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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 16:20:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Die philosophische Rechtswissenschaft hat die des , den Begriff des Rechts und dessen Verwirklichung zum Gegenstande. Die Philosophie hat es mit Ideen und darum nicht mit dem, was man bloße Begriffe zu heißen pflegt, zu tun, sie zeigt vielmehr deren Einseitigkeit und Unwahrheit auf, sowie daß der Begriff (nicht das, was man oft so [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image aligncenter size-full is-style-rounded"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="565" height="230" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/09/Hegel_am_Pult-e1693644263468.jpg" alt="" class="wp-image-1809"/></figure>



<p></p>



<h5 class="wp-block-heading">Einleitung</h5>



<p class="has-drop-cap"><em>Die</em> <em>philosophische</em> <em>Rechtswissenschaft</em> hat die <span id="su_tooltip_69c7a50e53b11_button" class="su-tooltip-button su-tooltip-button-outline-yes" aria-describedby="su_tooltip_69c7a50e53b11" data-settings='{"position":"top","behavior":"hover","hideDelay":0}' tabindex="0"><em><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-primary-color">Idee</mark></em></em></span><span style="display:none;z-index:100" id="su_tooltip_69c7a50e53b11" class="su-tooltip" role="tooltip"><span class="su-tooltip-inner su-tooltip-shadow-no" style="z-index:100;background:#222222;color:#FFFFFF;font-size:16px;border-radius:5px;text-align:left;max-width:300px;line-height:1.25"><span class="su-tooltip-title"></span><span class="su-tooltip-content su-u-trim">“Idee nun überhaupt ist nichts anderes als der Begriff, die Realität des Begriffs und die Einheit beider.“ (Hegel, Vorlesungen über die Ästhetik, S. 145) </span></span><span id="su_tooltip_69c7a50e53b11_arrow" class="su-tooltip-arrow" style="z-index:100;background:#222222" data-popper-arrow></span></span> <em>des </em><span id="su_tooltip_69c7a50e53bf6_button" class="su-tooltip-button su-tooltip-button-outline-yes" aria-describedby="su_tooltip_69c7a50e53bf6" data-settings='{"position":"top","behavior":"hover","hideDelay":0}' tabindex="0"><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-primary-color">Rechts</mark></em></span><span style="display:none;z-index:100" id="su_tooltip_69c7a50e53bf6" class="su-tooltip" role="tooltip"><span class="su-tooltip-inner su-tooltip-shadow-no" style="z-index:100;background:#222222;color:#FFFFFF;font-size:16px;border-radius:5px;text-align:left;max-width:300px;line-height:1.25"><span class="su-tooltip-title"></span><span class="su-tooltip-content su-u-trim">“Diese Realität überhaupt als Daseyn des freien Willens ist das Recht, welches nicht nur als das beschränkte juristische Recht, sondern als das Daseyn aller Bestimmungen der Freiheit umfassend zu nehmen ist.“ (§ 486 Enz. 1830) </span></span><span id="su_tooltip_69c7a50e53bf6_arrow" class="su-tooltip-arrow" style="z-index:100;background:#222222" data-popper-arrow></span></span>, den <mark style="background-color:#F0EBD2" class="has-inline-color">Begriff des Rechts und dessen Verwirklichung</mark> zum Gegenstande.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Die Philosophie hat es mit Ideen und darum nicht mit dem, was man <em>bloße</em> <em>Begriffe</em> zu heißen pflegt, zu tun, sie zeigt vielmehr deren Einseitigkeit und Unwahrheit auf, sowie daß der <em>Begriff</em> (nicht das, was man oft so nennen hört, aber nur eine abstrakte Verstandesbestimmung ist) allein es ist, was <em>Wirklichkeit</em> hat und zwar so, daß er sich diese selbst gibt. Alles, was nicht diese durch den Begriff selbst gesetzte Wirklichkeit ist, ist vorübergehendes <em>Dasein</em>, äußerliche Zufälligkeit, Meinung, wesenlose Erscheinung, Unwahrheit, Täuschung usf. Die <em>Gestaltung</em>, welche sich der Begriff in seiner Verwirklichung gibt, ist zur Erkenntnis des <em>Begriffes</em> selbst das andere, von der <em>Form</em>, nur als <em>Begriff</em> zu sein, unterschiedene wesentliche Moment der Idee.</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_jz6equjz6equjz6e-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3694" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_jz6equjz6equjz6e-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_jz6equjz6equjz6e-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_jz6equjz6equjz6e-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_jz6equjz6equjz6e-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_jz6equjz6equjz6e-2048x1117.png 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<title>2</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Dec 2015 16:19:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Rechtswissenschaft ist ein Teil der Philosophie. Sie hat daher die Idee, als welche die Vernunft eines Gegenstandes ist, aus dem Begriffe zu entwickeln oder, was dasselbe ist, der eigenen immanenten Entwicklung der Sache selbst zuzusehen. Als Teil hat sie einen bestimmten Anfangspunkt, welcher das Resultat und die Wahrheit von dem ist, was vorhergeht und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><mark style="background-color:#F0EBD2" class="has-inline-color">Die Rechtswissenschaft ist <em>ein</em> <em>Teil</em> <em>der</em> <em>Philosophie</em>.</mark> Sie hat daher die <em>Idee</em>, als welche die Vernunft eines Gegenstandes ist, aus dem Begriffe zu entwickeln oder, was dasselbe ist, <mark style="background-color:#F0EBD2" class="has-inline-color">der eigenen immanenten Entwicklung der Sache selbst zuzusehen</mark>. Als Teil hat sie einen bestimmten <em>Anfangspunkt</em>, welcher das <em>Resultat</em> und die Wahrheit von dem ist, was <em>vorhergeht</em> und was den sogenannten <em>Beweis</em> desselben ausmacht. <mark style="background-color:#F0EBD2" class="has-inline-color">Der Begriff des Rechts fällt daher seinem <em>Werden</em> nach außerhalb der Wissenschaft des Rechts</mark>, seine <a href="https://grundlinien.de/deduktion-des-begriffs-des-rechts-enz-1830/" data-type="page" data-id="2829">Deduktion</a> ist hier vorausgesetzt, und er ist als <em>gegeben</em> aufzunehmen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Nach der formellen, nicht philosophischen Methode der Wissenschaften wird zuerst die <em>Definition</em>, wenigstens um der äußeren wissenschaftlichen Form wegen, gesucht und verlangt. Der positiven Rechtswissenschaft kann es übrigens auch darum nicht sehr zu tun sein, da sie vornehmlich darauf geht, anzugeben, was Rechtens ist, d.&nbsp;h. welches die besonderen gesetzlichen Bestimmungen sind, weswegen man zur Warnung sagte: <em>omnis</em> <em>definitio</em> <em>in</em> <em>iure</em> <em>civili</em> <em>periculosa</em>. Und in der Tat, je unzusammenhängender und widersprechender in sich die Bestimmungen eines Rechtes sind, desto weniger sind Definitionen in demselben möglich, denn diese sollen vielmehr allgemeine Bestimmungen enthalten, diese aber machen unmittelbar das Widersprechende, hier das Unrechtliche, in seiner Blöße sichtbar. So z.