172

Durch eine Ehe konstituiert sich eine neue Familie, welche ein für sich Selbständiges gegen die Stämme oder Häuser ist, von denen sie ausgegangen ist; die Verbindung mit solchen hat die natürliche Blutsverwandtschaft zur Grundlage, die neue Familie aber die sittliche Liebe. Das Eigentum eines Individuums steht daher auch in wesentlichem Zusammenhang mit seinem Eheverhältnis und nur in entfernterem mit seinem Stamme oder Hause.

Kommentare

Eine Antwort zu „172“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    In vielen Gesetzgebungen ist der weitere Umfang der Familie festgehalten, und dieser wird als das wesentliche Band angesehen, während das andere einer jeden speziellen Familie dagegen geringer erscheint. So ist im älteren römischen Recht die Frau der laxen Ehe in näherem Verhältnis zu ihren Verwandten als zu ihren Kindern und zu ihrem Manne, und in den Zeiten des Feudalrechts machte die Erhaltung des splendor familiae es notwendig, daß nur die männlichen Glieder dazu gerechnet wurden und daß das Ganze der Familie für die Hauptsache galt, während die neugebildete dagegen verschwand. Trotzdem ist jede neue Familie das Wesentlichere gegen den weiteren Zusammenhang der Blutsverwandtschaft, und Ehegatten und Kinder bilden den eigentlichen Kern, im Gegensatz dessen, was man im gewissen Sinne auch Familie nennt. Das Vermögensverhältnis der Individuen muß daher einen wesentlicheren Zusammenhang mit der Ehe als mit der weiteren Blutsverwandtschaft haben.

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