133

Das Gute hat zu dem besonderen Subjekte das Verhältnis, das Wesentliche seines Willens zu sein, der hiermit darin schlechthin seine Verpflichtung hat. Indem die Besonderheit von dem Guten unterschieden ist und in den subjektiven Willen fällt, so hat das Gute zunächst nur die Bestimmung der allgemeinen abstrakten Wesentlichkeit – der Pflicht; um dieser ihrer Bestimmung willen soll die Pflicht um der Pflicht willen getan werden.

Kommentare

2 Kommentare zu „133“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Das Wesentliche des Willens ist mir Pflicht; wenn ich nun nichts weiß, als daß das Gute mir Pflicht ist, so bleibe ich noch beim Abstrakten derselben stehen. Die Pflicht soll ich um ihrer selbst willen tun, und es ist meine eigene Objektivität im wahrhaften Sinne, die ich in der Pflicht vollbringe: indem ich sie tue, bin ich bei mir selbst und frei. Es ist das Verdienst und der hohe Standpunkt der Kantischen Philosophie im Praktischen gewesen, diese Bedeutung der Pflicht hervorgehoben zu haben.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    β) Gesetz, gut – hier als aus mir – besonderer, eigentümlicher Inhalt – Treten in Unterschied –
    α) Wesentlichkeit, – Verpflichtung – Pflicht
    β) Pflicht um der Pflicht willen, – nicht um ihres besonderen Inhalts willen, sondern weil Pflicht – Trennung des Inhalts von der Wesentlichkeit als solcher –

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