&nbsp;B. wäre für das römische Recht keine Definition vom <em>Menschen</em> möglich, denn der Sklave ließe sich darunter nicht subsumieren, in seinem Stand ist jener Begriff vielmehr verletzt; ebenso perikulös würde die Definition von Eigentum und Eigentümer für viele Verhältnisse erscheinen. &#8211; Die Deduktion aber der Definition wird etwa aus der Etymologie, vornehmlich daraus geführt, daß sie aus den besonderen Fällen abstrahiert und dabei das Gefühl und die Vorstellung der Menschen zum Grunde gelegt wird. Die Richtigkeit der Definition wird dann in die Übereinstimmung mit den vorhandenen Vorstellungen gesetzt. Bei dieser Methode wird das, was allein wissenschaftlich wesentlich ist, in Ansehung des Inhalts die <em>Notwendigkeit</em> <em>der</em> <em>Sache</em> an und für sich selbst (hier des Rechts), in Ansehung der Form aber die Natur des Begriffs, beiseite gestellt. Vielmehr ist in der philosophischen Erkenntnis die <em>Notwendigkeit</em> eines Begriffs die Hauptsache, und der Gang, als <em>Resultat</em>, geworden zu sein, [ist] sein Beweis und Deduktion. Indem so sein <em>Inhalt</em> <em>für</em> <em>sich</em> notwendig ist, so ist das Zweite, sich umzusehen, was in den Vorstellungen und in der Sprache demselben entspricht. Wie aber dieser Begriff für sich in seiner <em>Wahrheit</em> und wie er in der <em>Vorstellung</em> ist, dies kann nicht nur verschieden voneinander, sondern muß es auch der Form und Gestalt nach sein. Wenn jedoch die Vorstellung nicht auch ihrem Inhalte nach falsch ist, kann wohl der Begriff als in ihr enthalten und, seinem Wesen nach, in ihr vorhanden aufgezeigt, d.&nbsp;h. die Vorstellung zur Form des Begriffs erhoben werden. Aber sie ist so wenig Maßstab und Kriterium des für sich selbst notwendigen und wahren Begriffs, daß sie vielmehr ihre Wahrheit aus ihm zu nehmen, sich aus ihm zu berichtigen und zu erkennen hat. &#8211; Wenn aber jene Weise des Erkennens mit ihren Förmlichkeiten von Definitionen, Schließen, Beweisen und dergleichen einerseits mehr oder weniger verschwunden ist, so ist es dagegen ein schlimmer Ersatz, den sie durch eine andere Manier erhalten hat, nämlich die Ideen überhaupt, so auch die des Rechts und dessen weiterer Bestimmungen, als <em>Tatsachen</em> <em>des</em> <em>Bewußtseins</em> unmittelbar aufzugreifen und zu behaupten und das natürliche oder ein gesteigertes Gefühl, die <em>eigne</em> <em>Brust</em> und die <em>Begeisterung</em> zur Quelle des Rechts zu machen. Wenn diese Methode die bequemste unter allen ist, so ist sie zugleich die unphilosophischste &#8211; andere Seiten solcher Ansicht hier nicht zu erwähnen, die nicht bloß auf das Erkennen, sondern unmittelbar auf das Handeln Beziehung hat. Wenn die erste zwar formelle Methode doch noch die <em>Form</em> des Begriffes in der Definition und im Beweise die <em>Form</em> einer <em>Notwendigkeit</em> des Erkennens fordert, so macht die Manier des unmittelbaren Bewußtseins und Gefühls die Subjektivität, Zufälligkeit und Willkür des Wissens zum Prinzip. &#8211; Worin das wissenschaftliche Verfahren der Philosophie bestehe, ist hier aus der philosophischen Logik vorauszusetzen.</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_h23rrjh23rrjh23r-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3707" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_h23rrjh23rrjh23r-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_h23rrjh23rrjh23r-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_h23rrjh23rrjh23r-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_h23rrjh23rrjh23r-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_h23rrjh23rrjh23r-2048x1117.png 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<title>3</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2015 16:15:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Recht ist positiv überhaupt a) durch die Form, in einem Staate Gültigkeit zu haben, und diese gesetzliche Autorität ist das Prinzip für die Kenntnis desselben, die positive Rechtswissenschaft. b) Dem Inhalte nach erhält dies Recht ein positives Element α) durch den besonderen Nationalcharakter eines Volkes, die Stufe seiner geschichtlichen Entwicklung und den Zusammenhang aller [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Recht ist <em>positiv</em> überhaupt a) durch die <em>Form</em>, in einem Staate Gültigkeit zu haben, und diese gesetzliche Autorität ist das Prinzip für die Kenntnis desselben, <em>die</em> <em>positive</em> <em>Rechtswissenschaft</em>. b) Dem <em>Inhalte</em> nach erhält dies Recht ein positives Element α) durch den besonderen <em>Nationalcharakter</em> eines Volkes, die Stufe seiner <em>geschichtlichen</em> Entwicklung und den Zusammenhang aller der Verhältnisse, die der <em>Naturnotwendigkeit</em> angehören; β) durch die Notwendigkeit, daß ein System eines gesetzlichen Rechts die <em>Anwendung</em> des allgemeinen Begriffes auf die besondere <em>von</em> <em>außen</em> sich gebende Beschaffenheit der Gegenstände und Fälle enthalten muß &#8211; eine Anwendung, die nicht mehr spekulatives Denken und Entwicklung des Begriffes, sondern Subsumtion des Verstandes ist; γ) durch die für die <em>Entscheidung</em> in der Wirklichkeit erforderlichen <em>letzten</em> Bestimmungen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Wenn dem positiven Rechte und den Gesetzen das Gefühl des Herzens, Neigung und Willkür entgegengesetzt wird, so kann es wenigstens nicht die Philosophie sein, welche solche Autoritäten anerkennt. &#8211; Daß Gewalt und Tyrannei ein Element des positiven Rechts sein kann, ist demselben zufällig und geht seine Natur nicht an. Es wird späterhin, <a href="https://grundlinien.de/211" data-type="post" data-id="590">§ 211</a>&#8211;<a href="https://grundlinien.de/214" data-type="post" data-id="584">214</a>, die Stelle aufgezeigt werden, wo das Recht positiv werden muß. Hier sind die daselbst sich ergeben werdenden Bestimmungen nur angeführt worden, um die Grenze des philosophischen Rechts zu bezeichnen und um sogleich die etwaige Vorstellung oder gar Forderung zu beseitigen, als ob durch dessen systematische Entwicklung ein positives Gesetzbuch, d. i. ein solches, wie der wirkliche Staat eines bedarf, herauskommen solle. &#8211; Daß das Naturrecht oder das philosophische Recht vom positiven verschieden ist, dies darein zu verkehren, daß sie einander entgegengesetzt und widerstreitend sind, wäre ein großes Mißverständnis; jenes ist zu diesem vielmehr im Verhältnis von <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Institutiones_Iustiniani" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Institutionen</a> zu <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Pandekten" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Pandekten</a>. &#8211; In