83

Das Recht, das als ein Besonderes und damit Mannigfaltiges gegen seine an sich seiende Allgemeinheit und Einfachheit die Form eines Scheines erhält, ist ein solcher Schein teils an sich oder unmittelbar, teils wird es durch das Subjekt als Schein, teils schlechthin als nichtig gesetzt, – unbefangenes oder bürgerliches Unrecht, Betrug und Verbrechen.

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Kommentare

3 Kommentare zu „83“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    α) Unbefangenes Unrecht: Anerkennung des Rechts – gilt mir als Recht für sich – Unrecht an sich.
    β) Unrecht, das für sich, zugleich noch Recht ist – gilt dem Andern, mir nicht – Schein des Rechts, Schein der Einwendungen des Andern.
    γ) an und für sich – gilt Recht für beide, und Unrecht.
    α) Unrecht als Recht – ist Recht für mich – Jeder will das allgemeine Recht – hält das Recht des Andern für Schein – ist an sich ein Schein
    β) Recht als Schein nur für den Andern
    γ) Unrecht an und für sich, auch nicht als Schein – gilt als Unrecht für beide –

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Das Unrecht ist also der Schein des Wesens, der sich als selbständig setzt. Ist der Schein nur an sich und nicht auch für sich, das heißt, gilt mir das Unrecht für Recht, so ist dasselbe hier unbefangen. Der Schein ist hier für das Recht, nicht aber für mich. Das zweite Unrecht ist der Betrug. Hier ist das Unrecht kein Schein für das Recht an sich, sondern es findet so statt, daß ich dem anderen einen Schein vormache. Indem ich betrüge, ist für mich das Recht ein Schein. Im ersten Falle war für das Recht das Unrecht ein Schein. Im zweiten ist mir selber, als dem Unrecht, das Recht nur ein Schein. Das dritte Unrecht ist endlich das Verbrechen. Dies ist an sich und für mich Unrecht: ich will aber hier das Unrecht und gebrauche auch den Schein des Rechts nicht. Der andere, gegen den das Verbrechen geschieht, soll das an und für sich seiende Unrecht nicht als Recht ansehen. Der Unterschied zwischen Verbrechen und Betrug ist, daß in diesem in der Form des Tuns noch eine Anerkennung des Rechts liegt, was bei dem Verbrechen ebenfalls fehlt.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Einteilung des Unrechts nach dem Grade, in dem der Schein gesetzt ist — an sich, durch das Subjekt, schlechthin als nichtig.

    Die drei Formen des Unrechts werden nicht nach Schwere oder Beweggrund geordnet, sondern danach, wieviel von dem Schein jeweils gewusst und gewollt ist. Beim unbefangenen Unrecht ist der Schein bloß da, ohne dass jemand ihn erzeugt; beim Betrug erzeugt ihn das Subjekt, hält aber die Form des Rechts noch aufrecht; beim Verbrechen wird das Recht selbst als nichtig gesetzt. Schein heißt dabei nicht Irrtum im Kopf, sondern ein wirkliches Verhältnis, das die Form des Rechts hat, ohne dessen Allgemeinheit zu haben.

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