338

Darin, daß die Staaten sich als solche gegenseitig anerkennen, bleibt auch im Kriege, dem Zustande der Rechtlosigkeit, der Gewalt und Zufälligkeit, ein Band, in welchem sie an und für sich seiend füreinander gelten, so daß im Kriege selbst der Krieg als ein Vorübergehensollendes bestimmt ist. Er enthält damit die völkerrechtliche Bestimmung, daß in ihm die Möglichkeit des Friedens erhalten, somit z. B. die Gesandten respektiert, und überhaupt, daß er nicht gegen die inneren Institutionen und das friedliche Familien- und Privatleben, nicht gegen die Privatpersonen geführt werde.

Kommentare

2 Antworten zu „338“

  1. Avatar von Karl Gustav Julius von Griesheim

    Der Krieg muss so geführt werden, daß er es möglich macht, daß die Staaten zum Frieden übergehen können. Die neueren Kriege werden daher so menschlich geführt, es ist nicht Person gegen Person im Haß gegen einander, höchstens ist es auf Vorposten wo persönliche Feindseligkeit stattfindet, in dem Heere als Heer ist die Feindschaft etwas Unbestimmtes, das zurücktritt gegen die Pflicht, die jeder an dem anderen achtet, so tritt ein Verhältniß gegenseitiger Achtung ein, welches den Schutz gegen Mißhandlungen giebt.
    Die Gesandten sind die Weise der Vermittlung des Friedens der Staaten, ebenso wie diese soll der Civilstaat unangetastet bleiben, er leidet zwar, Provinzen werden verwüstet pp aber das Prinzip ist, daß der Krieg nur gegen den Staat geführt wird, nicht gegen die Privatpersonen, nicht gegen die inneren Institute, gegen Rechtspflege, Kirchen, Armenanstalten, Hospitäler, alles dieß wird in seinem Gange gelassen, ebenso das Privatleben, die Gewerbe pp aber freilich macht da die Natur des Zustandes manche Stockung.

  2. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Die neueren Kriege werden daher menschlich geführt, und die Person ist nicht in Haß der Person gegenüber. Höchstens treten persönliche Feindseligkeiten bei Vorposten ein, aber in dem Heere als Heer ist die Feindschaft etwas Unbestimmtes, das gegen die Pflicht, die jeder an dem anderen achtet, zurücktritt.

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