Ansehung des im Paragraphen zuerst genannten geschichtlichen Elements im positiven Rechte hat <em>Montesquieu</em> die wahrhafte historische Ansicht, den echt philosophischen Standpunkt angegeben, die Gesetzgebung überhaupt und ihre besonderen Bestimmungen nicht isoliert und abstrakt zu betrachten, sondern vielmehr als abhängiges Moment einer Totalität, im Zusammenhange mit allen übrigen Bestimmungen, welche den Charakter einer Nation und einer Zeit ausmachen; in diesem Zusammenhange erhalten sie ihre wahrhafte Bedeutung sowie damit ihre Rechtfertigung. &#8211; Das <em>in</em> <em>der</em> <em>Zeit</em> <em>erscheinende</em> Hervortreten und Entwickeln von Rechtsbestimmungen zu betrachten, diese <em>rein</em> <em>geschichtliche</em> Bemühung, sowie die Erkenntnis ihrer verständigen Konsequenz, die aus der Vergleichung derselben mit bereits vorhandenen Rechtsverhältnissen hervorgeht, hat in ihrer eigenen Sphäre ihr Verdienst und ihre Würdigung und steht außer dem Verhältnis mit der philosophischen Betrachtung, insofern nämlich die Entwicklung aus historischen Gründen sich nicht selbst verwechselt mit der Entwicklung aus dem Begriffe und die geschichtliche Erklärung und Rechtfertigung nicht zur Bedeutung einer <em>an</em> <em>und</em> <em>für</em> <em>sich</em> <em>gültigen</em> Rechtfertigung ausgedehnt wird. Dieser Unterschied, der sehr wichtig und wohl festzuhalten ist, ist zugleich sehr einleuchtend; eine Rechtsbestimmung kann sich aus den <em>Umständen</em> und <em>vorhandenen</em> Rechtsinstitutionen als vollkommen <em>gegründet</em> und <em>konsequent</em> zeigen lassen und doch an und für sich unrechtlich und unvernünftig sein, wie eine Menge der Bestimmungen des römischen Privatrechts, die aus solchen Institutionen als die römische väterliche Gewalt, der römische Ehestand ganz konsequent flossen. Es seien aber auch die Rechtsbestimmungen rechtlich und vernünftig, so ist es etwas ganz anderes, dies von ihnen aufzuzeigen, was allein durch den Begriff wahrhaftig geschehen kann, und ein anderes, das Geschichtliche ihres Hervortretens darzustellen, die Umstände, Fälle, Bedürfnisse und Begebenheiten, welche ihre Feststellung herbeigeführt haben. Ein solches Aufzeigen und (pragmatisches) Erkennen aus den näheren oder entfernteren geschichtlichen Ursachen heißt man häufig: <em>Erklären</em> oder noch lieber <em>Begreifen</em>, in der Meinung, als ob durch dieses Aufzeigen des Geschichtlichen alles oder vielmehr das Wesentliche, worauf es allein ankomme, geschehe, um das Gesetz oder Rechtsinstitution zu <em>begreifen</em>, während vielmehr das wahrhaft Wesentliche, der Begriff der Sache, dabei gar nicht zur Sprache gekommen ist. &#8211; Man pflegt so auch von den römischen, germanischen <em>Rechtsbegriffen</em>, von Rechts<em>begriffen</em>, wie sie in diesem oder jenem Gesetzbuche bestimmt seien, zu sprechen, während dabei nichts von Begriffen, sondern allein allgemeine <em>Rechtsbestimmungen</em>, <em>Verstandessätze</em>, Grundsätze, Gesetze u. dgl. vorkommen. &#8211; Durch Hintansetzung jenes Unterschiedes gelingt es, den Standpunkt zu verrücken und die Frage nach der wahrhaften Rechtfertigung in eine Rechtfertigung aus Umständen, Konsequenz aus Voraussetzungen, die für sich etwa ebensowenig taugen usf., hinüberzuspielen und überhaupt das Relative an die Stelle des Absoluten, die äußerliche Erscheinung an die Stelle der Natur der Sache zu setzen. Es geschieht der geschichtlichen Rechtfertigung, wenn sie das äußerliche Entstehen mit dem Entstehen aus dem Begriffe verwechselt, daß sie dann bewußtlos das Gegenteil dessen tut, was sie beabsichtigt. Wenn das Entstehen einer Institution unter ihren bestimmten Umständen sich vollkommen zweckmäßig und notwendig erweist und hiermit das geleistet ist, was der historische Standpunkt erfordert, so folgt, wenn dies für eine allgemeine Rechtfertigung der Sache selbst gelten soll, vielmehr das Gegenteil, daß nämlich, weil solche Umstände nicht mehr vorhanden sind, die Institution hiermit vielmehr ihren Sinn und ihr Recht verloren hat.<sup data-fn="ae39c790-3af3-406e-967e-a7b9a141dff8" class="fn"><a href="#ae39c790-3af3-406e-967e-a7b9a141dff8" id="ae39c790-3af3-406e-967e-a7b9a141dff8-link">1</a></sup> So, wenn z. B. für Aufrechthaltung der <em>Klöster</em> ihr Verdienst um Urbarmachung und Bevölkerung von Wüsteneien, um Erhaltung der Gelehrsamkeit durch Unterricht und Abschreiben usf. geltend gemacht und dies Verdienst als Grund und Bestimmung für ihr Fortbestehen angesehen worden ist, so folgt aus demselben vielmehr, daß sie unter den ganz veränderten Umständen, insoweit wenigstens, überflüssig und unzweckmäßig geworden sind. &#8211; Indem nun die geschichtliche Bedeutung, das geschichtliche Aufzeigen und Begreiflichmachen des Entstehens und die philosophische Ansicht gleichfalls des Entstehens und Begriffes der Sache in verschiedenen Sphären zu Hause sind, so können sie insofern eine gleichgültige Stellung gegeneinander behalten. Indem sie aber, auch im Wissenschaftlichen, diese ruhige Stellung nicht immer behalten, so führe ich noch etwas diese Berührung Betreffendes an, wie es in Herrn [Gustav] Hugos <em>Lehrbuch</em> <em>der</em> <em>Geschichte</em> <em>des</em> <em>römischen</em> <em>Rechts</em> [1799] erscheint, woraus zugleich eine weitere Erläuterung jener Manier des Gegensatzes hervorgehen kann. Herr <em>Hugo</em> führt daselbst (5. Auflage [1818], § 53) an, &#8218;daß <em>Cicero</em> die zwölf Tafeln, mit einem <em>Seitenblicke</em> auf die Philosophen, [handschriftliche Notiz § 3 (a)] lobe&#8216;, &#8218;der Philosoph <em>Favorinus</em> aber sie ganz ebenso behandle, wie seitdem schon mancher große Philosoph das positive Recht behandelt habe&#8216;. Herr <em>Hugo</em> spricht ebendaselbst die ein für allemal fertige Erwiderung auf solche Behandlung in dem Grunde aus, &#8218;weil <em>Favorinus</em> die zwölf Tafeln <em>ebensowenig</em> als die Philosophen das positive Recht <em>verstanden</em>&#8218;. &#8211; Was die Zurechtweisung des Philosophen Favorinus durch den Rechtsgelehrten <em>Sextus</em> <em>Caecilius</em> bei Gellius, <em>Noctes</em> <em>Atticae</em>, XX, 1 [22 f.], betrifft, so spricht sie zunächst das bleibende und wahrhafte Prinzip der Rechtfertigung des seinem Gehalte nach bloß Positiven aus. &#8222;Non ignoras&#8220;, sagt Caecilius sehr gut zu <em>Favorinus</em>, &#8222;legum <em>opportunitates</em> et medelas pro <em>temporum</em> moribus et pro rerum publicarum <em>generibus</em>, ac pro utilitatum <em>praesentium</em> rationibus, proque <em>vitiorum</em>, quibus medendum est, <em>fervoribus</em>, <em>mutari</em> ac <em>flecti</em>, neque <em>uno</em> <em>statu</em> <em>consistere</em>, quin, ut facies coeli et maris, ita <em>rerum</em> atque <em>fortunae</em> tempestatibus <em>varientur</em>. Quid salubrius visum est rogatione illa Stolonis &#8230; , quid utilius plebiscito Voconio &#8230; , quid tam necessarium existimatum