1. Die Grundbestimmung des politischen Staats ist die substantielle Einheit als Idealität seiner Momente, in welcher α) die besonderen Gewalten und Geschäfte desselben ebenso aufgelöst als erhalten und nur so erhalten sind, als sie keine unabhängige, sondern allein eine solche und so weitgehende Berechtigung haben, als in der Idee des Ganzen bestimmt ist, von seiner Macht ausgehen und flüssige Glieder desselben als ihres einfachen Selbsts sind.
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Eine Antwort zu „276“
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§ 276. »Die Grundbestimmung des politischen Staats ist die substantielle Einheit als Idealität seiner Momente, in welcher:
a) die besonderen Gewalten und Geschäfte desselben ebenso aufgelöst als erhalten und nur so erhalten sind, als sie keine unabhängige, sondern allein eine solche und so weit gehende Berechtigung haben, als in der Idee des Ganzen bestimmt ist, von seiner Macht ausgehen und flüssige Glieder desselben als ihres einfachen Selbsts sind.«Zusatz: »Mit dieser Idealität der Momente ist es wie mit dem Leben im organischen Körper.«
Versteht sich: Hegel spricht nur von der Idee »der besondern Gewalten und Geschäfte«… Sie sollen nur eine so weit gehende Berechtigung haben, als in der Idee des Ganzen bestimmt ist; sie sollen nur »von seiner Macht ausgehen«. Daß dies so sein soll, liegt in der Idee des Organismus. Es wäre aber eben zu entwickeln gewesen, wie dies zu bewerkstelligen ist. Denn im Staat |222| muß bewußte Vernunft herrschen; die substantielle bloß innere und darum bloß äußere Notwendigkeit, die zufällige […] |Undeutliches Wort, etwa: Verschränkung, oder Verschlingung| der »Gewalten und Geschäfte« kann nicht für das Vernünftige ausgegeben werden.
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