130

Das Wohl hat in dieser Idee keine Gültigkeit für sich als Dasein des einzelnen besonderen Willens, sondern nur als allgemeines Wohl und wesentlich als allgemein an sich, d. i nach der Freiheit; – das Wohl ist nicht ein Gutes ohne das Recht. Ebenso ist das Recht nicht das Gute ohne das Wohl (fiat iustitia soll nicht pereat mundus zur Folge haben). Das Gute hiermit, als die Notwendigkeit, wirklich zu sein durch den besonderen Willen und zugleich als die Substanz desselben, hat das absolute Recht gegen das abstrakte Recht des Eigentums und die besonderen Zwecke des Wohls. Jedes dieser Momente, insofern es von dem Guten unterschieden wird, hat nur Gültigkeit, insofern es ihm gemäß und ihm untergeordnet ist.

Kommentare

Ein Kommentar zu „130“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    a) Formell: Wissen, daß gut. b) Was ist gut? – Besonderheit – wie im vorherigen. c) Ich bin das Entscheidende – weiß und bestimme es aus meiner Subjektivität – … [?] – (wie vorhin Leben).

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