est &#8230; , quam lex Licinia &#8230; ? Omnia <em>tamen</em> haec <em>obliterata</em> et <em>operta</em> sunt civitatis opulentia &#8230; &#8220; <sup data-fn="c70ff62f-5373-4ce6-892f-7c9c09c6d979" class="fn"><a href="#c70ff62f-5373-4ce6-892f-7c9c09c6d979" id="c70ff62f-5373-4ce6-892f-7c9c09c6d979-link">2</a></sup> Diese Gesetze sind insofern positiv, als sie ihre Bedeutung und Zweckmäßigkeit in den <em>Umständen</em>, somit nur einen historischen Wert überhaupt haben; deswegen sind sie auch vergänglicher Natur. Die Weisheit der Gesetzgeber und Regierungen in dem, was sie für vorhandene Umstände getan und für Zeitverhältnisse festgesetzt haben, ist eine Sache für sich und gehört der Würdigung der Geschichte an, von der sie um so tiefer anerkannt werden wird, je mehr eine solche Würdigung von philosophischen [handschriftliche Notiz § 3 (b)] Gesichtspunkten unterstützt ist. &#8211; Von den ferneren Rechtfertigungen der zwölf Tafeln gegen den <em>Favorinus</em> aber will ich ein Beispiel anführen, weil <em>Caecilius</em> dabei den unsterblichen Betrug der Methode des Verstandes und seines Räsonierens anbringt, nämlich für eine <em>schlechte</em> <em>Sache</em> <em>einen</em> <em>guten</em> <em>Grund</em> <em>anzugeben</em> und zu meinen, sie damit gerechtfertigt zu haben. Für das abscheuliche Gesetz, welches dem Gläubiger nach den verlaufenen Fristen das Recht gab, den Schuldner zu töten oder ihn als Sklaven zu verkaufen, ja, wenn der Gläubiger mehrere waren, <em>von</em> <em>ihm</em> <em>sich</em> <em>Stücke</em> <em>abzuschneiden</em> <em>und</em> <em>ihn</em> <em>so</em> <em>unter</em> <em>sich</em> <em>zu</em> <em>teilen</em>, und zwar so, daß, <em>wenn</em> <em>einer</em> <em>zu</em> <em>viel</em> <em>oder</em> <em>zu</em> <em>wenig</em> <em>abgeschnitten</em> <em>hätte</em>, <em>ihm</em> <em>kein</em> <em>Rechtsanteil</em> <em>daraus</em> <em>entstehen</em> <em>sollte</em> (eine Klausel, welche <em>Shakespeares</em> <em>Shylock</em>, im <em>Kaufmann</em> <em>von</em> <em>Venedig</em>, zugute gekommen und von ihm dankbarst akzeptiert worden wäre), &#8211; führt <em>Caecilius</em> den <em>guten</em> <em>Grund</em> an, daß Treu und Glauben dadurch um so mehr gesichert [seien] und es eben, um der Abscheulichkeit des Gesetzes willen, nie zur Anwendung desselben habe kommen sollen. Seiner Gedankenlosigkeit entgeht dabei nicht bloß die Reflexion, daß eben durch diese Bestimmung jene Absicht, die Sicherung der Treu und des Glaubens, vernichtet wird, sondern daß er selbst unmittelbar darauf ein Beispiel von der durch seine unmäßige Strafe verfehlten Wirkung des Gesetzes über die falschen Zeugnisse anführt. &#8211; Was aber Herr [handschriftliche Notiz § 3 (c)] <em>Hugo</em> damit will, daß Favorinus das Gesetz nicht <em>verstanden</em> habe, ist nicht abzusehen; jeder Schulknabe ist wohl fähig, es zu verstehen, und am besten würde der genannte Shylock auch noch die angeführte, für ihn so vorteilhafte Klausel verstanden haben; &#8211; unter <em>Verstehen</em> müßte Herr Hugo nur diejenige Bildung des Verstandes meinen, welche sich bei einem solchen Gesetze durch einen <em>guten</em> <em>Grund</em> beruhigt. &#8211; Ein anderes ebendaselbst dem <em>Favorinus</em> vom <em>Caecilius</em> nachgewiesenes Nichtverstehen kann übrigens ein Philosoph schon, ohne eben schamrot zu werden, eingestehen, &#8211; daß nämlich <em>iumentum</em>, welches nur, &#8218;und nicht eine <em>arcera</em>&#8218;, nach dem Gesetze einem Kranken, um ihn als Zeugen vor Gericht zu bringen, zu leisten sei, nicht nur ein Pferd, sondern auch eine Kutsche oder Wagen bedeutet haben soll. Caecilius konnte aus dieser gesetzlichen Bestimmung einen weiteren Beweis von der Vortrefflichkeit und Genauigkeit der alten Gesetze ziehen, daß sie sich nämlich sogar darauf einließen, für die Sistierung eines kranken Zeugen vor Gericht die Bestimmung nicht bloß bis zum Unterschiede von einem Pferde und einem Wagen, sondern von Wagen und Wagen, einem bedeckten und ausgefütterten, wie Caecilius erläutert, und einem, der nicht so bequem ist, zu treiben. Man hätte hiermit die Wahl zwischen der Härte jenes Gesetzes oder der Unbedeutendheit solcher Bestimmungen, &#8211; aber die Unbedeutendheit von solchen Sachen und vollends von den gelehrten Erläuterungen derselben auszusagen, würde einer der größten Verstöße gegen diese und andere Gelehrsamkeit sein.<br>Herr <em>Hugo</em> kommt aber auch im angeführten Lehrbuche auf die <em>Vernünftigkeit</em> in Ansehung des römischen Rechts zu sprechen; was mir davon aufgestoßen ist, ist folgendes. Nachdem derselbe in der Abhandlung des <em>Zeitraums</em> <em>von</em> <em>Entstehung</em> <em>des</em> <em>Staats</em> <em>bis</em> <em>auf</em> <em>die</em> <em>zwölf</em> <em>Tafeln</em> § 38 und 39 gesagt, &#8218;daß man (in Rom) viele Bedürfnisse gehabt und genötigt war, zu arbeiten, wobei man als <em>Gehilfen</em> Zug- und Lasttiere brauchte, <em>wie</em> <em>sie</em> <em>bei</em> <em>uns</em> vorkommen, daß der Boden eine Abwechslung von Hügeln und Tälern war und die Stadt auf einem Hügel lag usw.&#8216; &#8211; Anführungen, durch welche vielleicht der Sinn <em>Montesquieus</em> hat erfüllt sein sollen, wodurch man aber schwerlich seinen Geist getroffen finden wird -, so führt er nun § 40 zwar an, &#8218;daß der <em>rechtliche</em> Zustand noch sehr weit davon entfernt war, den <em>höchsten</em> Forderungen der <em>Vernunft</em> ein Genüge zu tun&#8216; (ganz richtig; das römische Familienrecht, die Sklaverei usf. tut auch sehr geringen Forderungen der Vernunft kein Genüge), aber bei den folgenden Zeiträumen vergißt Herr <em>Hugo</em> anzugeben, in welchem und ob in irgendeinem derselben das römische Recht den <em>höchsten</em> <em>Forderungen</em> <em>der</em> <em>Vernunft</em> <em>Genüge</em> <em>geleistet</em> <em>habe</em>. Jedoch von den juristischen Klassikern, in dem Zeitraume <em>der</em> <em>höchsten</em> <em>Ausbildung</em> <em>des</em> <em>römischen</em> <em>Rechts</em> <em>als</em> <em>Wissenschaft</em>, wird § 289 gesagt, &#8218;daß man schon lange bemerkt, daß die juristischen Klassiker durch Philosophie gebildet waren&#8216;; aber &#8218;wenige wissen (durch die vielen Auflagen des Lehrbuchs des Herrn <em>Hugo</em> wissen es nun doch mehrere), daß es keine Art von Schriftstellern gibt, die im konsequenten Schließen aus Grundsätzen so sehr verdienten, den Mathematikern und, in einer ganz auffallenden Eigenheit der Entwicklung der Begriffe, dem neueren Schöpfer der Metaphysik <em>an</em> <em>die</em> <em>Seite</em> <em>gesetzt</em> zu werden, als gerade die römischen Rechtsgelehrten: letzteres belege der <em>merkwürdige</em> Umstand, daß nirgend so viele <em>Trichotomien</em> vorkommen als bei den juristischen Klassikern und bei <em>Kant</em>&#8218;. &#8211; Jene von Leibniz gerühmte Konsequenz ist gewiß eine wesentliche Eigenschaft der Rechtswissenschaft, wie der Mathematik und jeder anderen