155

In dieser Identität des allgemeinen und besonderen Willens fällt somit Pflicht und Recht in Eins, und der Mensch hat durch das Sittliche insofern Rechte, als er Pflichten, und Pflichten, insofern er Rechte hat. Im abstrakten Rechte habe Ich das Recht und ein anderer die Pflicht gegen dasselbe, – im Moralischen soll nur das Recht meines eigenen Wissens und Wollens sowie meines Wohls mit den Pflichten geeint und objektiv sein.

Hence in this identity of the universal will with the particular will,
right and duty coalesce, and by being in the ethical order a man has
rights in so far as he has duties, and duties in so far as he has rights.
In the sphere of abstract right, I have the right and another has the
corresponding duty. In the moral sphere, the right of my private
judgment and will, as well as of my happiness, has not, but only
ought to have, coalesced with duties and become objective.

Kommentare

2 Antworten zu „155“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Der Sklave kann keine Pflichten haben, und nur der freie Mensch hat solche. Wären auf einer Seite alle Rechte, auf der anderen alle Pflichten, so würde das Ganze sich auflösen, denn nur die Identität ist die Grundlage, die wir hier festzuhalten haben.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    Pflichten sind bindende Beziehungen, Verhältnisse zur substantiellen Sittlichkeit – aber diese ist mein Wesen, hat durch mich selbst Dasein – Ihr Dasein, d. i. ihr Recht, daß ich sie, ihr Dasein, respektiere, meine Pflicht, – ist auch mein Recht, es ist das Dasein meiner Freiheit.
    Was den Menschen auferlegt wird als Pflicht, soll für etwas geschehen; – nicht nur ihren Vorteil direkt oder indirekt dabei haben – sondern für Etwas, worin sie ihre Würde, Freiheit haben, dessen Dasein daher ihr Dasein – ihr Recht ist.
    Nicht bloß: Andere haben Rechte, ich bin ihnen gleich, bin Person wie sie, ich soll Pflichten gegen ihre Rechte haben, – als ihnen gleich soll ich durch diese Pflichten auch Rechte haben – Zusammenhang durch Vergleichung.

    Absolute Vermittlung, des Daseins des Substantiellen, des Rechts des Substantiellen, d. i. meiner Pflicht – durch mein Dasein, d. i. mein Recht – und umgekehrt.
    Verschiedenheit der Rechte und Pflichten – bezieht [sich] aufs Besondere – Unterschied der Stände, des Amts. Formelles Verhältnis im Besonderen.
    α) Was ich leiste, dafür erhalte ich ein spezifisch Anderes – aber Wert als Pflicht, Recht eines anderen, Verpflichtung – Mittel – und Ich Zweck dabei
    β) Identischer Inhalt – der Substanz nach – Recht und Pflicht, dem Staate anzugehören, Recht, n[atürliches] Dasein als Individuum – Pflicht – Ehe – Ich bin das Dasein, verbindlich.

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