Die Familie vollendet sich in den drei Seiten:
a) in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe,
b) in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie und der Sorge dafür;
c) in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie.
G.W.F. Hegel – "Grundlinien der Philosophie des Rechts"
Die Familie vollendet sich in den drei Seiten:
a) in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe,
b) in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie und der Sorge dafür;
c) in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie.