125

Das Subjektive mit dem besonderen Inhalte des Wohls steht als in sich Reflektiertes, Unendliches zugleich in Beziehung auf das Allgemeine, den an sich seienden Willen. Dies Moment, zunächst an dieser Besonderheit selbst gesetzt, ist es das Wohl auch anderer – in vollständiger, aber ganz leerer Bestimmung, das Wohl aller. Das Wohl vieler anderer Besonderer überhaupt ist dann auch wesentlicher Zweck und Recht der Subjektivität. Indem sich aber das von solchem besonderen Inhalt unterschiedene, an und für sich seiende Allgemeine hier weiter noch nicht bestimmt hat denn als das Recht, so können jene Zwecke des Besonderen von diesem verschieden, demselben gemäß sein, aber auch nicht.

Kommentare

Ein Kommentar zu „125“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Mit Wohl – Bestes – sind wir in ein ganz ruhiges, gleichsam privat-bürgerliches Verhältnis [geraten] – nicht das Beste eines Menschen, d. i. das seiner Bestimmung Gemäße. – Glückseligkeit – es ist eine eigene Langeweile in diesen Worten Wohl und Glückseligkeit – weil so unbestimmte, hohle Reflexion.

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