Diese Identität des Inhalts erhält aber auf dem moralischen Standpunkt, wo die Freiheit, diese Identität des Willens mit sich, für ihn ist (§ 105), die nähere eigentümliche Bestimmung.
a) Der Inhalt ist für mich als der meinige so bestimmt, daß er in seiner Identität nicht nur als mein innerer Zweck, sondern auch, insofern er die äußerliche Objektivität erhalten hat, meine Subjektivität für mich enthalte.
110
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2 Kommentare zu „110“
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Der Inhalt des subjektiven oder moralischen Willens enthält eine eigene Bestimmung: er soll nämlich, wenn er auch die Form der Objektivität erlangt hat, dennoch meine Subjektivität immerfort enthalten, und die Tat soll nur gelten, insofern sie innerlich von mir bestimmt, mein Vorsatz, meine Absicht war. Mehr als in meinem subjektiven Willen lag, erkenne ich nicht in der Äußerung als das Meinige an, und ich verlange in derselben mein subjektives Bewußtsein wiederzusehen.
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α) Mein Inhalt als Ich, substantiell, objektiv. [§ 110]
β) Gegensatz – Objektivität des Begriffs. [§ 111]
γ) Äußerlicher [Wille] – Subjektivität Anderer. [§ 112]
α) abstrakte Identität – gegen Subjektivität und Objektivität überhaupt –
Im ausgeführten Zwecke soll Ich, mein Werk (mein Interesse), d. i. Äußerlichkeit Absicht erhalten –
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