92

Weil der Wille, nur insofern er Dasein hat, Idee oder wirklich frei und das Dasein, in welches er sich gelegt hat, Sein der Freiheit ist, so zerstört Gewalt oder Zwang in ihrem Begriff sich unmittelbar selbst, als Äußerung eines Willens, welche die Äußerung oder Dasein eines Willens aufhebt. Gewalt oder Zwang ist daher, abstrakt genommen, unrechtlich.


Kommentare

Ein Kommentar zu „92“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 92/93]
    Zwang ist Gewalt gegen ein natürliches Dasein, worin ein Wille gelegt ist – ist dieser Wille besonderer Wille gegen den allgemeinen, so ist es an sich Zwang – oder der Wille ist erst an sich –
    Diesen an sich seienden Willen zu übernehmen, der nicht wissentlicher – kommt vor auf dem Wege zum bewußten Willen.

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