320

Die Subjektivität, welche als Auflösung des bestehenden Staatslebens in dem seine Zufälligkeit geltend machen wollenden und sich ebenso zerstörenden Meinen und Räsonieren ihre äußerlichste Erscheinung hat, hat ihre wahrhafte Wirklichkeit in ihrem Gegenteile, der Subjektivität als identisch mit dem substantiellen Willen, welche den Begriff der fürstlichen Gewalt ausmacht und welche als Idealität des Ganzen in dem Bisherigen noch nicht zu ihrem Rechte und Dasein gekommen ist.

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Kommentare

2 Kommentare zu „320“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Wir haben die Subjektivität schon einmal als die Spitze des Staates im Monarchen betrachtet. Die andere Seite ist, wie sie willkürlich in der öffentlichen Meinung als der äußersten Erscheinung sich zeigt. Die Subjektivität des Monarchen ist an sich abstrakt, aber sie soll ein Konkretes und als solches die Idealität sein, die sich über das Ganze ausgießt. Der Staat des Friedens ist der, wo alle Zweige des bürgerlichen Lebens bestehen, aber dieses Bestehen neben- und außereinander aus der Idee des Ganzen hervorgehend haben. Dieses Hervorgehen muß auch als die Idealität des Ganzen zur Erscheinung kommen.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Umschlag in das Gegenteil — die Subjektivität in ihrer äußerlichsten Gestalt, dem sich selbst zerstörenden Meinen, hat ihre Wahrheit in der Subjektivität, die mit dem substantiellen Willen identisch ist.

    Der Paragraph schließt die Reihe über öffentliche Meinung und Presse ab und stellt zugleich die Weiche zum nächsten Teil. Beide Gestalten heißen Subjektivität: Im Meinen und Räsonieren ist der Einzelne für sich gegen das Ganze, und weil er nichts als seine Zufälligkeit geltend macht, hebt er sich dabei selbst auf — Meinung steht gegen Meinung, ohne dass etwas Bestehendes daraus wird. Dieselbe Bestimmung, aber als Einheit mit dem substantiellen Willen, ist die fürstliche Gewalt: der Punkt, in dem das Ganze sich entschließt und dadurch eines ist. Hegel nennt sie die Idealität des Ganzen, das heißt: sie ist nicht ein Teil neben anderen, sondern das, worin die Teile keine Selbständigkeit mehr für sich haben — und diese Bestimmung ist im Bisherigen noch nicht zu ihrem Dasein gekommen, weshalb der Gang nun zur Souveränität nach außen weitergeht.

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