verständigen Wissenschaft; aber mit der Befriedigung der Forderungen der Vernunft und mit der philosophischen Wissenschaft hat diese Verstandeskonsequenz noch nichts zu tun. Außerdem ist aber wohl die <em>Inkonsequenz</em> der römischen Rechtsgelehrten und der Prätoren als eine ihrer größten Tugenden zu achten, als durch welche sie von ungerechten und abscheulichen Institutionen abwichen, aber sich genötigt sahen, <em>callide</em> leere Wortunterschiede (wie das, was doch auch Erbschaft war, eine <em>Bonorum</em> <em>possessio</em> zu nennen) und eine selbst alberne Ausflucht (und Albernheit ist gleichfalls eine Inkonsequenz) zu ersinnen, um den Buchstaben der Tafeln zu retten, wie durch die <em>fictio</em>, ὑπόϰϱισις, eine <em>filia</em> sei ein <em>filius</em> (Heineccius, <em>Antiquitatum</em> <em>Romanarum </em>&#8230; <em>liber</em> I [Frankfurt 1771], tit. II, § 24). &#8211; Possierlich aber ist es, die juristischen Klassiker wegen einiger <em>trichotomischer</em> Einteilungen &#8211; vollends nach den daselbst Anm. 5 angeführten Beispielen &#8211; mit <em>Kant</em> zusammengestellt und so etwas Entwicklung der Begriffe geheißen zu sehen.</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_u0hktiu0hktiu0hk-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3712" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_u0hktiu0hktiu0hk-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_u0hktiu0hktiu0hk-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_u0hktiu0hktiu0hk-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_u0hktiu0hktiu0hk-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/12/Gemini_Generated_Image_u0hktiu0hktiu0hk-2048x1117.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>


<ol class="wp-block-footnotes"><li id="ae39c790-3af3-406e-967e-a7b9a141dff8">[handschriftlich:] Engl[and] – Weisheit der Vorfahren <a href="#ae39c790-3af3-406e-967e-a7b9a141dff8-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li><li id="c70ff62f-5373-4ce6-892f-7c9c09c6d979"> „Du weißt sehr wohl, daß die Hilfs- und Heilmittel der Gesetze, wenn sie wirksam sein sollen, sich immer wieder umwandeln und verändern müssen, je nach den Sitten der Zeit und den Arten der Staatsverfassung sowie nach den Erfordernissen und Umständen der Gegenwart und den Mängeln, denen abgeholfen werden muß, und daß sie nicht in einem Zustand verharren dürfen, ohne durch die Stürme der Ereignisse und des Zufalls so der Veränderung unterworfen zu sein wie die Gestalt und das Aussehen des Himmels und der Meere. Was konnte heilsamer sein als jener Gesetzesvorschlag des Stolo … , was nützlicher als der Gemeinbeschluß des Voconius … , was hielt man für so notwendig wie das Licinische Gesetz, … ? Und doch sind sie alle in Vergessenheit geraten und in den Schatten gestellt durch die außerordentliche Wohlhabenheit des Staates … “ <a href="#c70ff62f-5373-4ce6-892f-7c9c09c6d979-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 2 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
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		<title>4</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:13:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist, so daß die Freiheit seine Substanz und Bestimmung ausmacht und das Rechtssystem das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht, als eine zweite Natur, ist. In Ansehung der Freiheit des Willens [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Boden des Rechts ist überhaupt das <em>Geistige</em> und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der <em>Wille</em>, welcher <em>frei</em> ist, so daß die Freiheit seine Substanz und Bestimmung ausmacht und das Rechtssystem das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht, als eine zweite Natur, ist.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>In Ansehung der Freiheit des Willens kann an die vormalige Verfahrensart des Erkennens erinnert werden. Man setzte nämlich die <em>Vorstellung</em> des Willens voraus und versuchte, aus ihr eine Definition desselben herauszubringen und festzusetzen; dann wurde nach der Weise der vormaligen empirischen Psychologie aus den verschiedenen Empfindungen und Erscheinungen des gewöhnlichen Bewußtseins als Reue, Schuld und dergleichen, als welche sich nur aus dem <em>freien</em> Willen sollen <em>erklären</em> lassen, der sogenannte <em>Beweis</em> geführt, daß der Wille frei sei. Bequemer ist es aber, sich kurzweg daran zu halten, daß die Freiheit als eine <em>Tatsache</em> des Bewußtseins <em>gegeben</em> sei und an sie <em>geglaubt</em> werden müsse. <em>Daß</em> der Wille frei und <em>was</em> Wille und Freiheit ist &#8211; die Deduktion hiervon kann, wie schon bemerkt ist (<a href="https://grundlinien.de/2" data-type="post" data-id="59">§ 2</a>), allein im Zusammenhange des Ganzen stattfinden. Die Grundzüge dieser Prämisse &#8211; daß der <em>Geist</em> zunächst <em>Intelligenz</em> und daß die Bestimmungen, durch welche sie in ihrer Entwicklung fortgeht, vom <em>Gefühl</em> durch <em>Vorstellen</em> zum <em>Denken</em> der Weg sind, sich als <em>Wille</em> hervorzubringen, welcher, als der praktische Geist überhaupt, die nächste Wahrheit der Intelligenz ist &#8211; habe ich in meiner <a href="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/01/Hegel-Enz-1817.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Enzyklopädie</em> <em>der</em> <em>philosophischen</em> <em>Wissenschaften</em> (Heidelberg 1817)</a> § 363-399 dargestellt und hoffe, deren weitere Ausführung dereinst geben zu können. Es ist mir um so mehr Bedürfnis, dadurch, wie ich hoffe, zu gründlicherer Erkenntnis der Natur des Geistes das Meinige beizutragen, da sich, wie daselbst, <a href="https://grundlinien.de/%c2%a7-367-anm-enz-1817/" data-type="page" data-id="2708">§ 367 Anm.</a>, bemerkt ist, nicht leicht eine philosophische Wissenschaft in so vernachlässigtem und schlechtem Zustande befindet als die <em>Lehre</em> <em>vom</em> <em>Geiste</em>, die man gewöhnlich Psychologie nennt. &#8211; In Ansehung der in diesem und in den folgenden Paragraphen der Einleitung angegebenen Momente des Begriffes des Willens, welche das Resultat jener Prämisse sind, kann sich übrigens zum Behuf des Vorstellens auf das Selbstbewußtsein eines jeden berufen werden. Jeder wird zunächst in sich finden, von allem, was es sei, abstrahieren zu können, und ebenso sich selbst bestimmen, jeden Inhalt durch sich in sich setzen zu können, und ebenso für die weiteren Bestimmungen das Beispiel in seinem Selbstbewußtsein haben.</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_1y5jp41y5jp41y5j-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3718" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_1y5jp41y5jp41y5j-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_1y5jp41y5jp41y5j-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_1y5jp41y5jp41y5j-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_1y5jp41y5jp41y5j-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_1y5jp41y5jp41y5j-2048x1117.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>  <br></p>
