Das Recht des moralischen Willens enthält die drei Seiten:
a) Das abstrakte oder formelle Recht der Handlung, daß, wie sie ausgeführt in unmittelbarem Dasein ist, ihr Inhalt überhaupt der meinige, daß sie so Vorsatz des subjektiven Willens sei.
b) Das Besondere der Handlung ist ihr innerer Inhalt, α) wie für mich dessen allgemeiner Charakter bestimmt ist, was den Wert der Handlung und das, wonach sie für mich gilt, die Absicht, ausmacht; – β) ihr Inhalt, als mein besonderer Zweck meines partikulären subjektiven Daseins, ist das Wohl.
c) Dieser Inhalt als Inneres zugleich in seine Allgemeinheit, als in die an und für sich seiende Objektivität erhoben, ist der absolute Zweck des Willens, das Gute, in der Sphäre der Reflexion mit dem Gegensatze der subjektiven Allgemeinheit, teils des Bösen, teils des Gewissens.
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Jede Handlung muß, um moralisch zu sein, zunächst mit meinem Vorsatze übereinstimmen, denn das Recht des moralischen Willens ist, daß im Dasein desselben nur anerkannt werde, was innerlich als Vorsatz bestand. Der Vorsatz betrifft nur das Formelle, daß der äußerliche Wille auch als Innerliches in mir sei. Dagegen wird in dem zweiten Momente nach der Absicht der Handlung gefragt, das heißt nach dem relativen Wert der Handlung in Beziehung auf mich; das dritte Moment ist endlich nicht bloß der relative, sondern der allgemeine Wert der Handlung, das Gute. Der erste Bruch der Handlung ist der des Vorgesetzten und des Daseienden und Vorgebrachten, der zweite Bruch ist zwischen dem, was äußerlich als allgemeiner Wille da ist, und der innerlichen besonderen Bestimmung, die ich ihm gebe; das Dritte endlich ist, daß die Absicht auch der allgemeine Inhalt sei. Das Gute ist die Absicht, erhoben zu dem Begriffe des Willens.
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Das Ganze bewegt sich in Gegensätzen α) was ist, und β) was es für mich und in mir ist.
a) Vorsatz – was unmittelbar ist und wie dies Dasein für mich ist.
b) Absicht, Selbst-Reflexion –
α) der Wert der Sache, – das Allgemeine – Reflexion, Prädikat verschieden von Einzelnen[:] Nützlich, Zweck –
β) Abstrakte Reflexion in mich, formell unbestimmte Subjektivität, Interesse – gegen das Dasein, – die Sache –
γ) Inhalt – meine Besonderheit – verschieden – gegen das Recht – Erfülltes Interesse, – ist die formelle Einheit –
c) Absolute Reflexion des Inhalts und der Einzelheit – des Meinigen, in mich –
α) Bestimmung des Guten als Pflicht – für mich –
β) seines Inhalts
γ) Formalismus α) Böse, β) Gewissen, γ) Übergang
b) Gegensatz des Inneren und Äußeren (Absicht – und was die Tat ist)
Äußerliche – großer Zusammenhang – Allgemeines – Anderes als Einzelnes
Absicht ist etwas Allgemeines,
α) verschieden überhaupt von dem Einzelnen als solchen, der Handlung
β) Interesse, daß Ich – formelle Allgemeinheit –
γ) Inhalt, bestimmte Besonderheit, Wohl, Gegensatz gegen das Allgemeine – Recht.
c) Verschiedenheit der Handlung vom Vorsatz – Reflexion derselben in sich –
Beziehung der Handlung auf ein Allgemeines – relative Allgemeinheit das in sich Reflektierte der Handlung; daher Besonderheit – und Unterordnung derselben; was Absicht ist, ist auch vorgesetzt; Inhalt der Absicht und des Vorsatzes, d. h. ihm eigentümlich, kann verschieden sein – unterordnen – das eine allgemeiner als das andere – gesetzt nur als Wesentliches. Bestimmter Inhalt, aber hier nur Triebe, Neigungen –
Wert der Handlung für mich –
α) Absicht – kann verschieden [sein] von der absoluten Allgemeinheit – als Form – und von der unmittelbaren Handlung –
β) Diese Besonderheit als besondere Inhalte –
[γ)] Vorsatz [:]
a) Wissen der unmittelbaren Umstände – unmittelbares Urteil.
b) Wissen der reflektierten Sache, nicht bloß ihrer Unmittelbarkeit, α) ihres eignen qualitativen Inhalts, β) subjektiven eigentümlichen Inhalts – γ) Gegensatz von α) und β) Reflexionsurteil.
c) Wissen des Begriffs (Begriffsurteil) α) des unmittelbaren Guten: so ist es, gesetzlich bestimmt, β) subjektive Bestimmung der Pflicht, aus mir; Reflexion über das Gute, γ) Gegensatz des α) und β), nämlich als des allgemeinen, objektiven oder … [?] und besonderen Guten: αα) Gewissen überhaupt, Kollision; ββ) das Besondere des Willens im Gegensatz des objektiven Guten; γγ) das abstrakte Gute, und Subjekt das Bestimmende – Ebenso böse αα) das Besondere gegen das Objektive als abstraktes Gutes …
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