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    Die Idee des Staats hat:
    a) unmittelbare Wirklichkeit und ist der individuelle Staat als sich auf sich beziehender Organismus, Verfassung oder inneres Staatsrecht;
    b) geht sie in das Verhältnis des einzelnen Staates zu anderen Staaten über, – äußeres Staatsrecht;
    c) ist sie die allgemeine Idee als Gattung und absolute Macht gegen die individuellen Staaten, der Geist, der sich im Prozesse der Weltgeschichte seine Wirklichkeit gibt.