316

Die formelle, subjektive Freiheit, dass die Einzelnen als solche ihr eigenes Urteilen, Meinen und Raten über die allgemeinen Angelegenheiten haben und äußern, hat in dem Zusammen, welches öffentliche Meinung heißt, ihre Erscheinung. Das an und für sich Allgemeine, das Substantielle und Wahre, ist darin mit seinem Gegenteile, dem für sich Eigentümlichen und Besonderen des Meinens der Vielen, verknüpft; diese Existenz ist daher der vorhandene Widerspruch ihrer selbst, das Erkennen als Erscheinung; die Wesentlichkeit ebenso unmittelbar als die Unwesentlichkeit.

EN ES

Kommentare

2 Kommentare zu „316“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die öffentliche Meinung ist die unorganische Weise, wie sich das, was ein Volk will und meint, zu erkennen gibt. Was sich wirklich im Staate geltend macht, muß sich freilich auf organische Weise betätigen, und dies ist in der Verfassung der Fall. Aber zu allen Zeiten war die öffentliche Meinung eine große Macht und ist es besonders in unserer Zeit, wo das Prinzip der subjektiven Freiheit diese Wichtigkeit und Bedeutung hat. Was jetzt gelten soll, gilt nicht mehr durch Gewalt, wenig durch Gewohnheit und Sitte, wohl aber durch Einsicht und Gründe.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die öffentliche Meinung als vorhandener Widerspruch ihrer selbst — in ihr ist das an und für sich Allgemeine mit seinem Gegenteil, dem Eigentümlichen des Meinens, unmittelbar verknüpft.

    Hegel bestimmt die öffentliche Meinung nicht als gutes oder schlechtes Urteil, sondern durch ihre logische Verfassung, und die ist zwiespältig. In ihr erscheint einerseits das Substantielle, das wahrhaft Allgemeine, andererseits ist ihre Form das Meinen der Vielen, also gerade das Eigentümliche und Besondere, das jeder für sich hat; beides ist nicht getrennt, sondern in einer und derselben Äußerung ununterschieden beisammen. Genau das nennt Hegel einen „vorhandenen Widerspruch“: nicht einen Denkfehler, sondern eine Existenz, die zwei einander ausschließende Bestimmungen zugleich trägt und deshalb keine feste ist. „Erkennen als Erscheinung“ heißt entsprechend, dass hier das Wahre zwar auftritt, aber in einer Gestalt, die es ebenso verbirgt — dieselbe Aussage kann wesentlich und unwesentlich zugleich sein, und die öffentliche Meinung selbst besitzt kein Mittel, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Schreibe einen Kommentar