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		<title>5</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:10:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Wille enthält α) das Element der reinen Unbestimmtheit oder der reinen Reflexion des Ich in sich, in welcher jede Beschränkung, jeder durch die Natur, die Bedürfnisse, Begierden und Triebe unmittelbar vorhandene oder, wodurch es sei, gegebene und bestimmte Inhalt aufgelöst ist; die schrankenlose Unendlichkeit der absoluten Abstraktion oder Allgemeinheit, das reine Denken seiner selbst. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Wille enthält α) das Element der <em>reinen</em> <em>Unbestimmtheit</em> oder der reinen Reflexion des Ich in sich, in welcher jede Beschränkung, jeder durch die Natur, die Bedürfnisse, Begierden und Triebe unmittelbar vorhandene oder, wodurch es sei, gegebene und bestimmte Inhalt aufgelöst ist; die schrankenlose Unendlichkeit der <em>absoluten</em> <em>Abstraktion</em> oder <em>Allgemeinheit</em>, das reine <em>Denken</em> seiner selbst.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Diejenigen, welche das Denken als ein besonderes, eigentümliches <em>Vermögen</em>, getrennt vom Willen, als einem gleichfalls eigentümlichen <em>Vermögen</em>, betrachten und weiter gar das Denken als dem Willen, besonders dem guten Willen, für nachteilig halten, zeigen sogleich von vornherein, daß sie gar nichts von der Natur des Willens wissen; eine Bemerkung, die über denselben Gegenstand noch öfters zu machen sein wird. &#8211; Wenn die <em>eine</em> hier bestimmte <em>Seite</em> des Willens &#8211; diese <em>absolute</em> <em>Möglichkeit</em>, von jeder Bestimmung, in der Ich mich finde oder die Ich in mich gesetzt habe, <em>abstrahieren</em> zu können, die Flucht aus allem Inhalte als einer Schranke &#8211; es ist, wozu der Wille sich bestimmt oder die für sich von der Vorstellung als die Freiheit festgehalten wird, so ist dies die <em>negative</em> oder die Freiheit des Verstandes. &#8211; Es ist die Freiheit der Leere, welche zur wirklichen Gestalt und zur Leidenschaft erhoben [wird] und zwar, bloß theoretisch bleibend, im Religiösen der Fanatismus der indischen reinen Beschauung, aber, zur Wirklichkeit sich wendend, im Politischen wie im Religiösen der Fanatismus der Zertrümmerung aller bestehenden gesellschaftlichen Ordnung und die Hinwegräumung der einer Ordnung verdächtigen Individuen wie die Vernichtung jeder sich wieder hervortun wollenden Organisation wird. Nur indem er etwas zerstört, hat dieser negative Wille das Gefühl seines Daseins; er meint wohl etwa irgendeinen positiven Zustand zu wollen, z.&nbsp;B. den Zustand allgemeiner Gleichheit oder allgemeinen religiösen Lebens, aber er will in der Tat nicht die positive Wirklichkeit desselben, denn diese führt sogleich irgendeine Ordnung, eine Besonderung sowohl von Einrichtungen als von Individuen herbei; die Besonderung und objektive Bestimmung ist es aber, aus deren Vernichtung dieser negativen Freiheit ihr Selbstbewußtsein hervorgeht. So kann das, was sie zu wollen meint, für sich schon nur eine abstrakte Vorstellung und die Verwirklichung derselben nur die Furie des Zerstörens sein.</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_rr9uqsrr9uqsrr9u-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3725" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_rr9uqsrr9uqsrr9u-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_rr9uqsrr9uqsrr9u-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_rr9uqsrr9uqsrr9u-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_rr9uqsrr9uqsrr9u-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_rr9uqsrr9uqsrr9u-2048x1117.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<title>6</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:09:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[β) Ebenso ist Ich das Übergehen aus unterschiedsloser Unbestimmtheit zur Unterscheidung, Bestimmen und Setzen einer Bestimmtheit als eines Inhalts und Gegenstands. &#8211; Dieser Inhalt sei nun weiter als durch die Natur gegeben oder aus dem Begriffe des Geistes erzeugt. Durch dies Setzen seiner selbst als eines bestimmten tritt Ich in das Dasein überhaupt; &#8211; das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>β) Ebenso ist <em>Ich</em> das Übergehen aus unterschiedsloser Unbestimmtheit zur <em>Unterscheidung</em>, <em>Bestimmen</em> und <em>Setzen</em> einer Bestimmtheit als eines Inhalts und Gegenstands. &#8211; Dieser Inhalt sei nun weiter als durch die Natur gegeben oder aus dem Begriffe des Geistes erzeugt. Durch dies Setzen seiner selbst als eines <em>bestimmten</em> tritt <em>Ich</em> in das Dasein überhaupt; &#8211; das absolute Moment der <em>Endlichkeit</em> oder <em>Besonderung</em> des Ich.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Dies zweite Moment der <em>Bestimmung</em> ist ebenso <em>Negativität</em>, Aufheben als das erste &#8211; es ist nämlich das Aufheben der ersten abstrakten Negativität. &#8211; Wie das Besondere überhaupt im Allgemeinen, so ist deswegen dies zweite Moment im ersten schon enthalten und nur ein <em>Setzen</em> dessen, was das erste schon <em>an</em> <em>sich</em> ist; &#8211; das erste Moment, als erstes für sich nämlich, ist nicht die wahrhafte Unendlichkeit, oder <em>konkrete</em> Allgemeinheit, der Begriff, &#8211; sondern nur ein <em>Bestimmtes</em>, Einseitiges; nämlich weil es die Abstraktion von aller Bestimmtheit ist, ist es selbst nicht <em>ohne</em> die Bestimmtheit; und als ein Abstraktes, Einseitiges zu sein, macht seine Bestimmtheit, Mangelhaftigkeit und Endlichkeit aus. &#8211; Die Unterscheidung und Bestimmung der zwei angegebenen Momente findet sich in der <em>Fichteschen</em> Philosophie, ebenso in der <em>Kantischen</em> usf.; nur, um bei der Fichteschen Darstellung stehenzubleiben, ist <em>Ich</em> als das Unbegrenzte (im ersten Satze der Fichteschen Wissenschaftslehre) ganz nur als <em>Positives</em> genommen (so ist es die Allgemeinheit und Identität des Verstandes), so daß dieses abstrakte Ich <em>für</em> <em>sich</em> <em>das</em> <em>Wahre</em> sein soll und daß darum ferner die <em>Beschränkung </em>&#8211; das <em>Negative</em> überhaupt, sei es als eine gegebene, äußere Schranke oder als eigene Tätigkeit des Ich &#8211; (im zweiten Satze) <em>hinzukommt. </em>&#8211; Die im Allgemeinen oder Identischen, wie im <em>Ich</em>, immanente <em>Negativität</em> aufzufassen, war der weitere Schritt, den die spekulative Philosophie zu machen hatte, &#8211; ein Bedürfnis, von welchem diejenigen nichts ahnen, welche den <em>Dualismus</em> der <em>Unendlichkeit</em> und <em>Endlichkeit</em> nicht einmal in der Immanenz und Abstraktion, wie Fichte, auffassen.