Das Gute hat zu dem besonderen Subjekte das Verhältnis, das Wesentliche seines Willens zu sein, der hiermit darin schlechthin seine Verpflichtung hat. Indem die Besonderheit von dem Guten unterschieden ist und in den subjektiven Willen fällt, so hat das Gute zunächst nur die Bestimmung der allgemeinen abstrakten Wesentlichkeit – der Pflicht; um dieser ihrer Bestimmung willen soll die Pflicht um der Pflicht willen getan werden.
The particular subject is related to the good as to the essence of
his will, and hence his will’s obligation arises directly in this relation.
Since particularity is distinct from the good and falls within the
subjective will, the good is characterised to begin with only as the
universal abstract essentiality of the will, i.e. as duty. Since duty is thus
abstract and universal in character, it should be done for duty’s sake.
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