Kategorie: Paragraph
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Das eine ist daher das Geistige, als das sich Entzweiende in die für sich seiende persönliche Selbständigkeit und in das Wissen und Wollen der freien Allgemeinheit, [in] das Selbstbewußtsein des begreifenden Gedankens und [in das] Wollen des objektiven Endzwecks, – das andere das in der Einigkeit sich erhaltende Geistige als Wissen und Wollen des Substantiellen…