</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_nrwex0nrwex0nrwe-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3730" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_nrwex0nrwex0nrwe-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_nrwex0nrwex0nrwe-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_nrwex0nrwex0nrwe-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_nrwex0nrwex0nrwe-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_nrwex0nrwex0nrwe-2048x1117.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<title>7</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:08:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[γ) Der Wille ist die Einheit dieser beiden Momente; &#8211; die in sich reflektierte und dadurch zur Allgemeinheit zurückgeführte Besonderheit; &#8211; Einzelheit; die Selbstbestimmung des Ich, in einem sich als das Negative seiner selbst, nämlich als bestimmt, beschränkt zu setzen und bei sich, d.&#160;i. in seiner Identität mit sich und Allgemeinheit zu bleiben, und in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>γ) Der Wille ist die Einheit dieser beiden Momente; &#8211; die <em>in</em> <em>sich</em> reflektierte und dadurch zur <em>Allgemeinheit</em> zurückgeführte <em>Besonderheit</em>; &#8211; <em>Einzelheit</em>; die <em>Selbstbestimmung</em> des Ich, in einem sich als das Negative seiner selbst, nämlich als <em>bestimmt</em>, <em>beschränkt</em> zu setzen und bei sich, d.&nbsp;i. in seiner <em>Identität</em> <em>mit</em> <em>sich</em> und Allgemeinheit zu bleiben, und in der Bestimmung, sich nur mit sich selbst zusammenzuschließen. &#8211; Ich bestimmt sich, insofern es die Beziehung der Negativität auf sich selbst ist; als diese <em>Beziehung</em> <em>auf</em> <em>sich</em> ist es ebenso gleichgültig gegen diese Bestimmtheit, weiß sie als die seinige und <em><a href="https://grundlinien.de/was-ist-im-philosophischen-sinne-idealismus/">ideelle</a></em>, als eine bloße <em>Möglichkeit</em>, durch die es nicht gebunden ist, sondern in der es nur ist, weil es sich in derselben setzt. &#8211; Dies ist die <em>Freiheit</em> des Willens, welche seinen Begriff oder Substantialität, seine Schwere so ausmacht wie die Schwere die Substantialität des Körpers.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Jedes <a href="https://grundlinien.de/das-selbstbewusstsein/" data-type="page" data-id="2956">Selbstbewußtsein</a> weiß sich als Allgemeines &#8211; als die Möglichkeit, von allem Bestimmten zu abstrahieren -, als Besonderes mit einem bestimmten Gegenstande, Inhalt, Zweck. Diese beiden Momente sind jedoch nur Abstraktionen; das Konkrete und Wahre (und alles Wahre ist konkret) ist die Allgemeinheit, welche zum Gegensatze das Besondere hat, das aber durch seine Reflexion in sich mit dem Allgemeinen ausgeglichen ist. &#8211; Diese Einheit ist die <em>Einzelheit</em><sup>15)</sup>, aber sie nicht in ihrer Unmittelbarkeit als Eins, wie die Einzelheit in der Vorstellung ist, sondern nach ihrem Begriffe (<a href="https://grundlinien.de/%c2%a7%c2%a7-112-114-enz-1817/" data-type="page" data-id="2715" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Enzykl</em>. <em>der</em> <em>philosoph</em>. <em>Wissenschaften</em>, § 112-114</a>), &#8211; oder diese Einzelheit ist eigentlich nichts anderes als der Begriff selbst. Jene beiden ersten Momente, daß der Wille von allem abstrahieren könne und daß er <em>auch</em> bestimmt sei &#8211; durch sich oder anderes -, werden leicht zugegeben und gefaßt, weil sie für sich unwahre und Verstandes-Momente sind; aber das dritte, das Wahre und Spekulative (<a href="https://grundlinien.de/zur-schwierigkeit-des-lesens-hegelscher-texte/">und alles Wahre, insofern es begriffen wird, kann nur spekulativ gedacht werden</a>) ist es, in welches einzugehen sich der Verstand weigert, der immer gerade den Begriff das Unbegreifliche nennt. Der Erweis und die nähere Erörterung dieses Innersten der Spekulation, der Unendlichkeit als sich auf sich beziehender Negativität, dieses letzten Quellpunktes aller Tätigkeit, Lebens und Bewußtseins, gehört der <em>Logik</em> als der rein spekulativen Philosophie an. &#8211; Es kann hier nur noch bemerklich gemacht werden, daß, wenn man so spricht: <em>der</em> <em>Wille</em> ist allgemein, <em>der</em> <em>Wille</em> bestimmt sich, <a href="https://grundlinien.de/267/#comment-1459">man den Willen schon als vorausgesetztes <em>Subjekt</em> oder <em>Substrat</em> ausdrückt</a>, aber er ist nicht ein Fertiges und Allgemeines vor seinem Bestimmen und vor dem Aufheben und der Idealität dieses Bestimmens, sondern er ist erst Wille als diese sich in sich vermittelnde Tätigkeit und Rückkehr in sich.</p>



<p class="has-small-font-size" style="font-style:normal;font-weight:300">15) *[handschriftlich: ] besser Subjektivität</p>
</blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="559" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_fv6e6rfv6e6rfv6e-1024x559.png" alt="" class="wp-image-3735" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_fv6e6rfv6e6rfv6e-1024x559.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_fv6e6rfv6e6rfv6e-300x164.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_fv6e6rfv6e6rfv6e-768x419.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_fv6e6rfv6e6rfv6e-1536x838.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2015/06/Gemini_Generated_Image_fv6e6rfv6e6rfv6e-2048x1117.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<title>8</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:06:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[Das weiter Bestimmte der Besonderung (β. § 6) macht den Unterschied der Formen des Willens aus: a) insofern die Bestimmtheit der formelle Gegensatz von Subjektivem und Objektivem als äußerlicher unmittelbarer Existenz ist, so ist dies der formale Wille als Selbstbewußtsein, welcher eine Außenwelt vorfindet und als die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelheit der [&#8230;]]]></description>
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<p>Das weiter Bestimmte der <em>Besonderung</em> (β. <a href="https://grundlinien.de/6" data-type="post" data-id="893">§ 6</a>) macht den Unterschied der Formen des Willens aus: a) insofern die Bestimmtheit der <em>formelle</em> Gegensatz von <em>Subjektivem</em> und <em>Objektivem</em> als äußerlicher unmittelbarer Existenz ist, so ist dies der <em>formale</em> Wille als Selbstbewußtsein, welcher eine Außenwelt <em>vorfindet</em> und als die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelheit der Prozeß ist, den <em>subjektiven</em> <em>Zweck</em> durch die Vermittlung der Tätigkeit und eines Mittels in die <em>Objektivität</em> <em>zu</em> <em>übersetzen</em>. Im Geiste, wie er an und für sich ist, als in welchem die Bestimmtheit schlechthin die <em>seinige</em> und wahrhafte ist (<a href="https://grundlinien.de/%c2%a7-363-enz-1817/" data-type="page" data-id="2747"><em>Enzyklop</em>., § 363</a>), macht das Verhältnis des Bewußtseins nur <em>die</em> <em>Seite</em> <em>der</em> <em>Erscheinung</em> des Willens aus, welche hier nicht mehr für sich in Betrachtung kommt.</p>
