b) Der Inhalt, ob er zwar ein Besonderes enthält (dies sei sonst genommen, woher es wolle), hat als Inhalt des in seiner Bestimmtheit in sich reflektierten, hiermit mit sich identischen und allgemeinen Willens α) die Bestimmung in ihm selbst, dem an sich seienden Willen angemessen zu sein oder die Objektivität des Begriffes zu haben; aber β) indem der subjektive Wille als für sich seiender zugleich noch formell ist (§ 108), ist dies nur Forderung, und er enthält ebenso die Möglichkeit, dem Begriffe nicht angemessen zu sein.
111
Kommentare
Ein Kommentar zu „111“
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β) Wesentliche Differenz und Beziehung auf Allgemeines Gegensatz des Objektiven als Begriff* gegen Besonderheit – Einheit ist Forderung.
Objektivität hier Allgemeinheit – Wahrheit –*[darüber:] Allgemeinen
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