90

C. Zwang und Verbrechen

Daß mein Wille im Eigentum sich in eine äußerliche Sache legt, darin liegt, daß er ebensosehr, als er in ihr reflektiert wird, an ihr ergriffen und unter die Notwendigkeit gesetzt wird. Er kann darin teils Gewalt überhaupt leiden, teils kann ihm durch die Gewalt zur Bedingung irgendeines Besitzes oder positiven Seins eine Aufopferung oder Handlung gemacht, Zwang angetan werden.


Kommentare

2 Kommentare zu „90“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Das eigentliche Unrecht ist das Verbrechen, wo weder das Recht an sich noch [das Recht], wie es mir scheint, respektiert wird, wo also beide Seiten, die objektive und subjektive, verletzt sind.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Vorhergegangen sind abstraktes Unrecht – Unrecht im Rechte; teilweise Negationen; – ideelles Unrecht – innerlich in Meinung, Streit –
    Reales Unrecht – Unrecht, das an die Sache geht.
    Wirkliches Unrecht – an Wille und Sache –
    Negation α) des subjektiven Willens des Andern –
    β) des objektiven, des an sich seienden Willens.
    Daher Angriff, Zwang.
    Weder besonderer, noch allgemeiner Wille respektiert.
    – Sachlichkeit des Willens.
    Der Dieb vermeidet den Schein, gibt nicht den Schein des Rechts, den der Betrug gibt –
    Schein ist a) negativ – gegen das Recht, bloßer, nur Schein – b) Anerkennen

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