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		<title>9</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:05:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[b) Insofern die Willensbestimmungen die eigenen des Willens, seine in sich reflektierte Besonderung überhaupt sind, sind sie . Dieser Inhalt als Inhalt des Willens ist ihm nach der in a) angegebenen Form Zweck, teils innerlicher oder subjektiver in dem vorstellenden Wollen, teils durch die Vermittlung der das Subjektive in die Objektivität übersetzenden Tätigkeit verwirklichter, ausgeführter [&#8230;]]]></description>
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<p>b) Insofern die Willensbestimmungen die <em>eigenen</em> des Willens, seine <em>in</em> <em>sich</em> reflektierte Besonderung überhaupt sind, sind sie <em> </em><span id="su_tooltip_69c7a50e62359_button" class="su-tooltip-button su-tooltip-button-outline-yes" aria-describedby="su_tooltip_69c7a50e62359" data-settings='{"position":"top","behavior":"hover","hideDelay":0}' tabindex="0"><em><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-primary-color">Inhalt</mark></em></em></span><span style="display:none;z-index:100" id="su_tooltip_69c7a50e62359" class="su-tooltip" role="tooltip"><span class="su-tooltip-inner su-tooltip-shadow-no" style="z-index:100;background:#222222;color:#FFFFFF;font-size:16px;border-radius:5px;text-align:left;max-width:300px;line-height:1.25"><span class="su-tooltip-title"></span><span class="su-tooltip-content su-u-trim">“Das Außereinander der Welt der Erscheinung ist Totalität und ist ganz in ihrer <em>Beziehung-auf-sich</em> enthalten. Die Beziehung der Erscheinung auf sich ist so vollständig bestimmt, hat die <em>Form</em> in ihr selbst und, weil in dieser Identität, als wesentliches Bestehen. So ist die Form <em>Inhalt</em> und nach ihrer entwickelten Bestimmtheit das <em>Gesetz</em> der Erscheinung. In die <em>Form</em> als <em>in</em> <em>sich</em> <em>nicht</em> <em>reflektiert</em> fällt das Negative der Erscheinung, das Unselbständige und Veränderliche, - sie ist die gleichgültige, <em>äußerliche</em> <em>Form</em>.<br>Anm.: Bei dem Gegensatze von Form und Inhalt ist wesentlich festzuhalten, daß der Inhalt nicht formlos ist, sondern ebensowohl die <em>Form</em> <em>in</em> <em>ihm</em> <em>selbst</em> hat, <em>als</em> sie ihm <em>ein</em> <em>Äußerliches</em> ist. Es ist die Verdopplung der Form vorhanden, die das eine Mal als in sich reflektiert der Inhalt, das andere Mal als nicht in sich reflektiert die äußerliche, dem Inhalte gleichgültige Existenz ist. <em>An-sich</em> ist hier vorhanden das absolute Verhältnis des Inhalts und der Form, nämlich das Umschlagen derselben ineinander, so daß <em>der</em> <em>Inhalt</em> nichts ist als das <em>Umschlagen</em> <em>der</em> <em>Form</em> in Inhalt, und die <em>Form</em> nichts als <em>Umschlagen</em> <em>des</em> <em>Inhalts</em> in Form. Dies Umschlagen ist eine der wichtigsten Bestimmungen. <em>Gesetzt</em> aber ist dies erst im <em>absoluten</em> <em>Verhältnisse</em>.“ (§ 133 Enz. 1830 Inhalt und Form) </span></span><span id="su_tooltip_69c7a50e62359_arrow" class="su-tooltip-arrow" style="z-index:100;background:#222222" data-popper-arrow></span></span>. Dieser Inhalt als Inhalt des Willens ist ihm nach der in a) angegebenen Form <em>Zweck</em>, teils innerlicher oder subjektiver in dem vorstellenden Wollen, teils durch die Vermittlung der das Subjektive in die Objektivität übersetzenden Tätigkeit verwirklichter, ausgeführter Zweck.</p>
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		<title>10</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:04:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
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					<description><![CDATA[Dieser Inhalt oder die unterschiedene Willensbestimmung ist zunächst unmittelbar. So ist der Wille nur an sich frei, oder für uns, oder es ist überhaupt der Wille in seinem Begriffe. Erst indem der Wille sich selbst zum Gegenstande  hat, ist er für sich, was er an sich ist. Die Endlichkeit besteht nach dieser Bestimmung darin, daß, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Dieser Inhalt oder die unterschiedene Willensbestimmung ist zunächst <em>unmittelbar</em>. So ist der Wille nur <em>an</em> <em>sich</em> <em>frei</em>, oder <em>für</em> <em>uns</em>, oder es ist überhaupt der Wille in <em>seinem</em> <em>Begriffe</em>. Erst indem der Wille sich selbst zum Gegenstande<sup data-fn="7cdce122-b6b5-4bd5-bd19-75e48952c292" class="fn"><a href="#7cdce122-b6b5-4bd5-bd19-75e48952c292" id="7cdce122-b6b5-4bd5-bd19-75e48952c292-link">1</a></sup>  hat, ist er <em>für</em> <em>sich</em>, was er <em>an</em> <em>sich</em> ist.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Die Endlichkeit besteht nach dieser Bestimmung darin, daß, was etwas <em>an</em><em>sich</em> oder seinem Begriffe nach ist, eine von dem verschiedene Existenz oder Erscheinung ist, was es <em>für</em><em>sich</em> ist; so ist z. B. das abstrakte Außereinander der Natur <em>an</em><em>sich</em> der Raum, <em>für</em><em>sich</em> aber die Zeit. Es ist hierüber das Gedoppelte zu bemerken: erstens, daß, weil das Wahre nur die Idee ist, wenn man einen Gegenstand oder Bestimmung, nur wie er <em>an</em><em>sich</em> oder im Begriffe ist, erfaßt, man ihn noch nicht in seiner Wahrheit hat; alsdann, daß etwas, wie es als <em>Begriff</em> oder <em>an</em><em>sich</em> ist, gleichfalls existiert und diese Existenz eine eigene Gestalt des Gegenstandes ist (wie vorhin der Raum); die Trennung des Ansich- und Fürsichseins, die im Endlichen vorhanden ist, macht zugleich sein bloßes <em>Dasein</em> oder <em>Erscheinung</em> aus &#8211; (wie unmittelbar ein Beispiel am natürlichen Willen und dann [am] formellen Rechte usf. vorkommen wird). Der Verstand bleibt bei dem bloßen <em>Ansichsein</em> stehen und nennt so die Freiheit nach diesem Ansichsein ein <em>Vermögen</em>, wie sie denn so in der Tat nur die <em>Möglichkeit</em> ist. Aber er sieht diese Bestimmung als absolute und perennierende an und nimmt ihre Beziehung auf das, was sie will, überhaupt auf ihre Realität, nur für eine <em>Anwendung</em> auf einen gegebenen Stoff an, die nicht zum Wesen der Freiheit selbst gehöre; er hat es auf diese Weise nur mit dem Abstraktum, nicht mit ihrer Idee und Wahrheit zu tun.</p>
</blockquote>


<ol class="wp-block-footnotes"><li id="7cdce122-b6b5-4bd5-bd19-75e48952c292">*[handschriftlich:] d. i. zum Inhalt und Zwecke hat <a href="#7cdce122-b6b5-4bd5-bd19-75e48952c292-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
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