousness comes on the scene here too (see §8). The general
point of view here is that of the will’s self-difference, finitude, and
appearance.
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