Kategorie: Paragraph

  • 321

    II. Die Souveränität gegen außen Die Souveränität nach innen (§ 278) ist diese Idealität insofern, als die Momente des Geistes und seiner Wirklichkeit, des Staates, in ihrer Notwendigkeit entfaltet sind und als Glieder desselben bestehen. Aber der Geist, als in der Freiheit unendlich negative Beziehung auf sich, ist ebenso wesentlich Für-sich-Sein, das den bestehenden Unterschied…